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Datenschutzverordnung

Die Datenschutzverordnung regelt die Rechte natürlicher Personen sowie die Pflichten derjenigen, die die Daten verarbeiten bzw. für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sind

Europäischer Datenschutz im digitalen Zeitalter

Mehr Schutz für personenbezogene Daten

  • Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung
  • Automatisierte Datenverarbeitung nur eingeschränkt zulässig als Grundlage für Entscheidungen, z.B. beim "Profiling"
  • Recht auf Berichtigung und Löschung von Daten sowie "Recht auf Vergessenwerden" bei in der Kindheit erhobenen Daten
  • Recht auf Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
  • Mehr und klarere Informationen zur Verarbeitung
  • Recht, Daten einem anderen Diensteanbieter zu übertragen
  • Leichterer Zugang zu personenbezogenen Daten
  • Strengere Vorschriften für Datenübermittlung in Drittstaaten

Mehr Chancen für Unternehmen

  • Gleiche Bedingungen für alle EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten
  • Einheitliche Regeln für die gesamte EU
  • Regeln, mit denen Unternehmen, insbesondere KMU, den digitalen Binnenmarkt optimal nutzen können
  • Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen orientieren sich an dem mit der Datenverarbeitung verbundenen Risiko

Einheitlichere Anwendung und wirksame Durchsetzung

  • Personen und Unternehmen können sich bei Verstößen an eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht in ihrer Nähe wenden
  • Nur ein Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Streitfällen dank der Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden

Geldbußen

  • bis zu 20 Mio. Euro oder
  • 4 % des gesamten Jahresumsatzes

Die Datenschutzverordnung regelt die Rechte natürlicher Personen sowie die Pflichten derjenigen, die die Daten verarbeiten bzw. für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sind.

Weitere Informationen gibt es auf der folgenden Website: