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Soziale Rechte in der EU

Die EU koordiniert die Politik in den Bereichen Beschäftigung und soziale Inklusion, um die sozialen Rechte in allen EU-Mitgliedstaaten zu fördern.

Das Engagement der EU für soziale Fragen

Die Beschäftigungspolitik und Maßnahmen zur sozialen Inklusion fallen in erster Linie in die Zuständigkeit der EU-Länder. Dies bedeutet, dass die nationalen Regierungen über Fragen wie Lohnregelungen, Altersversicherungssysteme und Rentenalter sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit entscheiden.

Im Laufe der Jahre hat die EU die Mitgliedstaaten jedoch mit Rechtsvorschriften, Mitteln und Instrumenten unterstützt, um die nationalen Maßnahmen besser zu koordinieren, die Beschäftigung zu fördern, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, für einen angemessenen Sozialschutz zu sorgen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

Im Rat werden diese Fragen von den Ministerinnen und Ministern erörtert, die im Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ zusammenkommen.

Die europäische Säule sozialer Rechte

Um für die Menschen neue und wirksamere Rechte zu verwirklichen und faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme zu unterstützen, hat die EU im November 2017 die europäische Säule sozialer Rechte eingeführt.

Durch die Säule, die auf 20 Grundsätzen beruht, wird das Engagement der EU für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in der gesamten EU bekräftigt. Sie umfasst eine Reihe von Initiativen zur Gewährleistung der folgenden Rechte der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger:

  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
  • faire Arbeitsbedingungen
  • angemessener und nachhaltiger Sozialschutz

2021 bekräftigten die EU-Führungsspitzen in der Erklärung von Porto ihre Zusage, auf ein sozialeres Europa hinzuarbeiten:

Mehr denn je muss Europa der Kontinent des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands sein. Wir bekräftigen unsere Zusicherung, auf ein soziales Europa hinzuarbeiten. EU-Führungsspitzen, Erklärung von Porto, 7. Mai 2021

Schwerpunkt auf Beschäftigung, Kompetenzen und Bildung sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

Es ist eine gemeinsame politische Verpflichtung und Verantwortung der EU-Organe und der EU-Mitgliedstaaten, Ergebnisse bei der europäischen Säule sozialer Rechte zu erzielen. Den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft kommt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eine Rolle zu.

Im Jahr 2021 nahm die EU einen Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte an, in dem das Ziel der EU, die 20 Grundsätze der Säule umzusetzen, im Einzelnen dargelegt wird.

In Porto haben die EU-Führungsspitzen drei EU-Ziele gebilligt, die bis 2030 erreicht werden sollen:

Abbildung: Förderung eines stärkeren sozialen Europas.
Förderung eines stärkeren sozialen Europas (Infografik)

Förderung eines stärkeren sozialen Europas (Infografik)

Schlüsselmaßnahmen in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Soziale Rechte von Europäerinnen und Europäern, die im Ausland arbeiten

Der Vertrag von Rom (1957) enthielt bereits Grundprinzipien wie das Recht der Arbeitnehmer, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Im Laufe der Jahre wurden weitere Bestimmungen erlassen, um diese Mobilität zu ermöglichen, wie z. B. Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Garantien für medizinische Behandlungen im Ausland und Garantien in Bezug auf bereits erworbene Rentenansprüche.

Im Jahr 2018 verabschiedeten die EU-Länder neue Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu gewährleisten.

Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stellen sicher, dass Menschen ihren Sozialversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie in ein anderes EU-Land ziehen. Eine Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften wurde im Rat erörtert, jedoch wurde noch keine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt, um die Verhandlungen voranzubringen.

Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung

Im Jahr 2022 hat der Rat eine Empfehlung zu einem gerechten Übergang zur Klimaneutralität angenommen. Sie enthält Leitlinien zur Förderung hochwertiger Arbeitsplätze, und der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Im Jahr 2022 hat der Rat hat eine Empfehlung zu individuellen Lernkonten angenommen. Das Ziel besteht darin, Erwachsene im erwerbsfähigen Alter dabei zu unterstützen, ihre Kompetenzen im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Wandel zu verbessern und anzupassen.

Der Rat hat ferner eine Empfehlung zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung angenommen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Lernende aller Altersgruppe die Kenntnisse erwerben, um nachhaltiger zu leben, die in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen aufzubauen und Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft zu ergreifen.

Um das lebenslange Lernen zu fördern, empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten, einen europäischen Ansatz für Microcredentials zu verfolgen. Insbesondere geht es um eine einheitliche Definition, Standards und Grundprinzipien bei der Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials, die EU-weit Gültigkeit haben.

Arbeitsbedingungen verbessern

Die EU hat Vorschriften über Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit oder Teilzeitarbeit, zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz und zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlassen.

Die EU hat Vorschriften festgelegt, um europaweit angemessene gesetzliche Mindestlöhne zu fördern und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu verbessern.

Im Jahr 2019 hat die EU neue Mindestrechte in Bezug auf die Transparenz und Verlässlichkeit der Arbeitsbedingungen eingeführt. Damit sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU geschützt werden, auch die mit atypischen Arbeitsverträgen und Beschäftigungsverhältnissen, wie Arbeitskräfte in der Gig-Ökonomie.

Im Juni 2024 einigte sich der Rat auf seine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zu einer neuen Richtlinie, die die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer machen soll. Mit der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats werden die bestehenden Rechtsvorschriften geändert, sodass Arbeitnehmervertretungen leichter eingerichtet, besser finanziert und besser geschützt werden können. Europäische Betriebsräte (EBR) vertreten europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in großen multinationalen Unternehmen, die in mindestens zwei Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind. Sie sind das wichtigste Instrument für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über geplante Entscheidungen in länderübergreifenden Angelegenheiten.

Als Reaktion auf die zunehmenden Herausforderungen der Plattformwirtschaft arbeitet die EU derzeit an neuen Vorschriften zu Plattformarbeit.

Die EU will auch für eine angemessene Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Die EU-Länder haben 2019 neue Vorschriften zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zur Stärkung der Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen verabschiedet.

Europäische Arbeitsbehörde

Im Jahr 2019 haben die EU-Länder außerdem Pläne zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde gebilligt, um die faire und einfache Anwendung der EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sicherzustellen.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Darüber hinaus aktualisieren die EU-Länder regelmäßig die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Menschen am Arbeitsplatz, beispielsweise durch die Festlegung strengerer Expositionsgrenzwerte für schädliche chemische Stoffe wie Asbest.

Bild: Schutzkleidung tragende Arbeitskräfte entfernen Asbest von einem Dach.
Asbest: Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Infografik)

Asbest: Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Infografik)

Soziale Inklusion und Chancengleichheit

Die EU hat ferner Maßnahmen ergriffen, um für Chancengleichheit und soziale Inklusion in der Gesellschaft zu sorgen. In den Verträgen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer verankert.

Mit den EU-Vorschriften wird

  • eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften gefördert
  • für mehr Lohntransparenz gesorgt
  • die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Zugehörigkeit verboten
  • das Angebot barrierefreier Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessert

EU-Bürgerinnen und -Bürger sind auch vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf geschützt.

EU bekämpft Diskriminierung von Roma

Die EU betont, wie wichtig die gleichberechtigte Teilhabe der Roma an der Gesellschaft ist. Die Mitgliedstaaten sind fest entschlossen, wirksame Schritte gegen die Diskriminierung der Roma zu unternehmen und mehr für ihre Inklusion in den Schlüsselbereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu tun.

Am 12. März 2021 hat der Rat eine Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma angenommen. Die Empfehlung sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Bekämpfung der Diskriminierung online und offline (darunter Belästigung, Antiziganismus, Stereotypisierung, romafeindliche Rhetorik und Hetze)
  • Bekämpfung der Mehrfachdiskriminierung und der strukturellen Diskriminierung von Roma, insbesondere von Frauen, Kindern, LGBTI-Personen und Personen mit Behinderungen
  • Förderung multikultureller Sensibilisierungsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen an Schulen

Gleichstellungsstellen

Um die Gleichstellung zu fördern und Diskriminierung zu verhindern, hat die EU alle Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Gleichstellungsstellen einzurichten, die sich mit Fällen von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft befassen.

Die EU hat im Mai 2024 neue Vorschriften angenommen, um die Wirksamkeit dieser Stellen zu verbessern und deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Damit werden EU-weit geltende gemeinsame Mindestanforderungen für Gleichstellungsstellen in einer Reihe von Schlüsselbereichen geschaffen, darunter

  • erweiterte Zuständigkeiten für Gleichstellungsstellen bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung und von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der sozialen Sicherheit
  • die gesetzliche Anforderung, dass Gleichstellungsstellen unabhängig von äußeren Einflüssen sein müssen
  • eine rechtliche Anforderung, dass Gleichstellungsstellen über ausreichende personelle, fachliche und finanzielle Ressourcen verfügen müssen
  • die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen, Gleichstellungsstellen zu Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung zu konsultieren, und die Anforderung, dass Gleichstellungsstellen befugt sein müssen, Maßnahmen durchzuführen, um Diskriminierung zu verhindern und Gleichbehandlung zu fördern, beispielsweise durch die Förderung positiver Maßnahmen und der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung
  • erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren in Diskriminierungsfällen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten

Armutsbekämpfung

Darüber hinaus hat die EU einen spezifischen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (Fund for European Aid to the Most Deprived, FEAD) eingerichtet, um nationale Initiativen zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen verbunden mit Beratung und Unterstützung bei der Überwindung der Armut zu unterstützen.

Europäische Garantie für Kinder

Im Jahr 2021 nahm der Rat eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder an, um die soziale Ausgrenzung bedürftiger Kinder zu verhindern und zu bekämpfen.

Die EU-Länder haben sich verpflichtet, den Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste zu garantieren, und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.

Abbildung: Europäische Garantie für Kinder: wie die EU Kinder schützt.
Europäische Garantie für Kinder: wie die EU Kinder schützt (Infografik)

Europäische Garantie für Kinder: wie die EU Kinder schützt (Infografik)

Jugendbeschäftigung

In den letzten Jahren wurden einige spezifische Maßnahmen ergriffen, um Ungleichheiten zu vermeiden und insbesondere junge Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, einigten sich die EU-Länder 2013 auf die Einführung der Jugendgarantie, einer EU-Initiative, mit der allen unter 25-Jährigen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.

Unterstützung für Arbeitslose

Während der COVID-19-Pandemie hat die EU ein befristetes Instrument geschaffen, um von der Krise betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen zu unterstützen. Mit diesem befristeten Unterstützungsprogramm namens SURE erhalten die EU-Länder Darlehen zu günstigen Bedingungen, um ihnen bei der Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen zu helfen. Das Programm soll die EU-Länder dabei unterstützen, Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten aufgrund der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu schützen.

Im Jahr 2020 einigten sich die EU-Länder über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Das Instrument wurde 2007 geschaffen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, die aufgrund von Umstrukturierungen entlassen wurden, z. B. wenn große Unternehmen stillgelegt werden oder ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagert wird. Der Fonds unterstützt europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Umschulung, Weiterqualifizierung und Arbeitssuche.

Starke Frauen – starkes Europa

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März haben wir acht inspirierende Geschichten von Frauen gesammelt, die den Mut haben, für ihre Überzeugungen einzustehen.

Auch wenn sie unterschiedliche Erfolge errungen haben, tragen sie alle auf ihre Art und Weise dazu bei, die europäische Gesellschaft gerechter und inklusiver zu gestalten.

Der Internationale Frauentag ist auch ein guter Anlass, auf unseren gemeinsamen Weg durch die Jahrzehnte zurückzublicken und über die Fortschritte im Kampf um die Rechte und Gleichstellung der Frau Bilanz zu ziehen.

Abbildung: Acht Frauen, die zu einer gerechteren und inklusiveren europäischen Gesellschaft beitragen.
Die Geschichte von acht Frauen, die dazu beitragen, Europa gerechter und inklusiver zu machen

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025