- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 17. Januar 2018 11:10
Lastenteilungsverordnung: EU-Botschafter billigen vorläufige Einigung
Heute haben die EU-Botschafter die zwischen dem estnischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament im Dezember 2017 erzielte vorläufige Einigung über die Lastenteilungsverordnung gebilligt. In dem Verordnungsentwurf werden für den Zeitraum 2021-2030 verbindliche Zielvorgaben für die Reduzierung des Emissionsausstoßes der Mitgliedstaaten in Sektoren festgelegt, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS) fallen.
Diese Einigung bringt die EU der Erfüllung ihrer aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen resultierenden Verpflichtung zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 einen Schritt näher. Mit der Verordnung soll gewährleistet werden, dass das Ziel, die Emissionen der nicht vom EHS erfassten Sektoren bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2005 um 30% zu reduzieren, in den Lastenteilungssektoren, einschließlich Gebäude, Landwirtschaft (Nicht-CO2-Emissionen), Abfallwirtschaft und Verkehr (mit Ausnahme des Luftverkehrs und des internationalen Seeverkehrs), erreicht wird.
"Die EU wird ihre führende und entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris behaupten. Wir danken dem estnischen Vorsitz für die wichtige Arbeit, die er im Hinblick auf die Lastenteilungsverordnung geleistet hat. In Europa herrscht politischer Konsens über die globale Erwärmung und die zu ergreifenden Maßnahmen. Bulgarien ist Teil dieses Konsens. Als Vorsitz werden wir darauf hinwirken, dass bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und somit der Verbesserung der Luftqualität größtmögliche Fortschritte erzielt werden, was in unserem gemeinsamen Interesse liegt. Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa ist eine der Prioritäten des bulgarischen Vorsitzes", erklärte Neno Dimov, der bulgarische Minister für Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Europäische Kommission hat im Juli 2016 auf Grundlage der Leitlinien, die der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 vorgegeben hatte, Vorschläge für zwei Verordnungen für die nicht unter das EHS fallenden Sektoren – Lastenteilung und LULUCF – vorgelegt.
Da die beiden Vorschläge zusammenhängen, haben die Beratungen auf Ministerebene über die nicht unter das EHS fallenden Sektoren parallel stattgefunden. Der Rat "Umwelt" hat sich auf drei Tagungen (Orientierungsaussprache am 17. Oktober 2016, Unterrichtung über den aktuellen Stand am 19. Dezember 2016 und Sachstandsbericht im Juni 2017) mit den Dossiers befasst, bevor er sich auf eine Verhandlungsposition verständigte.
Der Rat hat am 13. Oktober 2017 seine allgemeine Ausrichtung festgelegt und kurz danach die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt auf seiner Plenartagung am 14. Juni festgelegt. Am 21. Dezember 2017 ist der estnische Vorsitz zu einer vorläufigen Einigung mit dem Europäischen Parlament gelangt.
Da der vorläufig vereinbarte Wortlaut nunmehr von den EU-Botschaftern gebilligt worden ist, wird er dem Parlament übermittelt. Vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung des Parlaments und der anschließenden förmlichen Annahme durch den Rat wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024