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Neue Technologien im Banken- und Zahlungsverkehr verändern die Finanzdienstleistungsbranche. Durch die Förderung von Innovationen schafft die EU einen wettbewerbsfähigen digitalen Finanzdienstleistungssektor, und gleichzeitig legt sie Vorschriften fest, die die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz gewährleisten.
Worum handelt es sich beim digitalen Finanzwesen?
Digitales Finanzwesen steht für die Anwendung digitaler Technologien, insbesondere die Digital-Ledger-Technologie und die Tokenisierung von Vermögenswerten, auf finanzielle Aktivitäten.
Verbraucher und Unternehmen sind immer mehr auf digitale Finanzdienstleistungen angewiesen. Durch die COVID-19-Pandemie wurde dieser Trend beschleunigt. Von Mobile Banking und elektronischem Handel über kontaktlose Zahlungen bis hin zu Vermögensverwaltung und Kryptowährungen – digitale Innovationen gestalten den Finanzsektor neu.
Dieser Wandel schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen, sich weiterzuentwickeln und innovativ zu sein und dadurch Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig gehen damit neue Risiken einher, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit, Finanzierung illegaler Aktivitäten, Verbraucherschutz und Finanzstabilität.
Ziel der EU ist es, die Vorteile des digitalen Finanzwesens zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu bewältigen. Dabei möchte die EU einen wettbewerbsfähigen und innovativen Finanzsektor schaffen, Verbraucherschutz gewährleisten und Bedingungen schaffen, unter denen die europäischen Marktteilnehmer in diesem Sektor eine führende Rolle einnehmen können.
Das digitale Finanzwesen kann Impulse für einen strukturellen Wandel bei der Beschaffung, Bereitstellung, Abwicklung und Überwachung von Kapital geben. Durch das digitale Finanzwesen können Brücken geschlagen werden – zwischen Sparern und Innovatoren, zwischen kleinen Unternehmen und tiefen Kapitalpools sowie zwischen nationalen Märkten und einem echten europäischen Markt. Dies könnte wiederum zu einer effizienteren Bereitstellung von Kapital führen und die Kosten des Finanzsystems verringern, wodurch sich die Realwirtschaft besser finanzieren lässt.
Präsident Pierrakakis, Präsident der Euro-Gruppe, Schreiben an den Präsidenten des Euro-Gipfels, António Costa, vom 11. März 2026
Was ist die Distributed-Ledger-Technologie und die Tokenisierung von Vermögenswerten?
Allgemein gesprochen versteht man unter Distributed Ledger eine dezentralisierte und auf Konsensmechanismen beruhende gemeinsame Datenbank, über die eine Transaktion validiert wird. Dies bedeutet, dass ein Netz computergestützter „Knoten“ die traditionelle Finanzmarktarchitektur ersetzen kann, die auf einem einzigen Register für die Erfassung von Transaktionen und das Eigentum an Vermögenswerten beruht.
Auf der Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) hat die Tokenisierung finanzieller Vermögenswerte, d. h. die Ausgabe, die Speicherung und der Umlauf von Vermögenswerten in Form von Codeblöcken, die alle Merkmale der Vermögenswerte und die Algorithmen/Regeln für die Durchführung von Transaktionen mit ihnen enthalten, an Bedeutung gewonnen: zunächst bei Kryptowerten und zunehmend bei „traditionellen“ finanziellen Vermögenswerten wie Anleihen, Investmentfonds, Aktien oder Waren.
Digitaler Euro
Im Zuge der Weiterentwicklung des digitalen Finanzwesens arbeitet die EU an der Einführung eines digitalen Euro, einer digitalen Form von Zentralbankgeld, die von der Europäischen Zentralbank zusätzlich zu Bargeld für die Verwendung im Einzelhandel ausgegeben wird.
Der digitale Euro würde Banknoten und Münzen ergänzen, nicht ersetzen. Das würde Menschen und Unternehmen eine zusätzliche Auswahl bei der Zahlung bieten und gleichzeitig Bargeld als Zahlungsmittel erhalten.
Der digitale Euro könnte das digitale Finanzwesen der EU dank seines Potenzials als zusätzliches, innovatives und sicheres Zahlungsmittel unterstützen.
Gleichzeitig würde er zur strategischen Autonomie Europas beitragen, indem die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungslösungen verringert und die Resilienz des Zahlungssystems der EU gestärkt wird.
Parallel dazu arbeitet die Europäische Zentralbank an der Einführung eines digitalen Euros für den Großhandel, um sicherzustellen, dass beispielsweise zwischen den Banken vereinbarte Transaktionen oder Devisengeschäfte in Zentralbankgeld abgeschlossen werden können. Dies wird die EU-Finanzmärkte sowie die internationale Rolle des Euro stärken.
Mit der Kryptowerte-Verordnung werden Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen erstmals einem einzigen EU-Regelungsrahmen unterworfen.
Der Rahmen erstreckt sich auf Krypto-Handelsplätze und -Wallets sowie auf die Emittenten sogenannter „ungedeckter“ Kryptowerte, deren Marktwert nicht durch finanzielle Vermögenswerte gedeckt wird, und auf die Emittenten sogenannter „Stablecoins“. Die überwiegende Mehrheit aller Kryptowerte, wie etwa Bitcoin, zählt zu den „ungedeckten“ Kryptowerten.
Mit den neuen Vorschriften wird auf Folgendes abgezielt:
besserer Schutz für Verbraucher und Anleger
bessere Regelung der Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten
Förderung der Innovation und Stärkung der Rolle der EU als Normgeber für Digitalpolitik
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen können von klaren, harmonisierten Vorschriften profitieren und werden nur eine einzige Zulassung benötigen, um in der gesamten EU tätig zu sein. Sie werden jedoch strenge Anforderungen zum Schutz der Wallets der Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen müssen und werden haftbar gemacht, wenn sie die Kryptowerte der Anleger verlieren. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird ein öffentliches Register der nicht konformen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen führen.
Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen außerdem auch Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorlegen.
Die Kryptowerte-Verordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und ist seit Dezember 2024 in vollem Umfang anwendbar. Der Rat hat die Vorschriften im Mai 2023 förmlich angenommen.
Kryptowerte sind digitale Darstellungen von Werten oder Rechten. Kryptowerte sind eine der wichtigsten Anwendungen der Distributed-Ledger-Technologie im Finanzwesen.
Was sind „Stablecoins“?
Im Gegensatz zu „ungedeckten“ Kryptowerten wie Bitcoin, deren Bewertungen zwangsläufig der Marktvolatilität unterliegen, handelt es sich bei „Stablecoins“ um Kryptowerte, deren Marktwert an eine externe Bezugsgröße, wie z. B. eine traditionelle Währung, gekoppelt werden soll. Emittenten von Stablecoins bilden in der Regel eine Reserve an staatlichen Schuldverschreibungen, anderen hochliquiden Vermögenswerten und Barmitteln, um den Wert der Stablecoins zu decken und diese Bindung zu schützen.
Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor
Mit der zunehmenden Abhängigkeit des Finanzsektors von digitalen Prozessen und Software steigen auch die Risiken im Zusammenhang mit Störungen und Bedrohungen von Systemen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
Mit der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wird sichergestellt, dass der europäische Finanzsektor schwerwiegende Störungen bewältigen kann. In der DORA-Verordnung werden einheitliche Anforderungen für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von im Finanzsektor tätigen Unternehmen und Organisationen sowie kritischen Dritten, die ihnen Dienstleistungen im IKT-Bereich wie Cloud-Plattformen oder Datenanalysedienste bereitstellen, festgelegt. Alle Unternehmen müssen dafür sorgen, dass sie IKT-bedingten Störungen und Bedrohungen standhalten, darauf reagieren und sich davon erholen können.
Die Verhandlungsführenden des Rates und des Parlaments haben im Mai 2022 eine vorläufige Einigung über DORA erzielt. Der Rat hat die Vorschriften im November 2022 förmlich angenommen.
Als Teil ihrer Strategie für ein digitales Finanzwesen arbeitet die EU daran, Hindernisse bei der Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) auf den Finanzmärkten zu beseitigen.
Das von der Europäischen Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene Paket zur Marktintegration und -aufsicht umfasst Maßnahmen zur Unterstützung einer breiteren Nutzung von DLT und zur Verbesserung der Funktionsweise der Finanzmärkte in der gesamten EU.
Das Paket baut auf den Erfahrungen mit der bestehenden DLT-Pilotregelung auf und zielt darauf ab, es Finanzmarktteilnehmern zu erleichtern, DLT für den Handel und die Abwicklung von Finanzinstrumenten zu nutzen und ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten.
Es zielt auch darauf ab, die Integration und Effizienz der EU-Kapitalmärkte zu verbessern, indem die bestehenden Vorschriften an neue Technologien angepasst werden und gleichzeitig die Schutzvorkehrungen für die Finanzstabilität und den Anlegerschutz aufrechterhalten werden.