"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 6. September 2021
Wichtigste Ergebnisse
Die Ministerinnen und Minister zogen eine Bilanz der wirtschaftlichen Erholung in Europa. Sie erörterten die Durchführungsbeschlüsse des Rates zur Billigung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne Tschechiens und Irlands, und sie begrüßten die positive Bewertung beider Pläne durch die Kommission. Die Beschlüsse werden im schriftlichen Verfahren bis zum 8. September angenommen; somit können beide Länder bald mit der Umsetzung ihrer geplanten Reformen und Investitionen beginnen. Tschechien kann auch die beantragte Vorfinanzierung in Höhe von 13 % erhalten.
Wir machen Fortschritte auf dem Weg zur wirtschaftlichen Erholung Europas. Heute haben wir zwei weitere nationale Pläne erörtert. Tschechien und Irland werden bald mit der Umsetzung von Reformen und Investitionen zur wirtschaftlichen Stärkung beginnen können. Mit der Unterstützung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität haben wir die Chance, unsere Volkswirtschaften nach der COVID-19-Pandemie neu zu beleben und eine bessere Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.
Andrej Šircelj, slowenischer Finanzminister
Nach der förmlichen Annahme der Beschlüsse zu den Plänen Tschechiens und Irlands in dieser Woche werden dann bereits 18 nationale Pläne angenommen sein. Die Ministerinnen und Minister haben heute auch einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität geführt. Die mit 672,5 Milliarden € ausgestattete Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Schlüsselinstrument des Aufbaupakets der EU „Next Generation EU“, das Europa dabei helfen soll, gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorzugehen. Um Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten, müssen die EU-Länder ihre Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen und diese bewerten und genehmigen lassen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.