- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 9. Oktober 2017 11:00
Bessere digitale Dienste für Bürgerinnen und Bürger durch offenen Datenzugang
Der Rat der EU hat eine Politik des offenen Datenzugangs eingeführt, indem er die Bedingungen für die Weiterverwendung von Ratsdokumenten festgelegt hat.
Mit dieser Politik wird der Informationsfluss zwischen dem Rat und der breiten Öffentlichkeit verbessert. Sie wird dafür sorgen, dass Informationen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden können.
"Der offene Datenzugang sollte für die Bürgerinnen und Bürger eine solide Informationsquelle sein und Unternehmen Vorteile bieten. Transparenz und Digitalisierung sind eine nutzbringende Kombination für die Ausweitung des Zugangs zu Informationen im Binnenmarkt."
Matti Maasikas, stellvertretender estnischer Minister für EU-Angelegenheiten
Mit dem neuen Beschluss wird der Grundsatz festgeschrieben, dass alle Bürgerinnen und Bürger Informationen in Ratsdokumenten unentgeltlich weiterverwenden dürfen, ohne dass dies jeweils beantragt werden muss.
Bei der Anwendung der Ratspolitik des offenen Datenzugangs werden die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen eingehalten.
Die Durchführung der Politik wird durch das offene Datenportal der EU erleichtert, das als zentraler Zugangspunkt zu Daten der EU-Organe und anderer Einrichtungen der Union dienen soll.
Das Portal umfasst eine große Anzahl von Datensätzen und Links zu Open-Data-Portalen der EU-Mitgliedstaaten.
Der Rat beteiligt sich seit 2015 mit den drei folgenden Datensätzen an dieser Initiative:
- Metadaten des öffentlichen Registers des Rates
- Metadaten der Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten
- Abstimmungen des Rates über Gesetzgebungsakte
Das Recht auf Zugang zu Ratsdokumenten wird nach wie vor durch die Verordnung 1049/2001 geregelt.
Informationen des öffentlichen Sektors sind eine wichtige Quelle von Wissen und Innovation für den Privatsektor und unterstützen die Schaffung von besseren digitalen Diensten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in ganz Europa.
Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" angenommen.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024