Datenschutz in der EU
Die EU verfügt über die strengsten Datenschutzvorschriften der Welt. Der Schutz personenbezogener Daten gilt in der EU als Grundrecht.
Personenbezogene Daten im digitalen Zeitalter
Die rasanten technologischen Entwicklungen in den letzten zwei Jahrzehnten haben neue Herausforderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten mit sich gebracht. Der Austausch und die Erfassung von Daten haben exponentiell zugenommen und erfolgen mitunter auf globaler Ebene; gleichzeitig machen die Menschen vermehrt ihre persönlichen Informationen öffentlich zugänglich.
Die wirtschaftliche und soziale Integration, die sich aus der Funktionsweise des Binnenmarkts ergibt, hat ebenfalls zu einer erheblichen Zunahme der grenzüberschreitenden Datenströme geführt.
Um all diese Entwicklungen umfassend zu berücksichtigen und die digitale Wirtschaft zu fördern, muss ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden, während gleichzeitig der freie Verkehr solcher Daten möglich sein muss.
Was die Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung betrifft, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten im Zuge der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus immer mehr Daten verarbeiten und austauschen.
Dabei sind klare und kohärente Vorschriften für den Datenschutz auf EU-Ebene von grundlegender Bedeutung für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden.
Datenschutz als Grundrecht
Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007 ist der Schutz personenbezogener Daten zu einem Grundrecht im EU-Recht geworden, das anerkannt wird durch
- den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- die EU-Charta der Grundrechte.
Das bedeutet, dass die EU über eine konkrete Rechtsgrundlage verfügt, auf der Rechtsvorschriften zum Schutz dieses Grundrechts erlassen werden können.
Laut Artikel 8 der EU-Charta der Grundrechte hat jede Person in der EU das Recht
- auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten,
- auf Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten und auf Berichtigung der Daten.
Beispiele für personenbezogene Daten
- Vor- und Nachname
- Privatanschrift
- E-Mail-Adresse wie beispielsweise „[email protected]“
- Nummer des Personalausweises
- Standortdaten, z. B. Standortdatenfunktion auf einem Mobiltelefon
- IP-Adresse
- Cookie zur Besucheridentifizierung
- Werbe-ID Ihres Mobiltelefons
- Daten, die sich im Besitz eines Krankenhauses oder eines Arztes befinden und anhand derer eine Person eindeutig identifiziert werden kann
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU wurde 2016 angenommen und ist im Mai 2018 in Kraft getreten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU wurde 2016 angenommen und ist im Mai 2018 in Kraft getreten.
Dank der DSGVO gibt es eine Reihe von Datenschutzvorschriften für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.
Durch die strengeren Vorschriften, die mit der DSGVO eingeführt wurden,
- haben die Menschen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten, und
- kommen Unternehmen in den Genuss der gleichen Wettbewerbsbedingungen.
Somit haben Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle darüber, wie ihre Daten online genutzt werden, auch in Bezug auf Online-Dienste, Werbung und automatisierte Verarbeitung.
Richtlinie über den Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung
Die Richtlinie über den Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung zielt darauf ab, das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten zu wahren und gleichzeitig ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit zu garantieren.
Sie gilt sowohl für die grenzüberschreitende als auch die nationale Verarbeitung von Daten durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Strafverfolgung.
Die Richtlinie wurde 2016 angenommen und ist 2018 in Kraft getreten.
Die Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung
Grundrechte in der EU
Letzte Überprüfung: 8. Juni 2026