- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 6. Dezember 2018 11:45
Die EU setzt die Entwicklung der europäischen E-Justiz fort
Es ist ein Anliegen der EU, den Zugang zur Justiz in der gesamten EU zu verbessern. Dazu setzt sie die Entwicklung der europäischen E-Justiz fort.
Der Rat hat heute die Strategie und den Aktionsplan zur Entwicklung der E-Justiz für den Zeitraum 2019-2023 angenommen. Bei der E-Justiz geht es darum, den Zugang zur Justiz zu vereinfachen und zu verbessern, während gleichzeitig grenzüberschreitende Verfahren digitalisiert werden. Die E-Justiz beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet des Rechts, und sie richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige der Rechtsberufe und Justizbehörden.
Im Zeitraum 2019-2023 werden sich die Arbeiten bezüglich der E-Justiz auf drei Kernziele konzentrieren:
- Verbesserung des Zugangs zu Informationen im Bereich der Justiz
- Weitere Digitalisierung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren, um leichteren und schnelleren Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen
- Gewährleistung, dass die technische Einrichtung und die Verwaltung der nationalen E‑Justiz-Systeme die Vernetzung und die Interoperabilität der Systeme der Mitgliedstaaten erleichtern
E-Justiz-Portal
Das wichtigste Instrument ist das E-Justiz-Portal. Es wurde entwickelt, um den Zugang zu Informationen im Bereich der Justiz zu verbessern. Es bietet Informationsseiten, Suchwerkzeuge und dynamische Formulare, mit denen versucht wird, das Nutzererlebnis zu verbessern und die Benutzung des Portals zu erleichtern. Das Portal wird im Rahmen des nächsten Aktionsplans weiterentwickelt und ausgebaut.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024