- Rat (Landwirtschaft und Fischerei)
Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 20. November 2023
Wichtigste Ergebnisse
Landwirtschaft
Schlussfolgerungen zu einer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU
Der Rat hat heute die Schlussfolgerungen zu einer langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU gebilligt.
Diese Schlussfolgerungen wurden von den EU-Landwirtschaftsministerinnen und -ministern einstimmig angenommen. Sie geben der Kommission und den Mitgliedstaaten politische Leitlinien für ihre künftigen Maßnahmen zur Unterstützung dieser Gebiete vor, die mehr als 80 % des Hoheitsgebiets der EU ausmachen.
In dem Text wird anerkannt, welche Schlüsselrolle den ländlichen Gebieten aufgrund ihres Beitrags zur wirtschaftlichen Stärke der EU, zum ökologischen und zum digitalen Wandel, zum Klimaschutz und zur Erhaltung des kulturellen Erbes der lokalen Gemeinschaften zukommt.
In den Schlussfolgerungen wird insbesondere hervorgehoben, dass das soziale und wirtschaftliche Gefüge ländlicher Gebiete mithilfe einschlägiger Instrumente in allen Politikbereichen gestärkt werden muss. Darüber hinaus hat der Rat mehrere wichtige Fragen betont, wie etwa die Förderung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und der einschlägigen lokalen Akteure, die Verbesserung der Konnektivität und die Entwicklung digitaler Kompetenzen in ländlichen Gebieten sowie die Unterstützung von Investitionen.
Hierfür sollten alle einschlägigen politischen Maßnahmen und Instrumente der EU zum Einsatz kommen und mit den angemessenen Mitteln zur Unterstützung der ländlichen Gebiete beitragen. Kohärenz und Synergien der politischen Maßnahmen und Instrumente sollten hierfür verbessert werden.
In den Schlussfolgerungen wird auch die Rolle junger Menschen und Frauen hervorgehoben. Die Ministerinnen und Minister haben ferner anerkannt, dass die Verfahren vereinfacht werden müssen, um die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, denn so können Akteure des ländlichen Raums ermutigt werden, neue Projekte für die Entwicklung ländlicher Gebiete zu entwickeln und umzusetzen.
In den Schlussfolgerungen fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, weiterhin Strategien zum Nutzen ländlicher Gebiete und Gemeinschaften zu entwickeln.
Die Schlussfolgerungen stützen sich auf eine von der Kommission im Juni 2021 veröffentlichte Mitteilung mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“, die darauf abzielt, bis 2040 stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gemeinschaften zu schaffen. In dieser Mitteilung werden die Herausforderungen dargelegt, mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind, und einige der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufgezeigt.
Die Billigung der Schlussfolgerungen durch die EU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister erfolgt nach einem langen Konsultationsprozess mit allen Interessenträgern, die dabei die Gelegenkeit hatten, ihre Prioritäten und Bedenken hinsichtlich der künftigen Entwicklung der ländlichen Gebiete der EU zum Ausdruck zu bringen.
Dieses Verfahren wurde 2021 mit einer ersten, vom slowenischen Vorsitz geführten politischen Debatte über die Vision für den ländlichen Raum begonnen. Der schwedische Vorsitz organisierte dann im April 2023 eine Konferenz zum Pakt für den ländlichen Raum, und auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ im September 2023 fand eine Aussprache auf Ministerebene statt. Vom spanischen Ratsvorsitz wurde am Ende desselben Monats in Sigüenza ein hochrangiges Forum zur Gestaltung der Zukunft ländlicher Gebiete ausgerichtet.
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Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
- Langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU (Website der Kommission)
- Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040 (Mitteilung der Kommission)
Fischerei
Fangmöglichkeiten für den Atlantik und die Nordsee, das Mittelmeer und das Schwarze
Die für Fischerei zuständigen Ministerinnen und Minister führten einen ersten Gedankenaustausch über zwei Vorschläge der Kommission zu den Fangmöglichkeiten, nämlich den Vorschlag für die Fangmöglichkeiten im Atlantik und in der Nordsee für 2024 und im Falle einiger Bestände auch für 2025 und 2026 sowie den Vorschlag für die Fangmöglichkeiten im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2024.
Von diesen beiden Verordnungen sind die Bestände betroffen, die die EU allein, gemeinsam mit benachbarten Nicht-EU-Ländern oder im Rahmen von Vereinbarungen bewirtschaftet, die sie im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen (RFOs) getroffen hat.
Mit den Beratungen der Ministerinnen und Minister wird dazu beigetragen, die Grundlage für die Dezembertagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ zu schaffen, auf der die Ministerrunde eine politische Einigung über die beiden Vorschläge erzielen dürfte.
Ziel des Beschlusses im Dezember wird es sein, für das nächste Jahr die Fang- und Aufwandsbeschränkungen für die meisten kommerziell befischten Bestände und die nationalen Quoten für jede Art festzulegen.
Zum ersten Mal schlägt die Kommission vor, die Fangbeschränkungen für neun Bestände für zwei bis drei Jahre festzulegen, was auch als „mehrjährige zulässige Gesamtfangmenge (TAC)“ bezeichnet wird, anstatt diese jedes Jahr auf‘s Neue zu bewerten. Dieser Vorschlag basiert auf dem wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Mit dem mehrjährigen Ansatz soll für Sicherheit und Stabilität in der Branche gesorgt und die Effizienz des Entscheidungsprozesses verbessert werden.
Auf der heutigen Tagung begrüßten die Ministerinnen und Minister die Gelegenheit, die Beratungen über die Fangmöglichkeiten aufzunehmen.
Sie betonten dabei, dass die drei Säulen der Gemeinsamen Fischereipolitik, nämlich die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit des Fischereisektors, in Einklang gebracht werden müssen.
Zu weiteren Themen dieser Tagung zählten die Notwendigkeit, im Hinblick auf Fischereiflotten aus Drittländern für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und bei den Konsultationen der EU mit Drittländern, insbesondere dem Vereinigten Königreich und Norwegen, positive und zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen.
Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten (Infografik)
Sonstiges
Im Laufe des Tages erhielten die Ministerinnen und Minister Informationen zu verschiedenen Themen.
Der Vorsitz unterrichtete den Rat über den Stand der laufenden Arbeiten in Bezug auf den Vorschlag für neue genomische Verfahren. So wurden die Ministerinnen und Minister über die bisherige fachliche Arbeit in der Gruppe „Genetische Ressourcen und Innovation in der Landwirtschaft“ (Innovation in der Landwirtschaft) unterrichtet. Dabei wurden die erfreulichen Fortschritte bei der Prüfung des Vorschlags auf fachlicher Ebene hervorgehoben, und die Ministerinnen und Minister wurden davon in Kenntnis gesetzt, dass die Beratungen im Hinblick auf eine Einigung über einen Standpunkt des Rates fortgesetzt werden. Die kroatische Delegation legte dem Rat ebenfalls Informationen zu diesem Thema vor.
Die Kommission stellte dem Rat ferner aktuelle Informationen über die Umsetzung der EU-Waldstrategie für 2030 bereit.
Anschließend informierte die österreichische Delegation über die „For Forest Group“, während die deutsche Delegation die Ministerinnen und Minister über Unterstützungsmaßnahmen für Partnerländer zur Bekämpfung der Entwaldung unterrichtete.
Die italienische Delegation informierte den Rat über die Rolle der Landwirte bei der Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete, und die französische Delegation unterrichtete die Ministerrunde über eine teilweise Anwendung des GLÖZ-Standards Nr. 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen für die Kampagne 2024.
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- EU-Waldstrategie für 2030 (Mitteilung der Kommission)
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- Teilweise Anwendung des GLÖZ 8 für 2024 (Informationen der französischen Delegation)
A-Punkte
Die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte wurden vom Rat ohne Aussprache angenommen.
Insbesondere ermächtigte der Rat die Kommission, auf dem Weltklimagipfel (COP 28) im Namen der EU die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der COP 28 über nachhaltige Landwirtschaft, resiliente Lebensmittelsysteme und Klimaschutz zu unterzeichnen.
In der Erklärung werden die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, in mehreren Bereichen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen, und wird deren unerschütterliches Engagement für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris bekräftigt. In dieser politischen Erklärung wird zudem gefordert, die Landwirtschaft und die Lebensmittelsysteme in unsere Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und somit für Ernährungssicherheit zu sorgen.
Darüber hinaus hat der Rat den gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für 2024 gebilligt. Im Haushaltsplan 2024 sind 40 517,3 Mio. € an Verpflichtungen und 40 505,5 Mio. € an Zahlungen für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie 13 155,8 Mio. € an Verpflichtungen und 11 991,9 Mio. € an Zahlungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen.
Der Rat hat zudem die Verordnung über Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2024 förmlich angenommen.
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