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Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen

Die EU reguliert Emissionen in Luft und Wasser, um die Umweltverschmutzung aus Industrietätigkeiten zu verringern.

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das Kernstück der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von industriebedingter Umweltverschmutzung. Sie gilt für große Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in den EU-Ländern.

Der Rat ist dabei, die Richtlinie nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Die nachstehenden Daten beziehen sich auf die derzeit geltenden Vorschriften.

Die Infografik zeigt die wichtigsten Zahlen zur geltenden EU-Industrieemissionsrichtlinie.

Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen

Die Richtlinie gilt derzeit für

  • 30 000 große Industrieanlagen
  • 20 000 Intensivtierhaltungsbetriebe

Sektoren:

  • 39 % Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen
  • 20 % Abfallindustrie
  • 10 % Metallherstellung und -verarbeitung
  • 9 % Chemische Industrie
  • 7 % Schlachthöfe, Lebensmittel und Milch
  • 5 % Energiewirtschaft
  • 4 % Mineralverarbeitende Industrie
  • 2 % Oberflächenbehandlung
  • 2 % Zellstoff, Papier oder Erzeugnisse auf Holzgrundlage
  • 2 % Sonstige Aktivitäten

Die Anlagen und landwirtschaftlichen Betriebe, die unter die EU-Vorschriften fallen, sind verantwortlich für

  • 20 % der Gesamtemissionen in Wasser und Luft in der EU
  • 40 % aller Treibhausgasemissionen der EU

Schadstoffe in Luft und Wasser, die unter die EU-Vorschriften für Industrieemissionen fallen

In der Industrieemissionsrichtlinie werden jährliche Emissionsgrenzwerte für über 90 Schadstoffe festgelegt

Beispiele dafür sind

  • Kohlendioxid (CO2): trägt zum Klimawandel bei
  • Methan (CH4 ): trägt zum Klimawandel und zur Bildung von bodennahem Ozon bei
  • Stickstoffdioxid (NO2): kann zu Ungleichgewichten in der Umwelt führen und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen
  • Schwefeldioxid (SO2 ): kann empfindlichen Personen schaden und zur Säureeinlagerung in aquatischen Ökosystemen beitragen
  • Feinstaub („particulate matter“, PM10): kann vorzeitige Todesfälle verursachen und trägt zum Klimawandel bei
  • Quecksilber (Hg): möglicherweise krebserregend
  • Ammoniak (NH3): sehr giftig für Wasserorganismen; trägt zur Bildung von Feinstaub bei

Quelle: Europäische Kommission, Europäisches Industrieemissionsportal

Letzte Überprüfung: 1. August 2025