Rat „Wettbewerbsfähigkeit“
Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ setzt sich dafür ein, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in der EU zu steigern.
Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Annahme von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU mit dem Ziel, den Binnenmarkt zu stärken und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.
Zu seinen Aufgaben gehört auch, wissenschaftliche und technologische Forschung und Innovation zu fördern sowie den Weltraumsektor und die Vorzeige-Weltraumprogramme der EU zu entwickeln.
Arbeitsbereiche des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“
Der Rat ist bestrebt, Hindernisse auszuräumen, die dem Warenverkehr, der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Erbringung von Dienstleistungen über Grenzen hinweg im Wege stehen. Das erreicht er unter anderem durch technische Harmonisierung.
Der Rat arbeitet daran, die strategische Autonomie der EU und die Rahmenbedingungen, die sie Unternehmen – insbesondere KMU – bietet, zu verbessern, indem der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert, Bürokratie abgebaut, Innovation gefördert und geistiges Eigentum geschützt wird.
Der Rat setzt sich dafür ein, europäische Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU zu schützen und zu stärken.
Der Rat arbeitet daran, die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die Verbundforschung zu stärken, Innovation als Motor für Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und den Europäischen Forschungsraum weiterzuentwickeln.
Der Rat setzt sich für sichere und nachhaltige Weltraumoperationen und Vorzeige-Weltraumprogramme ein, die zur strategischen Autonomie, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit sowie zum grünen und zum digitalen Wandel Europas beitragen.
Der Rat ist bestrebt, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, der einen fairen Wettbewerb zwischen digitalen Unternehmen fördert, Innovationen antreibt und den Verbraucherinnen und Verbrauchern Vorteile bringt.
Wie arbeitet der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“?
Je nach Thema der Beratungen tagt der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ in drei verschiedenen Zusammensetzungen.
Binnenmarkt und Industrie
Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie) besteht aus den für Wirtschaft, Binnenmarkt und Industrie zuständigen Ministerinnen und Ministern. Sie befassen sich vor allem mit dem Binnenmarkt und politischen Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU. Sie kommen mindestens vier Mal im Jahr zusammen.
Raumfahrt
Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Raumfahrt) beschäftigt sich mit der Weltraumpolitik. Die Ministerinnen und Minister fassen beispielsweise Beschlüsse über das EU-Weltraumprogramm. Dazu gehören unter anderem das globale Satellitennavigationssystem Galileo und das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus. Die Ministerrunde tagt mindestens zweimal jährlich.
Forschung
Im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Forschung) erörtern und beschließen die für Forschung und Innovation zuständigen Ministerinnen und Minister, wie der Europäische Forschungsraum und das von der EU finanzierte Forschungsprogramm „Horizont Europa“ umgesetzt werden. Ihre Tagungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
An den Tagungen nehmen auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission teil.
Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ wird bei seiner Arbeit von verschiedenen spezialisierten Arbeitsgruppen und vom AStV (1. Teil) unterstützt.
Arbeitsprogramm des irischen Vorsitzes
Der irische Vorsitz will den Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ voranbringen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Industrie zu unterstützen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit der EU zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vertiefung des Binnenmarkts und der Verbesserung der Rechtsvorschriften.
Der Vorsitz arbeitet daran, Innovationen zu fördern, KMU bei der Expansion zu unterstützen und die nachhaltige, widerstandsfähige industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Einklang mit den sozialen und klimapolitischen Zielen der EU zu stärken.
Forschung und Innovation sind ebenfalls Schlüsselprioritäten, die durch Fortschritte bei „Horizont Europa“ und dem Europäischen Innovationsgesetz sowie durch die Förderung des europäischen Raumfahrtsektors, der ein strategischer Wachstumsmotor ist, umgesetzt werden können.
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