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  • Rat (Umwelt)

Rat „Umwelt“, 4./5. November 2025

Wichtigste Ergebnisse

Europäisches Klimagesetz

Die EU-Umweltministerinnen und ‑minister einigten sich auf den Standpunkt des Rates („allgemeine Ausrichtung“) zur Änderung des Europäisches Klimagesetzes, mit dem ein für die EU verbindliches Ziel festgelegt wird, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % zu verringern. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der EU zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050.

<p>Lars Aagaard, dänischer Minister für Klima, Energie und öffentliche Dienste</p>

Heute haben wir mit breiter Unterstützung der Mitgliedstaaten ein Klimaziel von 90 % für 2040 angenommen. Das Ziel ist wissenschaftlich fundiert; gleichzeitig verbindet es unsere Wettbewerbsfähigkeit mit unserer Sicherheit. Dies ist für die Zukunft Europas wichtig – und es zeigt, dass wir auch in schwierigen Zeiten geeint sein können. Mit diesem Ziel wird in den kommenden Jahren eine klare Richtung für unsere Politik, unsere Industrie und unsere Investitionen vorgegeben. Wir können damit eine stärkere, wettbewerbsfähigere und sicherere EU aufbauen.

<p>Lars Aagaard, dänischer Minister für Klima, Energie und öffentliche Dienste</p>

Lars Aagaard, dänischer Minister für Klima, Energie und öffentliche Dienste

Der Rat hat den Vorschlag der Kommission beibehalten, die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % zu senken; dies beinhaltet auch eine Reihe von Flexibilitätsregelungen mit einigen Anpassungen. Der Rat einigte sich darauf, dass hochwertige internationale Gutschriften ab 2036 einen Beitrag von bis zu 5 % zu dem Ziel leisten könnten. Die Ministerrunde war sich ferner darin einig, dass dauerhafte CO₂-Entnahmen innerhalb des EU-EHS eine Rolle spielen sollten, um schwer zu verringernde Emissionen auszugleichen, und dass die Flexibilität zwischen und innerhalb von Sektoren und Instrumenten erhöht werden sollte.

Die allgemeine Ausrichtung des Rates stärkt die Bestimmungen über Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Energieversorgungssicherheit und stellt sicher, dass mit dem Übergang sowohl die europäische Industrie als auch die europäischen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden. Die Ministerinnen und Minister einigten sich ferner auf einen verstärkten Überprüfungsmechanismus, einschließlich der Möglichkeit, das Ziel für 2040 vor dem Hintergrund der Überprüfung einer Reihe von Auswirkungen durch die Kommission zu überarbeiten, zu denen Herausforderungen und Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit, Energiepreise, soziale Auswirkungen und technologische Entwicklungen gehören; zudem einigten sie sich auf eine zweijährliche Bewertung der Umsetzung der Zwischenziele.

Die Einigung knüpft an die strategischen Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2025 an und wird als Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften dienen.

National festgelegter Beitrag der EU zum Klimaübereinkommen (UNFCCC)

Die Ministerrunde hat den national festgelegten Beitrag (NDC) der EU für die Zeit nach 2030 zur Vorlage an das UNFCCC – das Klimaübereinkommen der Vereinten Nationen – für den Zeitraum bis 2035 gebilligt. Mit dem neuen NDC wird ein indikatives Ziel für die Verringerung der Emissionen bis 2035 um 66,25–72,5 % festgelegt, das auf den indikativen linearen Zielpfaden beruht, die sich einerseits aus dem Klimaziel der EU für 2030 (55 %) und für 2050 und andererseits aus dem Klimaziel der EU für 2030 und dem Klimaziel für 2040, beruhend auf dem soeben vereinbarten Standpunkt des Rates zum Klimagesetz, ergeben.

Mit der Annahme des national festgelegten Beitrags der EU senden wir im Vorfeld der COP 30 das starke Signal aus, dass wir uns weiterhin uneingeschränkt für die Einhaltung der Ziele des Übereinkommens von Paris einsetzen. Auf diese Weise können wir auf weitere globale Klimaschutzmaßnahmen drängen, wenn wir auf der COP 30 mit der Welt zusammenkommen.

Lars Aagaard, dänischer Minister für Klima, Energie und öffentliche Dienste

Die NDCs sind ein integraler Bestandteil des Übereinkommens von Paris, das jede Vertragspartei verpflichtet, alle fünf Jahre einen neuen oder aktualisierten NDC vorzulegen. In den NDCs wird dargelegt, welche Anstrengungen die einzelnen Länder zur Verringerung der nationalen Emissionen unternehmen und wie sie zur Erreichung des Temperaturziels des Übereinkommens von Paris beitragen. Die EU übermittelt einen einzigen gemeinsamen NDC im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ informierte Österreich die Ministerinnen und Minister über die dringende Notwendigkeit einer Verschiebung und wesentlichen Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).

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Letzte Überprüfung: 6. November 2025