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Verbraucherschutz bei Finanzprodukten

Die EU hat eine Reihe grundlegender Rechte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Nutzung von Finanzprodukten und -dienstleistungen festgelegt, z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos, Geldüberweisungen, Investitionen, der Aufnahme eines Hypothekarkredits oder eines Verbraucherkredits oder der Aufstellung eines Altersvorsorgeplans.

Bankkonten und Transaktionen

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU haben unabhängig von ihrem Wohnort das Recht, in jedem EU-Land ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu beantragen.

Vor der Eröffnung eines Kontos müssen die Banken eine Entgeltinformation zur Verfügung stellen, die Folgendes beinhaltet:

  • die wichtigsten mit dem Konto verbundenen Dienste
  • etwaige damit zusammenhängende Entgelte

Darüber hinaus müssen die Banken mindestens einmal jährlich kostenlos eine „Entgeltaufstellung“ vorlegen, aus der Folgendes hervorgeht:

  • die auf dem Konto angefallenen Kosten
  • Angaben zu den anwendbaren Zinssätzen

Mit den EU-Rechtsvorschriften soll sichergestellt werden, dass

  • Banken für Euro-Zahlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten denselben Satz wie für gleichwertige inländische Transaktionen verrechnen (z. B. Abhebungen, Kreditkartenzahlungen, Überweisungen innerhalb der EU),
  • im Falle eines Bankenausfalls die Einlagen der Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu einem Betrag von 100 000 € pro Person (je Bank) geschützt sind,
  • im Falle von Karten- oder Zahlungsbetrug der vom Kontoinhaber zu zahlende Betrag auf 50 € begrenzt ist,
  • Online-Zahlungen über 30 € durch die Verwendung einer Kombination von mindestens zwei Authentifizierungselementen gesichert sind,
  • der Wechsel zwischen Banken im selben Land vereinfacht wird.

Darüber hinaus hat die EU 2024 neue Vorschriften erlassen, die es den Verbrauchern in der EU ermöglichen, Sofortzahlungen in Euro zu versenden und zu erhalten:

  • zu jeder Tageszeit und an jedem beliebigen Tag des Jahres
  • ohne zusätzliche Kosten
  • innerhalb des Landes oder von einem EU-Mitgliedstaat an einen anderen

Hypothekarkredite

Mit den EU-Vorschriften für Hypothekarkredite wird eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt, wenn Kredite für den Kauf einer Wohnimmobilie aufgenommen werden.

Vor der Unterzeichnung eines Hypothekarkredits muss der Kreditgeber

  • dem Kreditnehmer das Europäische standardisierte Merkblatt zur Verfügung stellen, das einen klaren Überblick über die Vertragsbedingungen geben soll,
  • die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüfen, der sein Einkommen offenlegen muss,
  • dem Kreditnehmer eine Frist von mindestens sieben Tagen einräumen, um das Angebot zu bewerten.

Kreditgeber können vom Kreditnehmer auch verlangen, dass er

  • eine Versicherung für den Hypothekarkredit abschließt,
  • bei ihnen ein Bankkonto eröffnet.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Hypothekarkredit früher als im Vertrag angegeben zurückzahlen möchten, können zur Zahlung einer Entschädigung aufgefordert werden, die jedoch niemals den finanziellen Verlust des Kreditgebers übersteigen darf.

Verbraucherkredite

In den EU-Vorschriften ist eine Reihe von Rechten und Pflichten bei der Aufnahme eines Verbraucherkredits festgelegt.

Vor Unterzeichnung eines Kreditvertrags muss der Kreditgeber sicherstellen, dass die Kreditnehmer

  • das Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ erhalten und
  • in der Lage sind, ihren Kredit zurückzuzahlen, indem sie ihre Kreditwürdigkeit prüfen.

Nach der Unterzeichnung

  • haben die Kreditnehmer die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen,
  • müssen die Kreditnehmer möglicherweise eine Entschädigung zahlen, wenn sie den Kredit früher als vertraglich vereinbart zurückzahlen wollen.

Im Oktober 2023 hat der Rat die Richtlinie über Verbraucherkredite angenommen, die Teil der neuen Verbraucheragenda ist. Mit den neuen Vorschriften

  • wird sichergestellt, dass Kreditnehmer leichten Zugang zu allen Informationen haben und über die Gesamtkosten des Kredits informiert werden,
  • werden strengere Vorschriften für Werbung eingeführt, um eine missbräuchliche Kreditvergabe an überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken, und werden wirksame Maßnahmen gegen zu hohe Zinsen eingeführt,
  • werden Kreditgeber verpflichtet, zu prüfen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sind, ihren Kredit zurückzuzahlen,
  • können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen.

Um mit der Digitalisierung Schritt zu halten, werden die Vorschriften auch für bestimmte risikobehaftete Kredite gelten, wie Kredite über einen Betrag von unter 200 € oder auf Kreditkäufe von Produkten nach dem „Jetzt kaufen, später zahlen“-Modell.

Versicherungs- und Anlageprodukte

Die EU-Vorschriften gewährleisten, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf von Versicherungs- oder Anlageprodukten detaillierte Informationen durch standardisierte Dokumente erhalten:

  • das „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ sollte für Versicherungsprodukte (außer Lebensversicherungsprodukte) bereitgestellt werden;
  • das „Basisinformationsblatt“ sollte für Anlageprodukte bereitgestellt werden.

Im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden außerdem besser geschützt, wenn sie mit ihrem Telefon oder Computer Finanzverträge abschließen. Zu den neuen Vorschriften, die der Rat im Oktober 2023 angenommen hat, gehören:

  • klarere Informationen in der Phase vor der Unterzeichnung
  • falls der Händler Online-Tools wie Chatbots verwendet, das Recht, das Eingreifen einer Person zu verlangen
  • eine leicht auffindbare „Widerrufsfunktion“
  • der Schutz vor dem Einsatz von Dark-Pattern-Techniken, die darauf ausgelegt sind, die Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu beeinflussen

Kryptowerte

Verbraucher und Unternehmen nutzen zunehmend Kryptowährungen.

Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die von der EU im Mai 2023 angenommen wurde, wird erstmals ein Rechtsrahmen auf EU-Ebene für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen eingeführt.

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

  • benötigen eine Genehmigung für ihre Tätigkeit in der EU,
  • unterliegen strengen Vorschriften zum Schutz der elektronischen Geldbörsen der Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • haften, wenn sie die Kryptowerte der Anleger verlieren.
Kryptowerte: Regulierung der Märkte durch die EU

Kryptowerte: Regulierung der Märkte durch die EU

Beilegung von Streitigkeiten

Bei Problemen mit einem Anbieter von Finanzprodukten und -dienstleistungen können die Verbraucherinnen und Verbraucher

  • sich direkt an den Anbieter wenden, um das Problem zu lösen,
  • beim FIN-NET (Europäisches Netz für die Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen) um Rat und Hilfe ansuchen.

Letzte Überprüfung: 9. Oktober 2025