Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen
Die EU reguliert Emissionen in Luft und Wasser, um die Umweltverschmutzung aus Industrietätigkeiten zu verringern.
Die Industrieemissionsrichtlinie ist das Kernstück der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von industriebedingter Umweltverschmutzung. Sie gilt für große Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in den EU-Ländern.
Der Rat ist dabei, die Richtlinie nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Die nachstehenden Daten beziehen sich auf die derzeit geltenden Vorschriften.
Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen
Die Richtlinie gilt derzeit für
- 30 000 große Industrieanlagen
- 20 000 Intensivtierhaltungsbetriebe
Sektoren:
- 39 % Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen
- 20 % Abfallindustrie
- 10 % Metallherstellung und -verarbeitung
- 9 % Chemische Industrie
- 7 % Schlachthöfe, Lebensmittel und Milch
- 5 % Energiewirtschaft
- 4 % Mineralverarbeitende Industrie
- 2 % Oberflächenbehandlung
- 2 % Zellstoff, Papier oder Erzeugnisse auf Holzgrundlage
- 2 % Sonstige Aktivitäten
Die Anlagen und landwirtschaftlichen Betriebe, die unter die EU-Vorschriften fallen, sind verantwortlich für
- 20 % der Gesamtemissionen in Wasser und Luft in der EU
- 40 % aller Treibhausgasemissionen der EU
Schadstoffe in Luft und Wasser, die unter die EU-Vorschriften für Industrieemissionen fallen
In der Industrieemissionsrichtlinie werden jährliche Emissionsgrenzwerte für über 90 Schadstoffe festgelegt
Beispiele dafür sind
- Kohlendioxid (CO2): trägt zum Klimawandel bei
- Methan (CH4 ): trägt zum Klimawandel und zur Bildung von bodennahem Ozon bei
- Stickstoffdioxid (NO2): kann zu Ungleichgewichten in der Umwelt führen und die menschliche Gesundheit beeinträchtigen
- Schwefeldioxid (SO2 ): kann empfindlichen Personen schaden und zur Säureeinlagerung in aquatischen Ökosystemen beitragen
- Feinstaub („particulate matter“, PM10): kann vorzeitige Todesfälle verursachen und trägt zum Klimawandel bei
- Quecksilber (Hg): möglicherweise krebserregend
- Ammoniak (NH3): sehr giftig für Wasserorganismen; trägt zur Bildung von Feinstaub bei
Quelle: Europäische Kommission, Europäisches Industrieemissionsportal
Letzte Überprüfung: 1. August 2025