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  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat "Justiz und Inneres", 06./07.12.2018, 6./7. Dezember 2018

Wichtigste Ergebnisse

Inneres (Donnerstag, 6. Dezember)

Wir haben heute bei einer Reihe von vorrangigen Themen in den Bereichen Migration und Sicherheit gute Fortschritte erzielt. Wir haben auch die künftige Finanzierung der Werkzeuge, die wir in letzter Zeit entwickelt haben, und die Prioritäten im Bereich Justiz und Inneres für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen erörtert. Herbert Kickl, österreichischer Bundesminister für Inneres

Terroristische Inhalte im Internet

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte festgelegt.

Die vorgeschlagenen Vorschriften gelten für Unternehmen, die Hosting-Dienste in der EU anbieten, wobei es unerheblich ist, ob sie ihre Hauptniederlassung in den Mitgliedstaaten haben. Diese Anbieter werden dazu verpflichtet, terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach Erhalt einer behördlichen Entfernungsanordnung zu entfernen bzw. den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren.

Europäische Grenz- und Küstenwache

Der Rat hat sich heute auf eine partielle allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag über die Europäische Grenz- und Küstenwache geeinigt, die sich auf die Bestimmungen zur Rückführung und zur Zusammenarbeit mit Drittländern erstreckt. Diese Einigung ermöglicht nicht die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und basiert auf dem Grundsatz, dass nichts vereinbart ist, solange nicht alles vereinbart ist.

Nach den vorgeschlagenen Bestimmungen kann Frontex den Mitgliedstaaten künftig technische und operative Unterstützung bei Rückführungsaktionen leisten. Die Bestimmungen tragen ferner dazu bei, die Zusammenarbeit mit Drittländern zu intensivieren, da der Tätigkeitsbereich der Agentur ausgeweitet wird und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit nicht nur auf die unmittelbaren Nachbarländer beschränkt werden.

Migrantenschleusung

Die Ministerinnen und Minister haben ein umfassendes und operatives Maßnahmenpaket gebilligt, das in erster Linie auf Strafverfolgung setzt und mit dem der Kampf gegen die Schleusernetze verstärkt werden soll. Sie kommen damit einer Aufforderung der EU-Staats- und Regierungschefs vom Oktober nach.

Damit sollen die Schleusernetze innerhalb und außerhalb der EU zerschlagen werden, wobei ihrer großen Anpassungsfähigkeit und zunehmenden Verflechtung mit anderen Formen der Kriminalität Rechnung getragen wird.

Ausschnitte – Tagung des Rates "Justiz und Inneres" (Inneres) vom 6. Dezember 2018 in Brüssel

Justiz (Freitag, 7. Dezember)

Wir haben heute bei mehreren Dossiers, die alle das gleiche Ziel verfolgen, eine Einigung erzielt. Dieses Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die EU für ihre Bürgerinnen und Bürger arbeitet – sei es hinsichtlich ihrer Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher, ihrer Verantwortung als Eltern oder ihres Bedürfnisses, in einem sicheren Umfeld zu leben. Josef Moser,​ österreichischer Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Verordnung über elektronische Beweismittel

Der Rat hat seinen Standpunkt zur Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen festgelegt. Mit diesen neuen Vorschriften unternimmt die EU Schritte, um den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu verbessern. Hierzu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass gerichtliche Anordnungen direkt an Diensteanbieter in anderen Mitgliedstaaten gerichtet werden können.

Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels

Der Rat hat seinen Standpunkt zur Richtlinie über den Warenhandel festgelegt. Damit werden – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher – bessere und klarere Vorschriften für den Warenhandel geschaffen, und zwar sowohl bei Transaktionen im Fernabsatz (auch über das Internet) als auch im klassischen Einzelhandel. Ziel ist es, innerhalb der gesamten EU einen kohärenten Rechtsrahmen und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Verordnung über Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und internationale Kindesentführungen

Der Rat hat seinen Standpunkt zur Überarbeitung der sogenannten Brüssel-IIa-Verordnung festgelegt; diese Verordnung enthält Vorschriften über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie für Fälle von Kindesentführungen innerhalb der EU. Ziel ist es, die Beschlussfassung in grenzüberschreitenden Fragen der elterlichen Verantwortung und in Fällen internationaler Kindesentführung zu erleichtern und zu beschleunigen.

Schlussfolgerungen des Rates zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen

Ziel dieser Schlussfolgerungen ist es, das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden innerhalb der EU zu verbessern, da dies für eine wirksame gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Urteilen und Entscheidungen entscheidend ist. In den Schlussfolgerungen sind eine Reihe an praktischen Maßnahmen vorgesehen, dazu zählt u. a. Folgendes: die Förderung der Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern, die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und die Förderung der umfassenden Nutzung der Möglichkeiten, die Eurojust und das Europäische Justizielle Netz für Strafsachen (EJN) bieten.

Ausschnitte – Tagung des Rates "Justiz und Inneres" (Justiz) vom 7. Dezember 2018 in Brüssel

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025