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  • Rat (Umwelt)

Rat „Umwelt“, 18. September 2025

Wichtigste Ergebnisse

Klimaziel für 2040

Die EU-Umweltministerinnen und ‑minister haben eine Orientierungsaussprache über die vorgeschlagene Änderung des Europäischen Klimagesetzes abgehalten. Mit der Änderung soll das verbindliche Ziel festgelegt werden, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Dies ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050.

Ziel der Aussprache war es, die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Änderung zu überprüfen und weitere Leitlinien für das weitere Vorgehen zu bieten.

Neben der Festlegung des Ziels für 2040 enthält der Vorschlag zentrale Elemente wie neue flexible Regelungen, die die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen für den politischen Rahmen für die Zeit nach 2030 berücksichtigen sollte, damit die Mitgliedstaaten das Ziel für 2040 erreichen können.

Als Richtschnur für die Beratungen hat der dänische Vorsitz einen Fortschrittsbericht über den Stand der laufenden Beratungen über die vorgeschlagene Änderung des Klimagesetzes erstellt. In dem Bericht wurden erhebliche Fortschritte bei der Klarstellung der vorgeschlagenen flexiblen Regelungen und Änderungen am Kommissionstext hervorgehoben, um beispielsweise den nationalen Gegebenheiten besser Rechnung zu tragen und Bedenken im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrien und dem Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen Rechnung zu tragen. Der Vorsitz hat zudem vorgeschlagen, die derzeitige Überprüfungsklausel des Europäischen Klimagesetzes zu stärken.

Nachdem die Ministerinnen und Minister den Bericht zur Kenntnis genommen hatten, führten sie eine konstruktive Aussprache, bei der sie die bisher erzielten Fortschritte bewerteten und weitere Leitlinien für die künftige Arbeit vorgaben. Sie bekräftigten, wie wichtig es sei, auf dem Weg zur Klimaneutralität ein Zwischenziel für 2040 festzulegen. Die Ministerinnen und Minister haben außerdem die bisherigen Fortschritte gewürdigt und ihre Ansichten zu verschiedenen noch offenen Fragen geäußert, wie der künftigen Rolle internationaler CO₂-Gutschriften und natürlicher CO₂-Senken im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Ziel für 2040. Sie betonten auch, wie wichtig solide günstige Rahmenbedingungen für die Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität sind.

Absichtserklärung im Hinblick auf die Vorlage eines NDC

Die Ministerinnen und Minister haben ferner eine Absichtserklärung zum national festgelegten Beitrag (NDC) der EU für die Zeit nach 2030 gebilligt. In der Erklärung wird die Absicht der EU dargelegt, im Vorfeld der COP 30 einen NDC mit einem indikativen Ziel einer Emissionsreduktion zwischen 66,25 % und 72,5 % für 2035 vorzulegen, welches auf bestehenden EU-Klimavorschriften und ‑zielvorgaben und dem vorgeschlagenen Ziel für 2040, über das derzeit verhandelt wird, beruht.

Die Absichtserklärung wird dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) übermittelt, stellt jedoch nicht den offiziellen NDC der EU dar. In der Erklärung bekräftigt die EU ihr Engagement für das Übereinkommen von Paris und dessen Ziele uneingeschränkt und beabsichtigt, im Vorfeld der COP 30 (10. bis 21. November 2025) einen aktualisierten NDC vorzulegen.

Sonstiges (A-Punkte)

Der Rat hat heute den Standpunkt der EU für die bevorstehenden Verhandlungen mit Moldau zur Verbesserung des Marktzugangs für einige noch nicht liberalisierte Agrarausfuhren gebilligt.

Ferner hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich und Kanada über ihre Beteiligung an dem mit 150 Mrd. € ausgestatteten Darlehensinstrument für Verteidigung – SAFE – genehmigt wurde.

Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der EU-Kohäsionspolitik hat der Rat Änderungen an bestehenden Vorschriften angenommen, um aktuelle und sich abzeichnende strategische Herausforderungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt besser bewältigen zu können.

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