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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 15. Juli 2025 15:10

Haiti: EU setzt drei Personen auf die Sanktionsliste und verlängert die Sanktionsregelung um ein weiteres Jahr

Der Rat hat heute beschlossen, drei Personen auf die Sanktionsliste zu setzen, die an kriminellen Aktivitäten und Bandengewalt in Haiti beteiligt sind und daher für Handlungen verantwortlich sind, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit des Landes bedrohen.

Der Rat hat drei Bandenführer in die Sanktionsliste aufgenommen: Micanor Altès, den Anführer der Bande „Wharf Jérémie“, die für das Massaker an 207 Personen im Dezember 2024 verantwortlich ist; Christ-Roi Chéry, den Anführer der Bande „Ti Bwa“, und Jeff Larose, den Anführer der Bande „Canaan“, die beide für die Zwangsrekrutierung von Kindern, Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt verantwortlich sind.

Die Vermögenswerte der Betroffenen werden eingefroren und die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für die in der Liste aufgeführten Personen oder zu deren Gunsten ist verboten. Darüber hinaus gilt für sie ein Einreise- und Durchreiseverbot in bzw. durch die EU.

<p>Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik</p>

Die gefährliche Krise in Haiti wird immer schlimmer. Die EU hat heute neue gezielte Sanktionen gegen Personen verhängt, die an Massentötungen, der Zwangsrekrutierung von Kindern, Entführungen, Tötungen und sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt beteiligt sind. In diesem Moment großer Instabilität benötigt Haiti dringend Unterstützung von der internationalen Gemeinschaft. Die Beratungen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollten unverzüglich die Zukunft der Multinationalen Sicherheitsunterstützungsmission sicherstellen, unter anderem indem der Mission die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihr Mandat zur Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit im Land erfüllen kann.

<p>Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik</p>

Kaja Kallas, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

Die EU ist nach wie vor besorgt über die anhaltenden und destabilisierenden kriminellen Aktivitäten, einschließlich des enormen Ausmaßes von Bandengewalt, die die Stabilität der Region untergraben. Daher hat der Rat heute beschlossen, den EU-Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen diejenigen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen oder die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, bis zum 29. Juli 2026 zu verlängern.

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 erklärte der Europäische Rat, nach wie vor über die Lage in Haiti äußerst besorgt zu sein, und forderte neue gezielte Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die für Gewalt verantwortlich sind, um zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Haiti beizutragen.

Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Hintergrund

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 21. Oktober 2022 die Resolution 2653 (2022) angenommen, mit der eine Sanktionsregelung für Haiti eingeführt wurde, die gezielte Maßnahmen für das Einfrieren von Vermögenswerten, für Reisebeschränkungen und für ein Waffenembargo umfasst. Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti angenommen.

Der Rat hat am 28. Juli 2023 seine Sanktionsregelung angesichts der Lage in Haiti geändert, sodass es der EU möglich ist, eigenständig restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die für die Bedrohung des Friedens, der Sicherheit oder der Stabilität Haitis oder für die Untergrabung von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit in Haiti verantwortlich sind. Mit diesem Rahmen werden die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Oktober 2022 verhängten Sanktionen ergänzt.

Haiti hat nach wie vor einen festen Platz auf der Tagesordnung der EU. Die EU leistet auf zweifache Weise Unterstützung: zum einen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und zum anderen, um der Bevölkerung angesichts der sehr unsicheren und instabilen Lage den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten zu ermöglichen. Die Unterstützung durch die EU umfasst makroökonomische Hilfe sowie Hilfe in den Bereichen Bildung, Ernährungssicherheit und -qualität, Katastrophenvorsorge, Schutz und Stabilität einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung der haitianischen Nationalpolizei.

Die Europäische Union ist ein langjähriger politischer und entwicklungspolitischer Partner Haitis und wird gemeinsam mit anderen regionalen Partnern weiterhin dazu beitragen, die katastrophale Lage, einschließlich der humanitären Krise im Land, anzugehen.

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Letzte Überprüfung: 17. Dezember 2025