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Eine digitale Zukunft für Europa

Der digitale Wandel ist ein Schlüsselelement für die wirtschaftliche Entwicklung und strategische Autonomie der EU. Die EU ist in einer Reihe von Politikbereichen aktiv, um eine digitale Zukunft für Europa zu fördern.

Ihr Alltag im Internet: Wie die EU ihn leichter und sicherer macht

Die Europäische Union arbeitet aktiv daran, das digitale Umfeld im Interesse aller Menschen in Europa zu verbessern. Unser digitaler Alltag muss sicher und einfach sein, wobei die Grundfreiheiten zu achten sind.

Lesen sie unseren ausführlichen Beitrag und erfahren Sie, wie die EU eine gemeinsame elektronische Identifizierung (eID) schafft, Vorschriften für eine sichere und vertrauenswürdige KI anstrebt und den Austausch von Daten für die medizinische Forschung erleichtert.

Das Bild enthält verschiedene Elemente, die die digitale Welt darstellen sollen, darunter eine Frau, die auf einem Laptop tippt, und eine Hand, die einen Bildschirm berührt. Der Hintergrund ist blau und grün.

Der digitale Wandel in der EU

Digitale Technologien verändern das Leben der Menschen – von ihrer Art zu kommunizieren, bis hin zu ihrer Lebens- und Arbeitsweise. Die Digitalisierung hat das Potenzial, Lösungen für viele der Herausforderungen zu bieten, vor denen Europa und seine Bevölkerung stehen, und sie eröffnet Chancen wie etwa

  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • die Förderung der Bildung,
  • die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation,
  • die Bekämpfung des Klimawandels und die Verwirklichung eines grünen Wandels.

Nach der COVID-19-Pandemie ist die Digitalisierung zu einer Schlüsselkomponente sowohl für die wirtschaftliche Erholung als auch für die Resilienz des Gesundheits- und Pflegesektors in Europa geworden. Die Digitalisierung hat der EU weitere Impulse zur Beschleunigung des technologischen Wandels gegeben, indem sie elektronischen Gesundheitsdiensten zum Aufschwung verhilft und Schlüsseltechnologien wie Cloud-Computing, Quantentechnologien und Hochleistungsrechentechnik fördert.

Um unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften für das digitale Zeitalter zu rüsten, setzt sich die EU für die Schaffung eines sicheren digitalen Umfelds für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ein, das inklusiv und für alle zugänglich ist. Dies bedeutet die Verwirklichung eines digitalen Wandels unter Wahrung der Werte der EU und unter Gewährleistung der Grundrechte und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitiger Stärkung der digitalen Souveränität Europas.

Der „Weg in die digitale Dekade“ ist das Politikprogramm der EU für den digitalen Wandel. In ihm werden spezifische digitale Ziele und Etappenziele festgelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen. Im Programm erhalten digitale Kompetenzen und digitale Bildung oberste Priorität; er ist in vier Bereiche gegliedert, und zwar Kompetenzen, Wirtschaft, Staat und Infrastruktur.

Wichtigste Politikbereiche der EU-Digitalstrategie

Die EU ist in verschiedenen Politikbereichen aktiv, um den digitalen Wandel herbeizuführen.

Digitale Dekade

Im März 2021 hat die Kommission den Digitalen Kompass vorgestellt, in dem Vision und Ziele der EU zur Förderung der Digitalisierung bis 2030 dargelegt werden. Die Strategie umfasst einen Vorschlag für eine Entscheidung über das Politikprogramm „Weg in die digitale Dekade“, mit dem der Governance-Rahmen für die Erreichung der digitalen Ziele für 2030 festgelegt wird.

Der Rat hat das Programm am 8. Dezember 2022 angenommen.

Eine ältere Frau schaut lächelnd auf ein Tablet; sie ist umgeben von Daten- und Netzwerkkabeln und abstrakten Linien.
„Politikprogramm für die digitale Dekade“: der Plan der EU, bis 2030 ein digitales Europa zu schaffen

„Politikprogramm für die digitale Dekade“: der Plan der EU, bis 2030 ein digitales Europa zu schaffen

Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen

Die EU plant, im Rahmen des digitalen Kompasses eine europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen anzunehmen. Ziel der Erklärung ist es, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Raum zu definieren und einen Rahmen von Grundsätzen zu entwickeln, zu deren Wahrung beim digitalen Wandel sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten.

Im Dezember 2021 erörterten die für Telekommunikation zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister den Vorschlag der Kommission. Sie bekundeten ihre nachdrückliche Unterstützung für die Erklärung, da diese klar zeigen würde, dass die Grundrechte gleichermaßen online und offline gelten.

Die Verhandlungen zwischen den drei EU-Organen über die Erklärung wurden am 14. November 2022 abgeschlossen. Der Rat hat die Erklärung am 5. Dezember 2022 angenommen.

Am 20. Oktober 2023 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Stärkung der digitalen Kompetenz für den Schutz und die Durchsetzung der Grundrechte im digitalen Zeitalter gebilligt.

Abbildung: Auf dem Weg zu einem digitalen Europa.
Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

Digitale Dienste

Online-Plattformen sind ein wichtiger Bestandteil des digitalen Marktes und der digitalen Wirtschaft der EU. Den EU-Mitgliedstaaten ist bewusst, dass die Vorschriften für digitale Dienste verstärkt, modernisiert und präzisiert werden müssen,

  • um die Sicherheit der Internetnutzenden zu gewährleisten,
  • damit innovative digitale Unternehmen gedeihen können.

Der Rechtsrahmen der EU für digitale Dienste ist seit der Annahme der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2000 unverändert geblieben. In der Zwischenzeit haben sich digitale Technologien, Geschäftsmodelle und Dienste in rasantem Tempo gewandelt.

Mit dem Paket „Digitale Dienste“ trägt die EU der Tatsache Rechnung, dass der digitale Raum reguliert werden muss. Ziel der beiden darin enthaltenen Gesetze ist es, Maßnahmen zum Schutz der Internetnutzenden festzulegen und zugleich Innovation in der digitalen Wirtschaft zu fördern.

Mit dem Gesetz über digitale Dienste werden die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger im Internet besser geschützt. Es ist am 16. November 2022 in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz über digitale Märkte werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen geschaffen, indem die Big-Tech-Unternehmen reguliert werden. Es ist am 1. November 2022 in Kraft getreten.

Datenwirtschaft

Durch die technologische Entwicklung sind immer mehr Daten verfügbar. Ziel des Rates ist es, im Einklang mit den gemeinsamen Werten der EU einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen, in dem über Sektoren und Grenzen hinweg mehr Daten ausgetauscht und weiterverwendet werden können.

Die Europäische Kommission hat eine europäische Datenstrategie vorgeschlagen, die in den nächsten fünf Jahren zur Förderung des digitalen Wandels beitragen wird. Auf seiner Sondertagung im Oktober 2020 hat der Europäische Rat die Strategie begrüßt, die die globalen digitalen Ambitionen der EU für den Aufbau einer echten wettbewerbsfähigen europäischen Datenwirtschaft unterstützt und gleichzeitig die europäischen Werte sowie ein hohes Maß an Datensicherheit, Datenschutz und Privatsphäre gewährleistet.

Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Datenstrategie ist der Daten-Governance-Rechtsakt, mit dem die sektor- und grenzübergreifende Verfügbarkeit von Daten für die Weiterverwendung gefördert werden soll.

Mit dem Daten-Governance-Rechtsakt werden robuste Mechanismen eingerichtet, um das Vertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und Datenaltruismus in der gesamten EU zu fördern. Zugleich wird er eine zentrale Rolle dabei spielen, die Schaffung EU-weiter gemeinsamer interoperabler Datenräume in strategischen Bereichen wie Energie, Mobilität und Gesundheit zu ermöglichen und zu steuern.

Am 16. Mai 2022 hat der Rat den Daten-Governance-Rechtsakt gebilligt.

Der Rat arbeitet auch an einer Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz).

Die Hauptziele des betreffenden Kommissionsvorschlags für ein Datengesetz sind die Gewährleistung einer gerechten Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft und die Förderung des Datenzugangs und der Datennutzung.

Am 27. Juni 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über den Rechtsakt erzielt.

Um den digitalen Wandel und die Schaffung einer intelligenteren Mobilität in der EU zu beschleunigen, hat der Rat die Richtlinie von 2010 überarbeitet und so einen neuen Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) angenommen.

Durch die überarbeitete IVS-Richtlinie soll die Verfügbarkeit digitaler Daten – die entsprechende Dienste wie multimodale Reiseplaner und Navigationsdienste unterstützen – beschleunigt und ihre Interoperabilität verbessert werden. Dadurch können Fahrzeuge und Straßeninfrastruktur miteinander kommunizieren, etwa um vor unerwarteten Ereignissen wie Staus zu warnen. Der Rat hat die Richtlinie am 23. Oktober 2023 angenommen.

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Digitale Dienste sind zu einer wachsenden Herausforderung für die bestehenden Steuersysteme geworden. Die derzeit geltenden Vorschriften für die internationale Besteuerung sind für die Anwendung auf Unternehmen mit einer physischen Präsenz in einem Land konzipiert. Dies führt dazu, dass Gewinne aus digitalen Tätigkeiten häufig nicht in dem Land besteuert werden, in dem die Gewinne erwirtschaftet werden.

Es wird daran gearbeitet, die Steuersysteme der EU-Mitgliedstaaten an das digitale Zeitalter anzupassen. Die EU spielt in diesem Prozess eine wichtige Rolle, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), und sie strebt eine langfristige Lösung auf der Grundlage eines weltweiten Konsenses an. Der Rat ist aber auch bereit, mögliche Lösungen auf EU-Ebene zu prüfen, falls keine Aussicht auf eine weltweite Lösung besteht.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt. Der Rat unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Er ist sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördert einen ethischen und auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese Technologien.

Im Oktober 2020 hat der Europäische Rat die Kommission ersucht,

  • Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die öffentlichen und privaten Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene in Forschung, Innovation und Einführung im Bereich künstliche Intelligenz erhöht werden können,
  • für eine bessere Koordinierung und mehr Netzwerke und Synergien zwischen europäischen Forschungszentren auf der Grundlage von Exzellenz zu sorgen,
  • eine klare und objektive Definition von hochriskanten Systemen künstlicher Intelligenz vorzulegen.

Im April 2021 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der Vorschriften über künstliche Intelligenz (Verordnung über künstliche Intelligenz) und einen koordinierten Plan vorgelegt, der eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen für die Kommission und die Mitgliedstaaten umfasst. Dieses Paket von Vorschriften zielt darauf ab, das Vertrauen in künstliche Intelligenz zu stärken und die Entwicklung und Aktualisierung von KI-Technologien zu fördern.

Der Rat hat den vorgeschlagenen Rechtsakt im Oktober 2021 erörtert und deutlich gemacht, dass künstliche Intelligenz in zahlreichen Sektoren einen beträchtlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen bieten kann, dass aber auch der Schutz der Privatsphäre sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr gewährleistet werden müssen.

Der Rat hat seinen Standpunkt zu neuen Vorschriften für künstliche Intelligenz am 6. Dezember 2022 festgelegt.

Nach monatelangen Verhandlungen und einem abschließenden dreitägigen Gesprächsmarathon haben der Rat und das Europäische Parlament am 9. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt.

Der endgültige Text wurde am 23. April bzw. am 21. Mai 2024 sowohl vom Parlament als auch vom Rat als Mitgesetzgeber der EU förmlich gebilligt. Die KI-Verordnung soll ab 2026 gelten.

Mehr Arbeitsplätze in der KI

Bis 2025 könnten weltweit 60 Millionen neue Arbeitsplätze durch KI und Robotik geschaffen werden.

Netzanbindung

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass eine schnelle und flächendeckende Netzanbindung in der gesamten EU erforderlich ist, damit alle Menschen in Europa Zugang zu digitalen Technologien haben. Die EU hat Konnektivitätsziele für 2025 festgelegt, darunter

  • Gigabit-Internetanbindung für alle wichtigen sozioökonomischen Schwerpunktbereiche,
  • eine lückenlose 5G-Abdeckung aller städtischen Gebiete und wichtigen Landverkehrswege,
  • Zugang zu einer Internetanbindung mit mindestens 100 Mbit/s für alle europäischen Haushalte.

Das übergeordnete Ziel der EU ist die Entwicklung harmonisierter Vorschriften für Konnektivitätsdienste in der EU. Folgende Maßnahmen wurden u. a. bereits durchgeführt:

  • die Unterstützung drahtloser Netze wie 5G,
  • die Abschaffung der Roaminggebühren in der EU.

Im April 2022 hat die EU überarbeitete Vorschriften zum Roaming in der EU angenommen. Durch sie wird sichergestellt, dass Anrufe, SMS und Internetnutzung bei Reisen in andere EU-Länder keine Mehrkosten verursachen. Die neuen Vorschriften gelten bis 2032.

Cybersicherheit

Da Cyberbedrohungen und Cyberkriminalität immer häufiger und tückischer werden, arbeitet die EU daran, ihre Reaktionsfähigkeiten zu verbessern und die Integrität, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit von digitalen Infrastrukturen sowie Kommunikationsnetzen und ‑diensten zu schützen. Durch Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Bereich Cybersicherheit kann das Vertrauen in digitale Technologien gestärkt und ein sicherer, offener und geschützter Cyberraum gewährleistet werden. Auf der Sondertagung des Europäischen Rates im Oktober 2020 haben die Führungsspitzen der EU dazu aufgerufen, die Fähigkeit der EU, sich vor Cyberbedrohungen zu schützen, zu verbessern, für ein sicheres Kommunikationsumfeld zu sorgen, insbesondere durch Quantenverschlüsselung, und den Zugang zu Daten für Gerichts- und Strafverfolgungszwecke sicherzustellen.

Da immer mehr Kriminelle Technologien für die Planung und Begehung von Straftaten einsetzen, sind die Behörden zunehmend auf elektronische Beweismittel angewiesen, um Straftaten zu bekämpfen. Die EU erörtert derzeit neue Vorschriften, die den Zugang zu elektronischen Beweismitteln vereinfachen und beschleunigen sollen.

Europäische digitale Identifizierung (eID)

Im Oktober 2020 hat der Europäische Rat die Entwicklung eines EU-weiten Rahmens für die sichere öffentliche elektronische Identifizierung (eID), einschließlich interoperabler digitaler Signaturen, gefordert, damit die Menschen die Kontrolle über ihre Online-Identität und ihre Daten haben und der Zugang zu öffentlichen, privaten und grenzüberschreitenden digitalen Diensten möglich ist.

Die Kommission hat im Juni 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung über die europäische elektronische Identifizierung vorgelegt. Der Vorschlag sieht die Einrichtung einer App für die europäische digitale Brieftasche vor, die eine sichere Speicherung, Verwaltung und gemeinsame Nutzung von Dokumenten ermöglicht.

Der Rat hat seinen Standpunkt für die Verhandlungen über die elektronische Identifizierung am 6. Dezember 2022 angenommen. Der Rat möchte sicherstellen, dass die europäische digitale Brieftasche in hohem Maße sicher ist, dem Datenschutz gerecht wird und für alle kostenlos ist.

Der Rat und das Parlament haben sich am 29. Juni 2023 auf die eID-Verordnung geeinigt.

Digitalisierung der Justiz

Durch die weitere Digitalisierung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten können der Zugang zur Justiz für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen verbessert und die Wirksamkeit und Effizienz von Gerichtsverfahren erhöht werden.

Einige EU-Länder haben bereits mit der Nutzung digitaler Instrumente im Justizbereich begonnen; dafür lassen sich folgende Beispiele anführen:

  • Durchführung digitaler Gerichtsverfahren,
  • elektronische Kommunikation zwischen den Parteien,
  • elektronische Übermittlung von Dokumenten,
  • Nutzung von Videovernehmungen und ‑konferenzen.

Die Mitgliedstaaten sollten digitale Instrumente in größerem Umfang für Gerichtsverfahren nutzen, ohne dabei grundlegende Prinzipien wie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte zu untergraben.

Am 8. Dezember 2023 hat der Rat die Verordnung über die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz sowie eine begleitende Richtlinie angenommen, um die elektronische Kommunikation in diesem Bereich zu erleichtern. Die neuen Vorschriften betreffen Zivil- und Handelssachen ebenso wie Strafsachen.

Erst kürzlich hatten die Justizministerinnen und -minister der EU eine Strategie für die E-Justiz für die Jahre 2024 bis 2028 gebilligt. Im Rahmen dieser Strategie erhalten die Mitgliedstaaten Leitlinien für die Umsetzung eines breiten Spektrums legislativer und nichtlegislativer Initiativen, deren gemeinsames Ziel darin besteht, die Digitalisierung und die Nutzung digitaler Dienste im Justizbereich voranzubringen.

Digitaler Informationsaustausch

Die EU hat im Dezember 2021 einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, mit denen der digitale Informationsaustausch in Terrorismusfällen zwischen nationalen Behörden und Eurojust gefördert werden soll.

Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten Eurojust Informationen über strafrechtliche Ermittlungen zu terroristischen Straftaten übermitteln, sobald ein solcher Fall an eine Justizbehörde verwiesen wird. Mit dem Vorschlag wird

  • ein modernes, digitales Fallbearbeitungssystem eingerichtet, in dem diese Informationen gespeichert werden und das deren Abgleich ermöglicht,
  • Eurojust in die Lage versetzt, Verbindungen zwischen grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich des Terrorismus besser aufzudecken und die Mitgliedstaaten proaktiv über die festgestellten Verbindungen zu informieren,
  • ein sicherer digitaler Kommunikationskanal zwischen den Mitgliedstaaten und Eurojust geschaffen und
  • die Zusammenarbeit mit Drittländern erleichtert, indem zu Eurojust entsandten Verbindungsstaatsanwälten Zugang zum Fallbearbeitungssystem gewährt wird.

Am 18. September 2023 hat der Rat den neuen Rechtsakt angenommen.