- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 5. Mai 2020 15:30
COVID‑19: Rat billigt Hilfspaket in Höhe von 3 Mrd. € zur Unterstützung von Nachbarschaftspartnern
Die Botschafterinnen und Botschafter der EU haben heute einen Kommissionsvorschlag gebilligt, wonach zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartnern bis zu 3 Milliarden € an Makrofinanzhilfe gewährt werden sollen, um sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19-Pandemie zu unterstützen.
Die Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer sind unsere engsten Partner. Mehr denn je ist es jetzt unerlässlich, dass wir bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser globalen Krise zusammenhalten und Solidarität zeigen. Zdravko Marić, kroatischer Finanzminister
Die Finanzhilfe wird in Form von Darlehen zu äußerst günstigen Bedingungen gewährt und verteilt sich wie folgt:
- Albanien: 180 Millionen €
- Bosnien und Herzegowina: 250 Millionen €
- Georgien: 150 Millionen €
- Jordanien: 200 Millionen €
- Kosovo*: 100 Millionen €
- Moldau: 100 Millionen €
- Montenegro: 60 Millionen €
- Republik Nordmazedonien: 160 Millionen €
- Tunesien: 600 Millionen €
- Ukraine: 1 200 Millionen €
Die EU-Mittel werden den Partnern helfen, ihren unmittelbaren Finanzierungsbedarf zu decken, der infolge des Ausbruchs von COVID‑19 gestiegen ist. Zusammen mit den Hilfen aus dem Internationalen Währungsfonds werden sie dazu beitragen, die makroökonomische Stabilität zu erhöhen und Raum zu schaffen, damit Ressourcen für den Schutz der Bevölkerung und die Abfederung der negativen sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie bereitgestellt werden können.
Die Mittel stehen zwölf Monate lang zur Verfügung und werden in zwei Tranchen ausgezahlt. Die Darlehen werden eine durchschnittliche Laufzeit von maximal 15 Jahren haben. Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen dem Partner und der Kommission zu schließenden Vereinbarung geleistet.
Der Text muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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