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Videokonferenz auf Ministerebene „Telekommunikation“, 7. Dezember 2020
Wichtigste Ergebnisse
Rechtsakt zur Daten-Governance
Auf ihrer informellen Videokonferenz führten die Ministerinnen und Minister für Telekommunikation eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Daten-Governance, den die Kommission am 25. November als erste Gesetzgebungsinitiative im Rahmen der europäischen Datenstrategie 2020 vorgelegt hatte. Durch diesen weitreichenden Vorschlag soll die Verfügbarkeit von Daten zur Weiterverwendung in verschiedenen Sektoren und über Grenzen hinweg verbessert werden. Der Vorschlag soll eine zentrale Rolle dabei spielen, die Schaffung gemeinsamer interoperabler Datenräume in strategischen Sektoren wie Energie, Mobilität und Gesundheit zu ermöglichen und anzuleiten.
Die heutigen Beratungen haben gezeigt, dass Daten für unsere Gesellschaft und Wirtschaft immer wichtiger werden, und dass es dringend notwendig ist, Daten verfügbarer zu machen. Dafür benötigen wir sichere und vertrauenswürdige Strukturen und Prozesse – und genau darum geht es bei der Daten-Governance.
Peter Altmaier, deutscher Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Vorsitzender der Konferenz
Während der Beratungen begrüßten die Ministerinnen und Minister den Vorschlag weitgehend als einen wichtigen Schritt zu einer starken europäischen Datenwirtschaft sowie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Insgesamt hielten die Ministerinnen und Minister es für wichtig, Datenaustausch zwischen Einzelnen und Unternehmen zu fördern. Dafür ist es unerlässlich, das Vertrauen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Unternehmen in den Austausch von Daten zu stärken. Um eine Grundlage für dieses Vertrauen zu schaffen, ist ein klarer und transparenter Rechtsrahmen entscheidend, der den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit gewährleistet.
Viele Ministerinnen und Minister betonten, dass ein Ansatz notwendig ist, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht und bei dem die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Einige Delegationen betonten die Bedeutung von Interoperabilität für den Austausch von Daten und für die Vermeidung von Lock-in-Effekten.
Einige Ministerinnen und Minister wiesen auf den internationalen Datenverkehr hin, sowie darauf, dass die diesbezüglichen Handelsverpflichtungen der EU geachtet und faire Bedingungen gewährleistet werden müssen. Einige brachten die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Handelspartnern in diesem Bereich zur Sprache.
Die heutige Aussprache soll als Richtschnur für die künftigen Beratungen über den Vorschlag in der Gruppe „Telekommunikation“ dienen. Von portugiesischer Seite wurde darauf hingewiesen, dass der Rechtsakt zur Daten-Governance eine hohe Priorität für den künftigen portugiesischen Vorsitz darstellen werde.
Der Vorsitz legte den die Ministerinnen und Ministern aktuelle Informationen über eine gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten zur europäischen Initiative für Prozessoren und Halbleitertechnologien vor. Ziel der Erklärung ist eine Stärkung der Kapazität Europas bei der Entwicklung der nächsten Generation von Prozessor-Chips, damit die Datenverarbeitungsanforderungen für eine sichere 5G- und 6G-Konnektivität, Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz und viele andere Anwendungen erfüllt werden können. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Videokonferenz hatten 17 Mitgliedstaaten die Erklärung unterzeichnet.
Der Vorsitz informierte über einige aktuelle Gesetzgebungsvorschläge:
An der Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation ist weitere Arbeit erforderlich.
Was eine vorübergehende Ausnahme von der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet betrifft, so hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter am 28. Oktober ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament angenommen. Der Vorsitz erklärte dass er nach wie vor bestrebt sei, dieses Dossier in den kommenden Wochen abzuschließen.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das Programm „Digitales Europa“ und die Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit und des Netzes nationaler Koordinierungszentren befinden sich in der Schlussphase. Über den Sitz des Zentrums entscheiden die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am Rande der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 9. Dezember.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister ferner über die Schlussfolgerungen des Rates zur Cybersicherheit vernetzter Geräte.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.