- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 13. Oktober 2017 14:10
Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der Europäischen Union für die dritte Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen
Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Prioritäten der Europäischen Union für die dritte Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-3) (Nairobi, 4.-6. Dezember 2017) angenommen:
"UNTER HINWEIS darauf, dass die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (die Umweltversammlung) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen das weltweit höchste Entscheidungsgremium in Umweltfragen ist;
UNTER HINWEIS darauf, dass das Umweltprogramm der Vereinten Nationen die führende weltweite Umweltbehörde ist, die die weltweite Umweltagenda bestimmt, die kohärente Umsetzung der ökologischen Dimension der nachhaltigen Entwicklung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen (VN) fördert und ihren Einfluss weltweit zugunsten der Umwelt einsetzt;
IN BEKRÄFTIGUNG der von der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtung, die Agenda 2030 und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Aktionsagenda von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung, das Pariser Klimaschutzübereinkommen, das VN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Übereinkünfte über Chemikalien und Abfälle sowie andere Umweltübereinkünfte in integrierter Weise umzusetzen; und IN DER FESTSTELLUNG, dass diese multilateralen Verpflichtungen gezeigt haben, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen partnerschaftlich bei der Bewältigung globaler Fragen zusammenarbeiten müssen und können;
UNTER HINWEIS auf die Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel "Eine nachhaltige Zukunft für Europa: Reaktion der EU auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" vom 20. Juni 2017 [1], die einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einer ausgewogenen und integrierten Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung darstellen;
UNTER BESONDERER HEVORHEBUNG des Engagements der EU und ihrer Mitgliedstaaten, gemeinsam mit anderen VN-Mitgliedstaaten, dem privaten Sektor, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft eine aktive und führende Rolle beim Wissenstransfer und bei lösungsorientierten Maßnahmen zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft und eines nachhaltigen integrativen Wachstums zu übernehmen;
IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass Umweltverschmutzung ein dringendes weltweites Problem ist, das sich oft über Landesgrenzen hinweg auswirkt und rein umweltspezifische Aspekte – wie wissenschaftlich nachgewiesen ist – weit übersteigt, indem sie auch die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen, beeinträchtigt;
MIT BESONDEREM HINWEIS darauf, dass Schätzungen zufolge jedes Jahr weltweit 6,5 Mio. Menschen vorzeitig durch Luftverschmutzung in Innenräumen und im Freien sterben [2], 58 % der Durchfallerkrankungen auf Wasserverschmutzung oder fehlenden Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen zurückzuführen sind [3], 2 Mrd. Menschen weltweit keinen Zugang zu einem Entsorgungssystem für feste Abfälle haben [4], im Jahr 2010 vermutlich 4,8 bis 12,7 Mio. Tonnen Kunststoffabfälle in die Ozeane gelangt sind [5] und 557 Wildtierarten sich in Plastiktreibgut im Meer verfangen oder es aufgenommen haben [6] und sich die durch chemische Verschmutzung (flüchtige organische Verbindungen, Blei, Quecksilber) verursachten Kosten auf 480 Mrd. USD belaufen [7];
MIT BESONDEREM HINWEIS darauf, dass bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung Prävention und frühzeitige Maßnahmen Vorrang haben; EINGEDENK der in diesem Zusammenhang geltenden Prinzipien, nämlich des Vorsorgeprinzips und des Verursacherprinzips, und IN BEKRÄFTIGUNG der Notwendigkeit ihrer wirksamen Umsetzung;
UNTER BETONUNG der Notwendigkeit, Umweltverschmutzung weltweit ebenso wie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam anzugehen, UNTER HERVORHEBUNG der Notwendigkeit verantwortlichen Regierungshandelns und unter VERFOLGUNG eines kohärenten und integrierten Ansatzes –
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
1. BEGRÜSST die bevorstehende dritte Tagung der Umweltversammlung zum übergeordneten Thema "Auf dem Weg zu einem sauberen Planeten", mit der das Ziel verfolgt wird, ehrgeizige, wirksame und gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung von Umweltverschmutzung zu unterbreiten, und WÜRDIGT die vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen geleistete Arbeit in Bezug auf die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung und zur Förderung von Politikkohärenz, insbesondere den Bericht des Exekutivdirektors des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zu dem oben genannten Thema der dritten Tagung der Umweltversammlung, der einen wesentlichen Beitrag darstellt;
2. HEBT HERVOR, welch außerordentlich hoher Stellenwert abgestimmten und ehrgeizigen Maßnahmen sowie einer breiten internationalen Mobilisierung zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung zukommt, wobei den Zusammenhängen mit dem Klimawandel, dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Wüstenbildung Rechnung zu tragen ist, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, auf Ökosysteme und Lebewesen zu verhüten und wesentlich zu verringern, da Umweltverschmutzung sich auf die sichere Wasserversorgung und die Ernährungssicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale Gerechtigkeit, einschließlich gesundheitliche Chancengleichheit, auswirkt;
3. BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass zwischen Umwelt und Gesundheit eine starke Wechselbeziehung besteht und es deshalb wichtig ist, das Vorgehen auf beide Komponenten abzustellen; RUFT die dritte Tagung der Umweltversammlung AUF, konkrete Aktionen und Maßnahmen im Hinblick auf spezifische Problemstellungen zu beschließen, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben, wie Schwermetalle, antimikrobielle Resistenz, endokrin wirksame Schadstoffe und den zunehmenden Einsatz gefährlicher Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel; ERKENNT AN, dass der Verlust an biologischer Vielfalt das Gesundheitsrisiko um ein Vielfaches erhöht, nicht zuletzt auch, weil dadurch die Umweltprobleme verschärft werden; UNTERSTREICHT den Nutzen für Gesundheit und Wohlbefinden, der mit dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung der geschädigten Ökosysteme einhergeht;
4. HEBT HERVOR, dass alle VN-Mitgliedstaaten die Luftqualität und die Luftqualitätstrends überwachen, ehrgeizige Luftqualitätsziele festlegen und Strategien und Maßnahmen für die einschlägigen Sektoren einführen müssen; FORDERT alle Mitgliedstaaten der VN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) AUF, dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und den dazugehörigen geänderten Protokollen beizutreten und sie vollständig umzusetzen und die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Übereinkommens mit ähnlichen regionalen Foren weltweit zu unterstützen; UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, ein Höchstmaß an Synergien zwischen den Strategien für Luftqualität und den Strategien für Klimaschutz, Chemikalienmanagement und Abfallbewirtschaftung, biologische Vielfalt, Gesundheit, Verkehr, Energie und Landwirtschaft zu erzielen; und BETONT, dass die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Luftverschmutzung leistet;
5. HEBT HERVOR, wie wichtig die Gewährleistung von hochwertigem Oberflächen- und Grundwasser ist und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die regelmäßige Überwachung und Bewertung der Wasserqualität zu verbessern und die Wasserverschmutzung zu verhindern und zu verringern, indem so weit wie möglich wirksame Maßnahmen an den Gefahrenquellen durchgeführt und die Anstrengungen zur Verringerung des Anteils an Abwasser, das unbehandelt oder unzureichend behandelt in die Umwelt gelangt, beschleunigt werden; BETONT den hohen Stellenwert der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Wasser und ERMUTIGT die VN-Mitgliedstaaten, der UNECE-Wasserkonvention [8] und ihren einschlägigen Protokolle sowie der Gewässer-Konvention der VN [9] beizutreten und diese umzusetzen;
6. BEKRÄFTIGT das Bekenntnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu der auf der Ozean-Konferenz der VN angenommenen Erklärung "Our ocean, our future: call for action" [10] (Unsere Ozeane, unsere Zukunft: Aufruf zum Handeln) und BEGRÜSST die auf dieser Konferenz eingegangenen freiwilligen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung; BETONT, dass dringend gegen alle Arten von Meeresverschmutzung vorgegangen werden muss, insbesondere die Verschmutzung durch landseitige Tätigkeiten im Einklang mit dem Ansatz "von der Quelle bis zum Meer", einschließlich Nährstoffbelastung, unbehandeltes Abwasser und gefährliche Stoffe, Abfälle im Meer mit besonderem Augenmerk auf Plastik- und Mikroplastikabfälle sowie Lärmbelastung und Versauerung der Ozeane; und RUFT die VN-Mitgliedstaaten dazu AUF, Maßnahmen und Anreize – auch in Form von Rechtsvorschriften – auszuarbeiten und anzunehmen, um die Entstehung von Mikroplastik aus bekannten Hauptquellen schrittweise zu unterbinden, die Produktion von Plastik zu verringern und dessen nachhaltige Verwendung sowie den Austausch bewährter Verfahren weltweit zu fördern;
7. UNTERSTREICHT, dass die VN-Mitgliedstaaten und die einschlägigen VN-Organisationen gegen die Bodenverunreinigung und Bodenkontamination aus diffusen Quellen und Punktquellen und deren weit reichende Konsequenzen, etwa sekundäre Luftverschmutzung, Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Landwirtschaft, die Lebensmittelsicherheit, die biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Verschmutzung durch Stickstoffverbindungen, vorgehen müssen; STELLT FEST, dass die Bodenverunreinigung und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit sehr wenig bekannt sind; und ERSUCHT darum, dies auf der 3. Tagung der Umweltversammlung zu thematisieren;
8. HEBT HERVOR, welch eine wichtige Rolle der verantwortungsvolle Umgang mit Chemikalien und Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus spielt, wenn es darum geht, das Wohlergehen der Gesellschaft sicherzustellen, einschlägige Ziele der Agenda 2030 zu verwirklichen und zu einer Kreislaufwirtschaft überzugehen und dabei nicht außer Acht zu lassen, dass die zunehmende weltweite Herstellung und Verwendung von Chemikalien und der steigende globale Handel damit eine immer stärkere Belastung für alle Länder, insbesondere für Entwicklungsländer darstellen; UNTERSTREICHT zudem die Rolle, die der nachhaltigen Chemie und anderen Ansätzen und Lösungen, beispielsweise den sicheren nichtchemischen Alternativen, bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zukommen könnte, so wie es in der Resolution 2/7 der Umweltversammlung [11] dargelegt wurde; APPELLIERT AN die VN-Mitgliedstaaten, das Wissen über gefährliche Stoffe zu vermehren, die Informationen über Chemikalien in Produkten stärker auszutauschen und gefährliche Chemikalien durch unbedenklichere Alternativen zu ersetzen; BEGRÜSST das Inkrafttreten des Übereinkommens von Minamata; und RUFT alle VN-Mitgliedstaaten dazu AUF, das Übereinkommen zu ratifizieren und auf seine wirksame Umsetzung hinzuarbeiten;
9. UNTERSTREICHT, dass es erforderlich ist, Gemeinden in Programme zur Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung in Städten einzubinden und die Bildung von Bündnissen zur Förderung von bewährten Verfahren, technologischen Innovationen und verantwortungsvoller Verwaltung zu unterstützen, wobei die Bedeutung der Umsetzung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 11 der Agenda 2030 zu betonen ist; und RUFT dazu AUF, die Neue Städteagenda umzusetzen, in der unter anderem auf die Luft-, Wasser- und Meeresverschmutzung, die Bodenverunreinigung und die Lärmbelastung, die Notwendigkeit einer nachhaltigen verantwortungsvollen Abfallbewirtschaftung sowie die nachhaltige Landnutzung eingegangen wird;
10. UNTERSTREICHT, dass grundlegende Veränderungen in der Art und Weise, wie unsere Gesellschaften Güter und Dienstleistungen erzeugen und verbrauchen, erforderlich sind, um konkrete Ergebnisse im Bereich der weltweiten Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung zu erreichen; dies umfasst die Förderung einer umweltbewussten Lebensweise, nachhaltige Finanzierung und Kreislaufwirtschaft durch Öko-Innovation, den Austausch von Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten, Ansätze, die dem Prinzip "verringern-wiederverwenden- recyceln" folgen, ökosystembasierte Konzepte, integrierte Lebenszykluskonzepte sowie die Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle zur Verwirklichung einer ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen; zudem muss beim Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen mit den Beteiligten zusammengearbeitet werden; FORDERT MIT NACHDRUCK, diese Ansätze auf der 3. Tagung der Umweltversammlung zu unterstützen; und BEGRÜSST die Absicht des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung (International Resource Panel), einen Beitrag zur 3. Tagung der Umweltversammlung zu leisten und eine Bewertung der weltweiten Ressourcennutzung und der Verknüpfung zwischen Ressourceneffizienz und Verringerung der Umweltverschmutzung vorzunehmen;
11. SIEHT der Annahme einer ehrgeizigen, prägnanten und auf Maßnahmen ausgerichteten Ministererklärung auf der 3. Tagung der Umweltversammlung ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN, in der das politische Bekenntnis aller VN-Mitgliedstaaten zur wirksamen Bekämpfung der Umweltverschmutzung, einschließlich der grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung, zum Ausdruck kommt;
12. UNTERSTREICHT, dass die internationale und regionale Zusammenarbeit weiter verstärkt und verbessert werden muss, um die Umweltverschmutzung auf integrierte Weise erfolgreich anzugehen, die Vernetzung zu unterstützen und weitere Synergien im Rahmen der einschlägigen VN-Gremien, multilateralen Umweltübereinkommen und internationalen Initiativen zu ermitteln; und ERSUCHT darum, dass auf der 3. Tagung der Umweltversammlung dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen das Mandat erteilt wird, ein Aktionsprogramm zur Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung zu erstellen, sofern zweckmäßig unter Nutzung vorhandener Mechanismen;
13. BEGRÜSST die Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, im Zusammenhang mit der 3. Tagung der Umweltversammlung gehaltvolle freiwillige Zusagen und Verpflichtungen für Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung einzufordern, da diese Verpflichtungen einen wichtigen Teil der Ergebnisse der 3. Tagung der Umweltversammlung ausmachen und ihre Ausrichtung auf Maßnahmen stärken werden; BEGRÜSST die bereits abgegebenen Zusagen und Verpflichtungen; und RUFT alle VN-Mitgliedstaaten, die einschlägigen VN-Gremien, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Privatwirtschaft dazu AUF, ihre globalen ehrgeizigen Zielsetzungen und ihr lösungsorientiertes Handeln unter Beweis zu stellen;
14. RUFT die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu AUF, im Vorfeld der 3. Tagung der Umweltversammlung spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung zu unterbreiten, damit bereits einschlägige freiwillige Verpflichtungen im Zusammenhang mit der 3. Tagung der Umweltversammlung vorliegen;
15. BETONT, wie wichtig Bildung, lebenslanges Lernen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltherausforderungen sind, um die persönliche Verantwortung für die Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch umweltbewusstere Lebensweisen und Verbrauchsmuster zu verdeutlichen; ERSUCHT in diesem Zusammenhang das Umweltprogramm der Vereinten Nationen Orientierungen in Bezug auf die Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten an die Hand zu geben; und HEBT HERVOR, dass die Ergebnisse der 3. Tagung der Umweltversammlung einer breiten Öffentlichkeit in ansprechender und verständlicher Weise kommuniziert werden müssen, sodass jede Person verstehen kann, welchen Stellenwert die Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung hat und wie dies ihrer Gesundheit, ihrem Wohl und ihrem Lebensumfeld zugute kommen wird, und vermittelt wird, auf welche Weise das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Umweltversammlung einen wesentlichen, positiven Unterschied für den Planeten und das Alltagsleben der Menschen macht;
16. BEGRÜSST die ständige Einladung der VN-Generalversammlung an den Präsidenten der Umweltversammlung der VN zur Teilnahme an den Sitzungen des Hochrangigen politischen Forums für nachhaltige Entwicklung; HEBT HEVOR, dass die Umweltversammlung dazu beiträgt, politische Orientierungshilfe bereitzustellen und politische Maßnahmen festzulegen, um die neuen und bestehenden Umweltherausforderungen bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu bewältigen; BETONT, dass die Verhinderung und Verringerung der Umweltverschmutzung für die Verwirklichung der Agenda 2030 unerlässlich sind; und RUFT DAZU AUF, auf der 3. Tagung der Umweltversammlung klare politische Signale im Zusammenhang mit der detaillierten Überprüfung der Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 6, 7, 11, 12 und 15 in der Sitzung des Hochrangigen politischen Forums für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2018 auszusenden."
[1] Dok. 10370/17.
[2] Bericht "Towards a Pollution-Free Planet" (Auf dem Weg zu einem sauberen Planeten) (2017), Seite III.
[3] Bericht "Towards a Pollution-Free Planet" (Auf dem Weg zu einem sauberen Planeten) (2017), Seite III.
[4] Bericht "Towards a Pollution-Free Planet" (Auf dem Weg zu einem sauberen Planeten) (2017), Seite III.
[5] J.R. Jambeck und andere: Plastic waste inputs from land into the ocean (Science, 13. Februar 2015).
[6] S. Kühn und andere: Deleterious Effects of Litter on Marine Life, in: M. Bergmann und andere: Marine Anthropogenic Litter (Springer, 2015).
[7] Bericht "Towards a Pollution-Free Planet" (Auf dem Weg zu einem sauberen Planeten) (2017), Seite II.
[8] Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen, Helsinki 1992.
[9] Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe, New York 1997.
[10] Billigung durch die Resolution 71/312 der VN-Generalversammlung vom 6. Juli 2017.
[11] UNEA 2/7 "Sound management of chemicals and waste" (Verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien und Abfällen).
Ansprechpartner für Journalisten
-
Peristera Dimopoulou Press officer
- +32 471 33 53 26
- +32 2 281 61 56
- @eri_dimopoulou
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024