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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 29. April 2024 11:55

Rat gibt endgültiges grünes Licht: Maßnahme zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch wird verlängert

Der Rat hat heute eine Verordnung angenommen, mit der eine Übergangsmaßnahme zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet verlängert wird. Die Übergangsmaßnahme wird bis zum 3. April 2026 verlängert.

Wichtigste Elemente

Mit der heute angenommenen Verordnung wird eine Ausnahme hinsichtlich der Datenschutzvorschriften in der elektronischen Kommunikation aufrechterhalten, auf deren Grundlage Anbieter sogenannter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste (z. B. Nachrichtenübermittlungsdienste) spezielle Technologien für die Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten nutzen dürfen, um sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, zu melden und zu entfernen.

Im Rahmen der Verlängerung ist außerdem vorgesehen, dass – um umfassende Meldungen und vergleichbare Statistiken zu erhalten – Anbieter die Informationen aus Berichten über aufgedeckten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet den Behörden und der Kommission in einem strukturierten Format zur Verfügung stellen sollten.

Nächste Schritte

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Hintergrund

Die Ausnahmeregelung, die erstmals 2021 vereinbart und nun bis zum 3. April 2026 verlängert wurde, schließt die Rechtslücke bis zur Verabschiedung neuer EU-Rechtsvorschriften, über die derzeit im Rat und im Europäischen Parlament beraten wird, und die einen langfristigen Rechtsrahmen für die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet gewährleisten.

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Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025