Wie die EU Flüchtlingen aus der Ukraine hilft
Nach der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine hat die EU eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Kriegsflüchtlingen zu helfen, unter anderem durch den EU-Mechanismus für vorübergehenden Schutz.
Unterstützung der EU für ukrainische Flüchtlinge
Aufgrund der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine sind Millionen von Menschen vor dem Krieg geflohen und haben Zuflucht in EU-Ländern und in der Republik Moldau gesucht.
Die EU steht in uneingeschränkter Solidarität an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg hat die EU Einigkeit und Stärke gezeigt und der Ukraine koordinierte politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung gewährt.
Die EU hat konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine ergriffen, unter anderem durch:
- den Mechanismus für vorübergehenden Schutz für Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU
- humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene in der Ukraine
- Katastrophenschutzhilfe für die Ukraine, für Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben und das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen
- finanzielle und technische Unterstützung für Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen
- Unterstützung des Grenzmanagements für die EU-Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben, und die Republik Moldau
Mechanismus für vorübergehenden Schutz
Die EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz wurde 2001 erlassen, nachdem die bewaffneten Konflikte im Westbalkan zu massiven Vertreibungen insbesondere aus Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo geführt hatten.
Der vorübergehende Schutz ist ein Mechanismus, den die EU bei einem außergewöhnlichen Massenzustrom aktivieren kann, um
- Vertriebenen kollektiv Schutz zu gewähren
- den Druck auf die nationalen Asylsysteme der EU-Länder zu verringern
Die EU hat im März 2022 den Mechanismus für vorübergehenden Schutz von Flüchtlingen aus der Ukraine aktiviert. Der Mechanismus wurde zuletzt bis zum 4. März 2027 verlängert. Bis zum 30. April 2026 haben 4,37 Millionen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, vorübergehenden Schutz in der EU erhalten.
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen
Der vorübergehende Schutz gilt für alle, die ihren Aufenthalt vor oder am 24. Februar 2022 in der Ukraine hatten:
- ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Länder, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben (z. B. Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz) und ihre Familienangehörigen
- Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren (angemessener Schutz nach nationalem Recht kann ebenfalls angewendet werden)
Vorübergehender Schutz kann auch für andere Personen gelten, wie:
- ukrainische Staatsangehörige, die kurz vor dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind
- ukrainische Staatsangehörige, die sich unmittelbar vor dem 24. Februar 2022 im Gebiet der EU befanden (z. B. im Urlaub oder zu Arbeitszwecken)
- Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine mit einem befristeten Aufenthaltstitel, die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren
Alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, dürfen unabhängig von ihrer Kategorie vor der Rückkehr in ihr Herkunftsland in die EU einreisen.
Menschen mit vorübergehendem Schutz genießen folgende Rechte:
Aufenthalt und Wohnraum
Zugang zum Arbeitsmarkt
medizinische Versorgung
Sozialfürsorge
Vormundschaft für Kinder
Bildung für Kinder
Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum einreisen. Einmal im Hoheitsgebiet der EU können sie
- sich während eines Zeitraums von 90 Tagen frei bewegen
- selbst entscheiden, in welchem EU-Land sie die Rechte wahrnehmen wollen, die ihnen der vorübergehende Schutz gewährt
Der vorübergehende Schutzstatus schließt die Möglichkeit nicht aus, den Flüchtlingsstatus oder andere Arten von Schutz zu beantragen, die es in den EU-Ländern gibt.
Der vorübergehende Schutz wird automatisch gewährt, doch sollten alle, die davon profitieren, in dem EU-Land, in dem sie bleiben wollen, einen Aufenthaltstitel beantragen.
Übergang aus dem vorübergehenden Schutz
Am 16. September 2025 nahm der Rat eine Empfehlung zum Übergang aus dem vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine an. In der Empfehlung wird ein gemeinsamer Rahmen festgelegt, mit dem die dauerhafte Rückkehr und die Wiedereingliederung vertriebener Ukrainerinnen und Ukrainer in die Ukraine gewährleistet wird, sofern die Umstände dies zulassen, sowie ein schrittweiser Übergang zu einem anderen Aufenthaltsstatus für jene, die darauf Anrecht haben.
Mit dieser Empfehlung bereitet die EU einen koordinierten Ansatz für die Zeit vor, wenn die Bedingungen in der Ukraine die schrittweise Abschaffung des vorübergehenden Schutzstatus zulassen.
Bildung für ukrainische Kinder
Gemäß der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz haben vertriebene ukrainische Kinder das Recht, sich in lokale öffentliche Bildungssysteme einzuschreiben.
Seit 2022 ist die Zahl der ukrainischen Kinder, die in den Bildungssystemen ihrer europäischen Aufnahmeländer eingeschrieben sind, stetig gestiegen. Laut der Erhebung des UNHCR zu sozioökonomischen Erkenntnissen aus dem Jahr 2024 zu zehn Ländern (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn) besuchten durchschnittlich 79 % der vertriebenen Kinder die Pflichtschule.
Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen in diesem Bereich durch
- Finanzierung von Bildungsinitiativen im Rahmen von Erasmus+
- Bereitstellung politischer Leitlinien und Ressourcen für Lehrkräfte
- Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen mit der Ukraine
- Mobilisierung von EU-Mitteln zur Unterstützung der Integrationsbemühungen
Gebührenfreies Roaming
Am 1. Januar 2026 wurde die Ukraine in das Gebiet für „Roaming zu Inlandspreisen“ der EU aufgenommen. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine in der EU und die Bürgerinnen und Bürger der EU in der Ukraine nun Anrufe tätigen, Nachrichten versenden und mobile Daten verwenden, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Bevor dieser Beschluss in Kraft trat, wurde durch eine seit April 2022 geltende freiwillige Vereinbarung zwischen den Telekommunikationsbetreibern in der EU und in der Ukraine gewährleistet, dass die europäische und die ukrainische Bevölkerung von Anrufen, Nachrichten und Daten zu erschwinglichen und niedrigen Preisen profitieren konnten.
Unterstützung für EU-Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben
Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, in der EU aufzunehmen, steht im Mittelpunkt der gemeinsamen Reaktion auf den Krieg. Die Maßnahmen auf EU-Ebene spiegeln die Solidarität der Menschen in der gesamten EU und auch die enormen Anstrengungen der nationalen und lokalen Behörden, der NRO, der kommunalen Vereinigungen und der Unternehmen wider.
Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten kontinuierlich und unternimmt weitere Schritte in dieser Hinsicht.
Finanzielle Unterstützung
Die EU hat Verordnungen gebilligt, mit denen Mittel bereitgestellt werden, um Menschen zu helfen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Mit diesen Mitteln wird sichergestellt, dass den Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung zu decken.
Um die Länder und Regionen der EU bei der Bewältigung der Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine und der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge zu unterstützen, hat die EU ihnen mehr Flexibilität bei der Verwendung von Mitteln aus dem EU-Kohäsionsfonds eingeräumt. So wurden beispielsweise die Möglichkeiten für eine Übertragung von Mitteln zwischen Programmen und für eine Finanzierung zu 100 % aus EU-Mitteln ausgeweitet, und es wurden zusätzliche Vorfinanzierungen für Projekte bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten unmittelbar zu entlasten.
Als die Aggression Russlands gegen die Ukraine begann, gab die EU den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, bestimmte Mittel aus dem Kohäsionsfonds und Mittel, die für die Erholung nach der Pandemie vorgesehen waren, in Höhe von insgesamt rund 17 Mrd. € umzuwidmen, um Flüchtlinge aus der Ukraine zu unterstützen und dringenden Bedarf etwa an Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung zu decken. Dazu gehörten rund 7 Mrd. € an Mitteln aus dem Kohäsionsfonds, die im Zeitraum 2014-2020 nicht verwendet wurden, und rund 10 Mrd. € an Mitteln, die im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) für die Erholung nach der Pandemie vorgesehen waren.
Die Flexibilitätsmaßnahmen werden die Finanzierung eines breiten Spektrums von Maßnahmen zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen erleichtern und sicherstellen, dass die Personen, die in den lokalen Gemeinschaften mit Flüchtlingen arbeiten, ausreichende direkte Unterstützung erhalten.
Im April 2022 nahm der Rat eine Verordnung an, um
- bis zu 420 Mio. € aus verbleibenden Mitteln aus den Finanzmitteln für den Bereich Inneres (2014-2020) freizugeben und
- den Mitgliedstaaten sowie weiteren öffentlichen oder privaten Gebern zu ermöglichen, im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021-2027) zusätzliche Beiträge zu leisten.
- Rat gibt grünes Licht für zusätzliche Flexibilität beim Einsatz von Kohäsionsfondsmitteln als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine (Pressemitteilung, 13. Oktober 2022)
- Ukraine: EU-Länder erhalten 3,5 Mrd. € als erhöhte Vorschusszahlung für die Aufnahme von Flüchtlingen (Pressemitteilung, 12. April 2022)
- Ukraine: EU stellt 17 Mrd. € für die Unterstützung von Flüchtlingen bereit (Pressemitteilung, 4. April 2022)
Technische Unterstützung
Die Europäische Kommission hat operative Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz vorgelegt.
Darüber hinaus stellt sie den Mitgliedstaaten über das Instrument für technische Unterstützung technisches Fachwissen zur Verfügung, um ihnen zu helfen,
- EU-Mittel für Aufnahme- und Integrationszwecke in Anspruch zu nehmen,
- den Mechanismus für vorübergehenden Schutz umzusetzen.
- Operative Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz (Europäische Kommission)
- Ukraine: Kommission veröffentlicht spezifische Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Europäische Kommission)
Hilfe beim Grenzmanagement
Die Europäische Kommission hat operative Leitlinien vorgelegt, die den Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, die Einreise an den Grenzen zur Ukraine effizient zu steuern und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Am 17. März 2022 hat die EU mit Moldau eine Statusvereinbarung über die operativen Tätigkeiten von Frontex unterzeichnet. Die Vereinbarung gibt Frontex die Möglichkeit, Moldau beim Grenzmanagement zu unterstützen – konkret durch den Einsatz von Teams, die den moldauischen Behörden bei Aufgaben wie Registrierung und Grenzkontrollen zur Seite stehen können.
Sonstige Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Ukraine
Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um mehr über die EU-Hilfe für die Ukraine zu erfahren.
Siehe auch
Russlands Krieg gegen die Ukraine
Solidarität der EU mit der Ukraine
Migrations- und Asylpaket
Letzte Überprüfung: 26. Juni 2026