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Ablauf des Europäischen Semesters

Das Europäische Semester beginnt jedes Jahr im Herbst mit der Vorstellung der Prioritäten der Kommission. Es endet im Oktober des Folgejahres, wenn die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ihre Haushaltspläne vorlegen.

Zyklus des Europäischen Semesters

Das Europäische Semester folgt einem Jahresrhythmus.

Die Mitgliedstaaten erhalten Beratung auf EU-Ebene („Leitlinien“) und individuelle Empfehlungen (länderspezifische Empfehlungen) für ihre nationale Haushalts- und Reformpolitik.

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, diese Empfehlungen bei ihrer Haushaltsplanung für das Folgejahr und bei politischen Entscheidungen, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung und Bildung, zu berücksichtigen.

Die Mitgliedstaaten können auch Empfehlungen zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte erhalten.

Abbildung des Ablaufs des Europäischen Semester, Wirtschaftsdiagramme und ein Geldhaufen
Europäisches Semester (Infografik)

Europäisches Semester (Infografik)

November – Dezember: Analyse der Lage und Ergebniskontrolle in Bezug auf das Vorjahr

Der Zyklus des Europäischen Semesters beginnt jedes Jahr im November, wenn die Europäische Kommission das „Herbstpaket“ veröffentlicht. Es besteht aus mehreren Teilen:

  • einem Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum
  • einem Warnmechanismus-Bericht
  • einem Entwurf einer Empfehlung für den Euro-Raum
  • einem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts

Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum

Im Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum werden die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der EU für das kommende Jahr aus der Sicht der Kommission dargelegt. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, diese Prioritäten bei der Festlegung ihrer Wirtschaftspolitik für das kommende Jahr zu berücksichtigen.

Warnmechanismus-Bericht

Im Warnmechanismus-Bericht werden die makroökonomischen Entwicklungen in einzelnen Mitgliedstaaten analysiert.

Ein zentrales Ergebnis des Warnmechanismus-Berichts ist eine Liste der Mitgliedstaaten, die möglicherweise einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Dem Bericht liegt ein Scoreboard von Indikatoren zugrunde, die dazu dienen, außenwirtschaftliche Ungleichgewichte und Wettbewerbsfähigkeit sowie interne Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Diese Indikatoren werden mit zusätzlichen Informationen zur Bewertung des Risikos von Ungleichgewichten kombiniert.

Überschreiten einige der Indikatoren in einem bestimmten Mitgliedstaat die vereinbarte Schwelle, ist dies ein erstes Anzeichen dafür, dass potenziell makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Diese Informationen helfen der Kommission dabei, zu entscheiden, ob eine eingehende Überprüfung erforderlich ist.

Eingehende Überprüfungen

Gestützt auf den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum kann die Kommission beschließen, in Mitgliedstaaten, in denen das Risiko eines potenziellen makroökonomischen Ungleichgewichts als hoch eingeschätzt wird, eine eingehende Überprüfung der Lage durchzuführen.

Diese Überprüfungen tragen dazu bei, festzustellen, ob ein potenzielles makroökonomisches Ungleichgewicht vorliegt, und falls ja, dessen Art und Umfang exakt zu ermitteln. Zudem kann die Kommission den Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser Überprüfungen politische Empfehlungen unterbreiten.

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet

In dem Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets werden Schlüsselfragen für das Funktionieren des Euro-Währungsgebiets behandelt. Ziel ist eine bessere Integration der nationalen Dimension der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und der entsprechenden Dimension des Euro-Währungsgebiets.

Gemeinsamer Beschäftigungsbericht

Der gemeinsame Beschäftigungsbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen in Europa sowie über die diesbezüglichen politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Es werden darin die Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie die Fortschritte bei der Verwirklichung der für 2030 festgelegten nationalen Ziele überwacht. Außerdem wird die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU analysiert.

Auf der Grundlage der Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards wird im gemeinsamen Beschäftigungsbericht auch die Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die europäische Säule sozialer Rechte überwacht.

Januar – März: politische Leitlinien auf EU-Ebene

Januar und Februar

Der Rat berät über den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und den Warnmechanismus-Bericht und billigt Schlussfolgerungen.

Ferner berät er über die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, nimmt Änderungen daran vor und billigt die Empfehlung, die dann dem Europäischen Rat auf seiner Märztagung zur Erörterung vorgelegt wird.

Das Europäische Semester wirkt sich auf eine Vielzahl von Politikbereichen aus. Der Rat erörtert es hauptsächlich in seinen Zusammensetzungen „Wirtschaft und Finanzen“ und „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“.

Das Europäische Parlament berät ebenfalls über den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und kann aus eigener Initiative einen Bericht dazu vorlegen. Das Parlament ist durch den wirtschaftspolitischen Dialog ebenfalls in das Europäische Semester einbezogen. Es kann die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Rates, die Kommission und gegebenenfalls die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Europäischen Rates oder der Euro-Gruppe einladen, Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester zu erörtern. Auch einzelnen Mitgliedstaaten kann Gelegenheit gegeben werden, an einer Aussprache teilzunehmen.

März

Der Rat nimmt den gemeinsamen Beschäftigungsbericht an und billigt Schlussfolgerungen.

Der Europäische Rat erörtert die Wirtschafts- und Beschäftigungslage der Mitgliedstaaten und billigt den Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets.

April – Juli: länderspezifische Empfehlungen, politische Maßnahmen und Pläne

April

Im Einklang mit dem neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU, der seit 2024 gilt, legt jeder Mitgliedstaat einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor, in dem sein Haushaltspfad sowie vorrangige öffentliche Investitionen und Reformen dargelegt sind, die zusammen einen nachhaltigen und schrittweisen Schuldenabbau und ein nachhaltiges und integratives Wachstum gewährleisten, wobei eine prozyklische Haushaltspolitik zu vermeiden ist.

Für die Pläne ist ein Durchführungszeitraum von vier bis fünf Jahren vorgesehen. Sie ermöglichen ein Verfahren der multilateralen Überwachung, bei dem auch mittelfristige Tendenzen beobachtet werden. Dies hat den Prozess der politischen Koordinierung verbessert, bei dem zuvor jedes Jahr einzeln betrachtet wurde.

Die Pläne sehen auch einen Nettoausgabenpfad vor: einen mehrjährigen Pfad für Nettoausgaben, der sich auf bis zu sieben Jahre erstrecken kann.

Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission nimmt der Rat dann eine Empfehlung an, in der der Nettoausgabenpfad festgelegt wird. Er kann auch die Reformen und Investitionen billigen, die einer etwaigen Verlängerung der Anpassungszeiträume zugrunde gelegt werden sollen.

Hat ein Mitgliedstaat eine neue Regierung, so kann er einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen.

Im Jahr 2024 müssen die Mitgliedstaaten ihre strukturellen Haushaltspläne im Herbst ausarbeiten. Ab 2025 muss jeder Mitgliedstaat entweder einen Jahresfortschrittsbericht oder im April einen neuen strukturellen finanzpolitischen Plan (am Ende des Zeitraums, den der derzeitige Plan umfasst) erstellen. Im Jahresfortschrittsbericht wird die Umsetzung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans beschrieben, einschließlich des Nettoausgabenpfads gemäß der Festsetzung durch den Rat, und die durchgeführten Reformen und Investitionen.

Mai – Juni

Als Teil ihres „Frühjahrspakets“ veröffentlicht die Kommission Länderberichte für alle Mitgliedstaaten. In den Berichten wird eine Bestandsaufnahme der Haushaltslage jedes Landes vorgenommen und es werden die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre bewertet.

Das Frühjahrspaket umfasst auch eingehende Überprüfungen makroökonomischer Ungleichgewichte für alle Mitgliedstaaten, bei denen die Gefahr solcher Ungleichgewichte besteht.

Darüber hinaus legt die Kommission länderspezifische Empfehlungen vor. Diese Dokumente enthalten maßgeschneiderte Leitlinien für die Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten. In den länderspezifischen Empfehlungen werden Maßnahmen empfohlen, die jedes Land ergreifen sollte, um die festgestellten Ungleichgewichte zu korrigieren. Die Empfehlungen können zeitgleich mit den eingehenden Überprüfungen oder zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit weiteren länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt werden.

Juni – Herbst

Sobald die Kommission ihr Frühjahrspaket vorgelegt hat, beginnt die multilaterale haushaltspolitische Überwachung. Dieser Prozess dauert mehrere Wochen und umfasst eine eingehende Analyse und Erörterung aller relevanten Erkenntnisse durch alle Mitgliedstaaten und die Kommission. Das Ergebnis dieser Arbeit besteht darin, dass der Rat der EU in der Lage sein wird, sich auf die endgültigen Fassungen der länderspezifischen Empfehlungen zu einigen.

Anschließend kann der Europäische Rat die endgültigen Empfehlungen erörtern, woraufhin sie der Rat förmlich annehmen kann. Danach werden die Mitgliedstaaten ersucht, die Empfehlungen umzusetzen.

Umsetzung

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets berücksichtigen die länderspezifischen Empfehlungen bei der Erstellung ihrer nationalen Haushaltspläne für das Folgejahr. Sie legen dem Rat und der Kommission bis zum 15. Oktober jedes Jahres ihre Haushaltsplanentwürfe vor.

Gemäß dem neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung, der seit dem 30 April 2024 in Kraft ist, werden die länderspezifischen Empfehlungen einen zusätzlichen Zweck erfüllen. Ab September 2024 müssen alle Mitgliedstaaten auch nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Pläne vorlegen, die je nach der regulären Dauer der Wahlperiode jedes Mitgliedstaats einen Zeitraum von vier bis sieben Jahren abdecken. Dieses Dokument enthält die Haushalts-, Reform- und Investitionszusagen des Mitgliedstaats sowie einen Nettoausgabenpfad.

Einige Mitgliedstaaten können um eine Verlängerung des Anpassungszeitraums für den Nettoausgabenpfad auf siebe Jahre ersuchen, wodurch sie weniger strikte Haushaltsanstrengungen unternehmen müssen. In diesem Fall nutzen sie ihre länderspezifischen Empfehlungen als Grundlage für die Ausarbeitung von Reformen und Investitionen, was die Verlängerung untermauern und rechtfertigen kann.

Beginn des nächsten Zyklus

Gegen November, wenn die Kommission ihr Herbstpaket vorlegt, beginnt der Zyklus des Europäischen Semesters erneut.

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025