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Das Amt des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU, führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“, setzt sich für die Konsensbildung zwischen den EU-Mitgliedstaaten ein und trägt Sorge für die Kontinuität und Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU.

Die Hohe Vertreterin Kaja Kallas

Die derzeitige Hohe Vertreterin ist Kaja Kallas, die ab Dezember 2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt ist.

Die Hohe Vertreterin, Kaja Kallas, spricht mit der Presse.
Kaja Kallas

Zuständigkeiten des Hohen Vertreters

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

  • gestaltet und leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU
  • trägt durch seine Vorschläge zur Erarbeitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU bei
  • führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
  • trägt Sorge für die Durchführung der vom Europäischen Rat und vom Rat der EU erlassenen Beschlüsse
  • vertritt die EU in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf seiner Ebene
  • nimmt an den Tagungen des Europäischen Rates teil (auch wenn er formell kein Mitglied ist)
  • hält das Europäische Parlaments über außen- und sicherheitspolitische Fragen auf dem Laufenden
  • ist gemeinsam mit dem Rat für GSVP-Missionen und ‑Operationen zuständig
  • steht an der Spitze des diplomatischen Netzes der EU mit seinen 144 EU-Delegationen in der ganzen Welt
  • leitet die Europäische Verteidigungsagentur und das EU-Institut für Sicherheitsstudien

Der Hohe Vertreter ist zugleich einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und stellt die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union sicher.

Ein Vertreter des Hohen Vertreters führt den Vorsitz im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), dem die Botschafter der 27 EU-Länder im Rat angehören. Das PSK überwacht die internationale Lage in den unter die GASP fallenden Bereichen und nimmt die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters wahr.

Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“

Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Vorsitz auf den Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, er bereitet diese Tagungen vor, leitet sie und verfolgt die dort gefassten Beschlüsse weiter. Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ setzt sich aus den Außenministerinnen und ‑ministern aller EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er tritt in der Regel mindestens einmal im Monat zusammen.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ tritt auch in der Formation bzw. der Zusammensetzung der Verteidigungs‑, Entwicklungs‑ oder Handelsministerinnen und ‑minister zusammen.

Berät der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ über Fragen der gemeinsamen Handelspolitik, so wird die Tagung von dem Vertreter/der Vertreterin des Landes geleitet, das den halbjährlich wechselnden Vorsitz des Rates der EU innehat.

Das Amt des Hohen Vertreters und seine Entwicklung

Das Amt des Hohen Vertreters wurde ursprünglich 1997 durch den Vertrag von Amsterdam geschaffen; allerdings wurden die Zuständigkeiten im Bereich der Außenpolitik zunächst mit dem für Außenbeziehungen zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission geteilt.

Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2009 in Kraft trat, wurden die Zuständigkeiten des Hohen Vertreters um die Aufgabe des Vorsitzenden des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und um die Rolle des Vizepräsidenten der Kommission erweitert.

Als Vizepräsident der Europäischen Kommission trägt der Hohe Vertreter dafür Sorge, dass das gesamte auswärtige Handeln der EU in den Bereichen Entwicklung, Handel, Nachbarschaftspolitik, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion kohärent und wirksam ist.

Die Ernennung des Hohen Vertreters

Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Präsidenten der Europäischen Kommission für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Für die Ernennung des Hohen Vertreters ist auch ein Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments erforderlich. Grund dafür ist, dass der Hohe Vertreter auch einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission ist und das Europäische Parlament der Ernennung der Europäischen Kommission insgesamt zustimmen muss.

Vormalige Hohe Vertreter und Hohe Vertreterinnen

Der Europäische Auswärtige Dienst

Der Hohe Vertreter wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) – dem diplomatischen Dienst der EU – unterstützt.

Der EAD wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingerichtet und arbeitet mit den diplomatischen Diensten der EU-Länder zusammen. Er setzt sich aus Beamtinnen und Beamten und Bediensteten der EU sowie aus abgeordnetem Personal aus den diplomatischen Diensten der EU-Länder zusammen.

Letzte Überprüfung: 24. März 2026