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Bewirtschaftung der Fischbestände der EU

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU gemeinsame Vorschriften festgelegt, um Fischbestände zu bewirtschaften und dafür zu sorgen, dass sie nachhaltig genutzt werden können und gleichzeitig gesunde Lebensmittel zu angemessenen Preisen bereitgestellt werden.

Wie legen die Mitgliedstaaten Fangquoten fest?

Warum muss die EU Fischbestände bewirtschaften?

Fisch und Aquakulturerzeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. Die EU ist der weltweit größte Markt für Meeresfrüchte. Im Durchschnitt werden in der EU jedes Jahr 24,4 kg Fisch oder Meeresfrüchte pro Kopf verzehrt. Davon stammen 75 % aus der Wildfischerei.

Die Fischbestände sind nicht unbegrenzt, und Überfischung kann sich auf die Reproduktionskapazität der Bestände auswirken. Ohne jede Kontrolle darüber, wer was fischt, könnte es geschehen, dass Fischbestände zusammenbrechen oder ihre Befischung unrentabel wird.

Das Bestandsbewirtschaftungssystem der EU – ein Teil ihrer gemeinsamen Fischereipolitik –

  • hilft, die Reproduktion der Fischbestände zu sichern,
  • schafft die Voraussetzungen für eine rentable Fischwirtschaft,
  • teilt Fangmöglichkeiten auf,
  • spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung des marinen Ökosystems.

Infografik – Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten
Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten (Infografik)

Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten (Infografik)

Das Bestandsbewirtschaftungssystem der EU

Die meisten wichtigen Fischbestände und Fischereien werden auf EU-Ebene bewirtschaftet, und zwar im Rahmen von

  • mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen,
  • jährlichen Fangbeschränkungen (auch: TACs).

Jeder mehrjährige Bewirtschaftungsplan enthält Ziele für die Bewirtschaftung der Fischbestände und kann außerdem weitere spezifische Bestandserhaltungsvorschriften umfassen. Darüber hinaus enthalten Mehrjahrespläne ein Ziel für den höchstmöglichen Dauerertrag und eine Frist für die Erreichung dieses Ziels.

Die EU legt für die meisten kommerziell befischten Bestände jährliche Fangbeschränkungen fest. Diese werden auch als zulässige Gesamtfangmengen (TACs) oder Fangmöglichkeiten bezeichnet. Jede TAC wird über nationale Quoten unter den EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt. Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass ihre Quoten nicht überschritten werden.

Quoten und Fangbeschränkungen betreffen Fischbestände, die sich in EU-Gewässern befinden oder die von EU-Fischereifahrzeugen in bestimmten Nicht-EU-Gewässern befischt werden.

Schlüsselbegriffe

Fischbestände – die lebenden Ressourcen einer Meeresgemeinschaft, woraus Fänge getätigt werden. Dazu kann die Population einer oder mehrerer Fischarten, wirbelloser Tiere und von Pflanzen zählen.

Zulässige Gesamtfangmengen (TACs), auch Fangmöglichkeiten genannt – die Höchstmengen an Fisch, die bestimmten Beständen entnommen werden dürfen (ausgedrückt in Tonnen oder Zahlen).

Quoten (national) – der Anteil an der zulässigen Gesamtfangmenge, der jedem Mitgliedstaat zugeteilt wird.

Höchstmöglicher Dauerertrag – die größte Fangmenge, die einem Fischbestand entnommen werden kann, ohne die Größe der Population zu verringern.

Wo befinden sich die EU-Gewässer?

Diese Karte zeigt die ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der EU-Mitgliedstaaten. Jedes Land verfügt über Rechte zur Nutzung der Meeresressourcen in seiner Zone. Die EU-Mitgliedstaaten bewirtschaften die meisten Ressourcen gemeinsam auf der Grundlage von Vorschriften, die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU vereinbart wurden.

Küstengebiet: © EuroGeographics, © FAO (VN). AWZ: © VLIZ, Quelle: Europäische Kommission – Eurostat/GISCO.

Internationale Abkommen: gemeinsame Bewirtschaftung von Fischbeständen

Bei Fischbeständen, die mit Drittstaaten geteilt und gemeinsam bewirtschaftet werden, müssen die auf EU-Ebene vereinbarten Fangmöglichkeiten mit den Ergebnissen der regelmäßigen Konsultationen mit diesen Drittstaaten in Einklang stehen. Diese Konsultationen basieren auf internationalen Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bestandsbewirtschaftung.

Internationale Abkommen sind ein wichtiger Bestandteil der Bestandsbewirtschaftung in der EU. Es gibt zwei Hauptarten von internationalen Fischereiabkommen, und zwar bilaterale und multilaterale Abkommen.

Die Infografik zeigt, wie die Fangquoten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit dem Brexit festgelegt werden.
Fangquoten nach dem Brexit (Infografik)

Fangquoten nach dem Brexit (Infografik)

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werden die Fangmöglichkeiten für von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschaftete Bestände im Einklang mit dem Handels- und Kooperationsabkommen festgelegt. Nach diesem Abkommen, das am 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist, führen die EU und das Vereinigte Königreich jedes Jahr Konsultationen durch, um die Fangmöglichkeiten für gemeinsam bewirtschaftete Bestände für das folgende Jahr zu vereinbaren.

Welche Rolle spielt der Rat bei der Bewirtschaftung von Fischbeständen?

Der Rat spielt gemäß Artikel 43 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU eine entscheidende Rolle bei der Bewirtschaftung der Fischbestände der EU und der Festlegung der Fangmöglichkeiten für Marktteilnehmer in den Mitgliedstaaten.

Der Rat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen (TACs)
  • Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten

Konkret bedeutet das, dass der Rat jedes Jahr auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission – die sich auf wissenschaftliche Gutachten stützen – die jährlichen Fangbeschränkungen und Quoten für jeden Fischbestand festlegt, der von ihm bewirtschaftet wird. Dies geschieht in Form einer Verordnung, die bei Bedarf im Laufe der Jahres aktualisiert werden kann.

Im Hinblick auf internationale Fischereiabkommen ist der Rat zuständig für

  • die Erteilung des Verhandlungsmandats
  • die Unterzeichnung von Abkommen im Namen der EU
  • die Annahme des endgültigen Beschlusses zur Umsetzung von Abkommen in EU-Recht

Der Rat erteilt außerdem der Kommission das Verhandlungsmandat, wenn sie die EU in den verschiedenen regionalen Fischereiorganisationen vertritt, denen die EU angehört.

Die EU verfügt gemäß den EU-Verträgen über die ausschließliche Zuständigkeit für die „Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik“. Andere Bereiche der Fischereipolitik (Marktpolitik, Kontrolle und Aquakultur) unterliegen der geteilten Zuständigkeit. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt für fast alle Fischereibeschlüsse; hiervon ausgenommen ist insbesondere die Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten, die ein Vorrecht des Rates ist.