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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“

Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ koordiniert die EU-Politik in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung, Entwicklung des ländlichen Raums, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Fischereibewirtschaftung.

Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ gestaltet die Agrar- und Fischereipolitik der EU. Er befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Marktregulierung, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit und der Unterstützung ländlicher Gebiete.

Der Rat erlässt ferner Fischereivorschriften und entscheidet über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten.

Ein Tortendiagramm mit Segmenten von Blattgemüse, Samen und einer Wasseroberfläche. Fische schwimmen neben dem Diagramm vor EU-Sternen.

Arbeitsbereiche des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“

Der Rat entwickelt politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, um hochwertige und sichere Lebensmittel zu gewährleisten, Landwirtinnen und Landwirte und die Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen und eine nachhaltige Landwirtschaft im Einklang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zu fördern.

Der Rat erlässt Rechtsvorschriften zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen. Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik regelt er Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten und legt Fangquoten zum Schutz der Fischbestände fest.

Wie arbeitet der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“?

Je nach Tagesordnung kommen die für Landwirtschaft oder Fischerei zuständigen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten in zwei verschiedenen Zusammensetzungen zusammen.

Landwirtschaft

Im Mittelpunkt des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ (Landwirtschaft) steht die Gemeinsame Agrarpolitik, die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft, die Entwicklung des ländlichen Raums, Lebensmittelsicherheit und der Tierschutz.

Fischerei

Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ (Fischerei) konzentriert sich auf die Bewirtschaftung der Fischbestände, einschließlich der Festlegung der jährlichen zulässigen Fangmengen (TACs) und nationaler Fangquoten.

Der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission nehmen an den Tagungen teil.

Die Beratungen des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ werden vom AStV (1. Teil), vom Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) und von mehreren spezialisierten Arbeitsgruppen vorbereitet.

Insbesondere leistet der Sonderausschuss Landwirtschaft technische und politische Unterstützung in Agrarfragen, vor allem in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik. Er spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung der Beratungen über GAP-Reformen, Agrarsubventionen und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, indem er dabei hilft, die Standpunkte der Mitgliedstaaten anzugleichen, bevor Beschlüsse auf Ratsebene gefasst werden.

Arbeitsprogramm des irischen Vorsitzes

Der irische Vorsitz unterstützt die Landwirtschaft und die Fischerei als entscheidende Sektoren, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Gemeinschaften im ländlichen Raum und in Küstengebieten zu erhalten.

Ziel ist es, die Existenzgrundlagen von Landwirtschaft oder Fischerei betreibenden Familien und Gemeinschaften zu schützen und gleichzeitig eine ausgewogene wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern.

Der Vorsitz setzt auch bei der Ernährungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit, der Vereinfachung, der Nachhaltigkeit und beim Generationswechsel Schwerpunkte, um einen widerstandsfähigen und zukunftsfähigen Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisektor zu gewährleisten.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 3. Juli 2026