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Industrieemissionen

Industrielle Tätigkeiten verursachen Emissionen von Stoffen, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Die EU-Länder haben gemeinsame Vorschriften festgelegt, um solche schädlichen Emissionen zu begrenzen.

Was sind Industrieemissionen?

Bei industriellen Verfahren und Tätigkeiten entstehen Emissionen von Schadstoffen wie Stickstoffoxid, Ammoniak, Quecksilber und Kohlendioxid, die Wasser, Luft und Boden verschmutzen und die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die Natur schädigen.

Stromerzeugung, Abfallbehandlung und -bewirtschaftung, Tierhaltung oder Zementherstellung sind Beispiele für industrielle Tätigkeiten, die Schadstoffemissionen in die Umwelt freisetzen.

Die Einleitung von Schadstoffen in die Umwelt kann zu Erkrankungen wie Asthma, Bronchitis, Krebs und Herzinsuffizienz führen. Emissionen gelten als Ursache für Tausende vorzeitiger Todesfälle jedes Jahr.

Nach Schätzungen aus dem Jahr 2017 verursachen Industrieemissionen jährlich Schäden in Höhe von 277 bis 433 Mrd. € für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Was tun die Länder der EU gegen Industrieemissionen?

Die EU hat Vorschriften zur Bekämpfung der industriebedingten Umweltverschmutzung festgelegt.

Die Industrieemissionsrichtlinie ist die wichtigste EU-Rechtsvorschrift zur Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch große Industrieanlagen, einschließlich Tierhaltungsbetrieben, in der EU.

Ihr allgemeines Ziel besteht darin, zum Schutz von Ökosystemen und der menschlichen Gesundheit beizutragen.

Die Vorschriften sollen

  • Luft-, Wasser- und Bodenemissionen aus den größten Industrieanlagen Europas vermeiden und vermindern
  • den Verbrauch von Ressourcen minimieren
  • Prozesse effizienter machen
  • Verfahren der Kreislaufwirtschaft fördern
  • Abfallvermeidung und -verminderung gewährleisten

Die Richtlinie gilt für über 50 000 Anlagen in EU-Ländern, die zusammen für 20 % aller Schadstoffemissionen in Luft und Wasser und 40 % der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. (Diese Zahlen könnten sich nach der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2024 erhöhen.)

Fabriken, aus deren Schornsteinen Rauch aufsteigt.
Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen (Infografik)

Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen (Infografik)

Zu den industriellen Tätigkeiten, die unter die EU-Vorschriften fallen, zählen der Betrieb von Kraftwerken und Raffinerien sowie Abfallbehandlungs- und -verbrennungsanlagen, die Produktion von Metallen, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier, Lebensmitteln und Getränken sowie die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen.

Treibhausgasemissionen fallen außerdem unter das EU-Emissionshandelssystem.

Wie funktioniert die Industrieemissionsrichtlinie?

Nach den EU-Vorschriften sind große Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe verpflichtet, über ihre Umweltleistung Bericht zu erstatten und diese zu überwachen sowie Anstrengungen zur Verminderung ihrer Emissionen zu unternehmen.

Den in der Industrieemissionsrichtlinie aufgeführten Betreibern wird von der Behörde des Landes, in dem sie ansässig sind, eine Genehmigung für den Betrieb erteilt.

In den Genehmigungen werden auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken (BVT) Emissionsgrenzwerte für die von einer Anlage emittierten Schadstoffe festgelegt. Die besten verfügbaren Techniken werden von der Kommission in Abstimmung mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und Umweltorganisationen festgelegt.

Bei den Genehmigungen muss die Gesamtumweltleistung der Anlage berücksichtigt werden. Darunter fallen unter anderem Emissionen in Luft, Wasser und Boden, Abfallerzeugung, Verwendung von Rohstoffen und Energieeffizienz.

Die EU-Länder müssen mindestens einmal alle ein bis drei Jahre Vor-Ort-Kontrollen nach risikobasierten Kriterien durchführen.

Die nationalen Behörden sind verpflichtet, über Folgendes Informationen öffentlich zugänglich zu machen:

  • Genehmigungen und Anträge
  • Ergebnisse der Überwachung

Das europäische Industrieemissionsportal dient dazu, Daten über Industrieemissionen zu erheben und zu präsentieren.

Die Grafik zeigt eine rückläufige Entwicklung der von der Industrie verursachten Umweltverschmutzung.
Entwicklungen der Industrieemissionen in der EU (Infografik)

Entwicklungen der Industrieemissionen in der EU (Infografik)

Was wird sich an der Industrieemissionsrichtlinie ändern?

Die Kommission hat die Auswirkungen der Richtlinie über Industrieemissionen bewertet und festgestellt, dass die EU-Vorschriften eine wichtige Rolle bei der Verringerung industrieller Schadstoffemissionen gespielt haben – insbesondere solcher, die in die Luft abgegeben werden. Dabei hat sich aber auch gezeigt, dass die Vorschriften nur begrenzt zur Dekarbonisierung und zur Kreislaufwirtschaft beigetragen haben.

Im April 2022 legte die Kommission Vorschläge zur Aktualisierung und Modernisierung der Vorschriften über Industrieemissionen (zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien) vor.

Ziel ist die Überarbeitung der geltenden Vorschriften, um sie an die Ziele der EU in den Bereichen Klima und Umweltverschmutzung gemäß dem europäischen Grünen Deal anzupassen. Letztlich geht es darum, eine tiefgreifende Umgestaltung großer Agrar- und Industrieanlagen anzustoßen, um bis 2050 eine schadstofffreie, kreislauforientierte, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen.

Schwerpunkte der Überprüfung

Die wichtigsten Elemente der Überarbeitung sind:

  • Aufnahme von mehr Industrieanlagen in die Rechtsvorschriften
  • wirksamere Gestaltung der Genehmigungen
  • Verringerung der Verwaltungskosten
  • Verbesserung des Zugangs zu Informationen, der Transparenz und der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • stärkere Unterstützung bahnbrechender Technologien und anderer innovativer Konzepte

Mit den neuen Vorschriften soll der Anwendungsbereich der Vorschriften ausgeweitet werden, und zwar auf

  • mehr große Intensivtierhaltungsbetriebe für Schweine und Geflügel, (nicht aber für Rinder)
  • den Bergbausektor
  • große Anlagen zur Herstellung von Batterien

Die Mitgliedstaaten werden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Betriebe und Anlagen festlegen müssen, die gegen die zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Maßnahmen verstoßen. Darüber hinaus werden sie dafür sorgen müssen, dass Menschen, deren Gesundheit durch Verstöße gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie gelitten hat, Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können.

Die Genehmigungen für Industrieanlagen werden künftig elektronisch erteilt, und zwar über ein elektronisches Genehmigungssystem, das bis spätestens 2035 eingerichtet werden soll. Dies wird die Verfahren einfacher und effizienter machen. Aufgabe der zuständigen Behörden wird es sein, verbindliche Umweltleistungsgrenzwerte für die Genehmigung der Errichtung und den Betrieb von Anlagen festzulegen.

Vorgesehen ist auch, dass die Kommission die Umsetzung der Richtlinie erstmals bis 2028 und danach alle fünf Jahre bewertet. Darüber hinaus könnte eine Überprüfung mit Blick auf importierte Agrarerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern stattfinden, um zu gewährleisten, dass sie ähnlich hohe Umweltstandards wie die in der EU geltenden erfüllen.

Die Überarbeitung der Vorschriften über Industrieemissionen betrifft auch eine Verordnung über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen (EG Nr. 166/2006): Das mit ihr geschaffene Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) wird durch ein neues Europäisches Industrieemissionsportal ersetzt werden.

Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom März 2022 haben sich die EU-Länder im März 2023 auf eine gemeinsame Verhandlungsposition des Rates („allgemeine Ausrichtung“) zur Überarbeitung der Richtlinie geeinigt. Ende Juni hat der Rat eine Einigung in Bezug auf die Verordnung über das Industrieemissionsportal erzielt.

Im November 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament in Trilogen eine vorläufige Einigung über die überarbeiteten Vorschriften in den beiden Vorschlägen erzielt.

Im April 2024 wurden die neuen Vorschriften vom Rat angenommen.

Letzte Überprüfung: 26. April 2024