Die Ukraine-Fazilität
Die Ukraine-Fazilität bietet finanzielle Unterstützung für die Ukraine, um die makrofinanzielle Stabilität, Erholung und Modernisierung des Landes zu fördern, ihre öffentliche Verwaltung aufrechtzuerhalten und ihre Reformbemühungen zu unterstützen.
Was ist die Ukraine-Fazilität?
Die Ukraine-Fazilität ist ein Instrument, das es der EU ermöglicht, der Ukraine im Zeitraum von 2024 bis 2027stabile und vorhersehbare finanzielle Unterstützung in Höhe von mehr als 50 Mrd. € zu gewähren.
Mit der Fazilität soll Folgendes unterstützt werden:
- die makrofinanzielle Stabilität, Erholung und Modernisierung
- Reformen
- ununterbrochene öffentliche Dienstleistungen
- die Zivilgesellschaft
- die Mobilisierung von Investitionen im Privatsektor
Die Einrichtung der Ukraine-Fazilität im Februar 2024 ist ein erneutes Zeichen der Entschlossenheit der EU, die Ukraine angesichts des Angriffskriegs Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen.
Die Fazilität ist als kohärentes und flexibles Instrument konzipiert, das der beispiellosen Herausforderung Rechnung trägt, ein im Krieg befindliches Land zu unterstützen. Sie ist in drei Säulen gegliedert.
Säule I: direkte finanzielle Unterstützung
Säule I bietet der Ukraine direkte finanzielle Unterstützung für ihre Erholung, ihren Wiederaufbau und ihre Modernisierung, einschließlich der Reformen, die sie im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses durchführen will.
Die Finanzierung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Ukraine die im Ukraine-Plan festgelegten Etappenziele für Reformen erreicht. Diese Säule verfügt über eine Mittelausstattung von über 38 Mrd. €.
Säule II: Investitionsrahmen
Säule II bietet einen Rahmen für die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine.
Mit den Mitteln werden beispielsweise Unternehmen unterstützt, die bereit sind, in der Ukraine zu investieren, aber durch hohe Risiken und kostspielige Versicherungen abgeschreckt werden. Diese Säule ist mit Mitteln in Höhe von 9,6 Mrd. € ausgestattet.
Säule III: Beitrittshilfe
Mit Säule III werden Beitrittshilfe und andere Unterstützungsmaßnahmen eingeführt, um die Ukraine bei der Angleichung an das EU-Recht und der Durchführung von Reformen zu unterstützen, die für ihren Weg zum EU-Beitritt erforderlich sind.
Dabei wird Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Organisationen der Zivilgesellschaft technische Hilfe gewährt. Diese Säule verfügt über eine Mittelausstattung von über 4 Mrd. €.
Was sind die Voraussetzungen für die Unterstützung?
Die EU leistet Zahlungen im Rahmen von Säule I, wenn die Bedingungen des Ukraine-Plans erfüllt sind, den die ukrainische Regierung im März 2024 vorgelegt und der Rat im Mai 2024 gebilligt hat.
Der Ukraine-Plan enthält den Fahrplan der Ukraine für
- die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes und
- die Reformen, die sie im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses durchführen will.
Um die Unterstützung zu erhalten, muss die Ukraine zusätzlich zur Umsetzung dieser Reformen auch demokratische Mechanismen aufrechterhalten, unter anderem ein parlamentarisches Mehrparteiensystem, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.
Im Rat ist die Ad-hoc-Gruppe „Wiederaufbau und Unterstützung der Ukraine“ dafür zuständig, die Fortschritte der Ukraine bei der Umsetzung der Reformen zu bewerten. Darüber hinaus genehmigt sie die Auszahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität.
Wie hoch ist das Gesamtbudget der Ukraine-Fazilität?
Die ursprüngliche Mittelausstattung der Fazilität belief sich für den Zeitraum 2024 bis 2027 auf 50 Mrd. €. Die EU-Führungsspitzen hatten sich am 1. Februar 2024 auf diesen Betrag geeinigt.
Die Mittel werden sowohl in Form von Darlehen (rund 33 Mrd. €) als auch in Form von Finanzhilfen (rund 17 Mrd. €) bereitgestellt.
Im Juli 2026 hat der Rat den Ukraine-Plan geändert, um zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 8,3 Mrd. € für 2026 aufzunehmen, die über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine bereitgestellt werden.
- Rat ändert Ukraine-Plan – mehr als 8 Mrd. € an zusätzlichen Mitteln für die Ukraine-Fazilität für 2026 (Pressemitteilung, 30. Juli 2026)
- Unterstützungsdarlehen für die Ukraine
Wie werden die Mittel bereitgestellt?
Die Mittel im Rahmen von Säule I werden in Form von Finanzhilfen und Darlehen auf der Grundlage der Umsetzung des Ukraine-Plans bereitgestellt.
Die Mittel werden vierteljährlich nach einem festen Schema auf Antrag der Ukraine ausgezahlt, nachdem die Europäische Kommission überprüft hat, ob die einschlägigen Bedingungen zufriedenstellend erfüllt sind. Die endgültige Freigabe erfolgt dabei durch den Rat.
Im Rahmen der Säulen II und III werden die verfügbaren Finanzhilfen für einzelne Projekte gewährt.
Die Darlehen werden durch die Eigenmittel der EU garantiert. Finanzhilfen werden aus der Ukrainereserve finanziert, einem besonderen Instrument, das im Rahmen des überarbeiteten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgeschlagen wurde.
Die Fazilität ist mit einem soliden Prüfungs- und Kontrollrahmen ausgestattet. Ein eigens dafür eingerichteter unabhängiger Prüfungsausschuss prüft die Verwendung der Mittel.
Beiträge anderer Geber zur Fazilität
Die Ukraine-Fazilität ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten sowie Drittländern und internationalen Organisationen, auf freiwilliger Basis Beiträge zu leisten. Bislang haben das Vereinigte Königreich, Norwegen und Schweden freiwillige Finanzbeiträge geleistet.
Welche Unterstützung hat die EU bisher geleistet?
Bislang wurden über die drei Säulen der Ukraine-Fazilität 43,3 Mrd. € mobilisiert.
Dieser Betrag umfasst mehr als 32 Mrd. €, die im Rahmen von Säule I ausgezahlt wurden, davon 6 Mrd. € an Brückenfinanzierung, 1,89 Mrd. € als Vorfinanzierung und acht regelmäßige Zahlungen.
Warum wurde ein neues Instrument geschaffen?
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dem Land Schäden in Höhe von Hunderten von Milliarden Euro verursacht.
Die Wiederaufbaukosten werden für das nächste Jahrzehnt auf über 500 Mrd. € geschätzt, was dazu geführt hat, dass die Ukraine ihren Zugang zu den Finanzmärkten verloren hat und die öffentlichen Einnahmen drastisch gesunken sind, während bei den durch die humanitäre Lage bedingten und zur Aufrechterhaltung der Kontinuität der staatlichen Dienste erforderlichen öffentlichen Ausgaben ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist.
Die Fazilität bietet der EU ein einheitliches Rechtsinstrument, das einen kohärenten und transparenten Ansatz und eine kohärente und integrierte politische Reaktion auf die Lage in der Ukraine gewährleistet. Sie ersetzt die Unterstützung, die zuvor im Rahmen des Programms zur Makrofinanzhilfe + und des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit geleistet wurde.
Gleichzeitig ermöglicht es die Fazilität, die Maßnahmen der Ukraine zugunsten der Erholung, des Wiederaufbaus und der Modernisierung mit den Maßnahmen des Landes auf seinem Weg zu einem EU-Beitritt zu verknüpfen.
Die Fazilität bietet auch eine klare mittelfristige Perspektive mit einer vorhersehbaren Mittelbereitstellung. Vorhersehbarkeit ist unerlässlich, damit der ukrainische Staat in Kriegszeiten weiterhin wirksam funktionieren und planen kann. Sie ist auch für internationale Partner und andere Geber wichtig.
Siehe auch
Solidarität der EU mit der Ukraine
Finanzhilfen der EU für die Ukraine
Militärische Unterstützung der EU für die Ukraine
Letzte Überprüfung: 7. Oktober 2026