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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ ist für wichtige bereichsübergreifende Politikbereiche der EU und für die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates zuständig.

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hat die Aufgabe, für die Kohärenz der Arbeiten aller Ratsformationen zu sorgen. Er befasst sich mit einer Reihe sektorübergreifender Politikbereiche, einschließlich der EU-Erweiterung, des langfristigen Haushalts (MFR), der Kohäsionspolitik, der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinfachung der EU-Vorschriften.

Außerdem koordiniert er die Vorbereitungen für die Tagungen des Europäischen Rates und deren Follow-up.

Ein buntes Kreisdiagramm mit Textausschnitten und grafischen Elementen symbolisiert verschiedene Aspekte der Grundsätze, Rechte und Werte der Europäischen Union.

Arbeitsbereiche des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“

Der Rat überwacht den EU-Beitrittsprozess neuer Länder und die Beitrittsverhandlungen entsprechend dem leistungsorientierten Ansatz.

Der Rat wahrt die Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den Mitgliedstaaten durch mehrere Mechanismen. Einer davon ist der jährliche Rechtsstaatlichkeitsdialog.

Der Rat arbeitet am langfristigen Haushalt (mehrjähriger Finanzrahmen – MFR), um Finanzmittel für die strategischen Prioritäten der EU bereitzustellen.

Der Rat setzt sich für die Wahrung demokratischer Werte und Resilienz, die Förderung freier und fairer Wahlen und die Bekämpfung ausländischer Einflussnahme ein.

Der Rat kümmert sich um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich in Bereichen von beiderseitigem Interesse.

Der Rat fördert die regionale Entwicklung, um in der gesamten EU Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen.

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ ist auch für Verwaltungsfragen wie Ernennungen, Nominierungen und die jährliche legislative Programmplanung im Zusammenhang mit dem institutionellen Gefüge der EU zuständig.

Außerdem ist er für die Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten in Westeuropa zuständig, beispielsweise zu Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.

Jüngste Beratungsgegenstände

Eine Hand mit einem blauen Faden, der von einem verwickelten Knoten zu einer geraden Linie übergeht und die Vereinfachung der EU-Vorschriften zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit symbolisiert. Der Hintergrund zeigt verstreute Dokumente.
Vereinfachung der EU-Vorschriften

Vereinfachung der EU-Vorschriften

Der EU-Erweiterungsprozess

Der EU-Erweiterungsprozess

So funktioniert der langfristige Haushaltsplan der EU

So funktioniert der langfristige Haushaltsplan der EU

Wie arbeitet der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“?

Je nach Tagesordnung tritt der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ in zwei unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen.

Allgemeine Angelegenheiten

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ besteht hauptsächlich aus den für EU-Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Ministern bzw. in einigen Fällen den Außenministerinnen und -ministern. Sie befassen sich mit einer Reihe sektorübergreifender Politikbereiche. Dazu zählen die EU-Erweiterung, der langfristige Haushalt (MFR), das Thema Rechtsstaatlichkeit und die Vereinfachung der EU-Vorschriften. Die Tagungen finden in der Regel einmal im Monat statt, meist kurz vor den Tagungen des Europäischen Rates.

Kohäsion

Im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion) kommen die Ministerinnen und Minister zusammen, die für politische Maßnahmen zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Regionen der EU (die „Kohäsionspolitik“) zuständig sind. Sie überwachen die Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds sowie des Fonds für einen gerechten Übergang und des Europäischen Sozialfonds Plus. Sie tagen in der Regel zweimal jährlich.

Auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission nehmen an den Ratstagungen teil.

Die Arbeit des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ wird von mehreren spezialisierten Arbeitsgruppen und vom AStV (2. Teil) vorbereitet.

Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates

Der Europäische Rat ist das höchste politische Organ in der EU und setzt sich aus den Führungsspitzen der EU zusammen. Er legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.

Die EU-Führungsspitzen kommen mindestens vier Mal im Jahr zu einem „EU-Gipfel“ zusammen, meist jedoch häufiger, um dringende Fragen zu behandeln. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ sorgt für die Vor- und Nachbereitung dieser Gipfeltreffen sowie aller Dossiers, mit denen er vom Europäischen Rat betraut wurde.

Eine hellblaue Collage mit verschiedenen, teils bunten grafischen Elementen; in der Mitte das Europa-Gebäude, dahinter ein riesiges Zahnrad.
So arbeitet der Europäische Rat

So arbeitet der Europäische Rat

Arbeitsprogramm des irischen Vorsitzes

Im Rahmen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ fördert der irische Vorsitz eine strategische Ausrichtung auf seine wichtigsten Prioritäten – Wettbewerbsfähigkeit, Werte und Sicherheit – und gewährleistet gleichzeitig einen kohärenten Ansatz für die Arbeit aller Ratsformationen. Die Umsetzung des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“ und die Förderung der Vereinfachung sind dafür von zentraler Bedeutung.

Der Vorsitz setzt auch die Arbeiten am MFR 2028-2034 fort, damit die Staats- und Regierungschefs der EU 2026 die erforderlichen Beschlüsse fassen können.

Zu den Prioritäten gehören auch die Erweiterung, die Rechtsstaatlichkeit, die Beziehungen zum Vereinigten Königreich, zum EWR und zur EFTA sowie die Kohäsionspolitik.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 3. Juli 2026