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- 25. November 2021 14:31
Rat legt Standpunkt zu neuen Vorschriften für Digitalsektor fest
Der Rat hat sich am 25. November 2021 auf eine allgemeine Ausrichtung zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) und zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) geeinigt. Dies sind zwei wichtige Gesetzgebungsdossiers, die dazu beitragen sollen, einen sicheren und offenen digitalen Raum für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU zu schaffen.
Gesetz über digitale Dienste
Gesetz über digitale Dienste (Infografik)
Mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste wird das Ziel verfolgt, die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger vor illegalen Waren, Inhalten oder Dienstleistungen zu schützen und ihre Grundrechte im Internet zu wahren, wobei der Grundsatz gilt, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte.
In dem Vorschlag werden auch die klare rechtliche Verantwortung und die Rechenschaftspflicht für soziale Medien und Online-Marktplätze festgelegt, damit nach seiner Annahme ein moderner, zukunftsfähiger Governance-Rahmen geboten wird.
Gesetz über digitale Märkte
Ziel des Vorschlags für ein Gesetz über digitale Märkte ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen, indem Vorschriften für Big-Tech-Unternehmen eingeführt werden. Es soll ein wettbewerbsfähiger und fairer digitaler Sektor gewährleistet werden, um Innovation, hochwertige digitale Produkte und Dienste, faire Preise sowie hohe Qualität und große Auswahl im digitalen Sektor zu fördern.
Gesetz über digitale Märkte (Infografik)
Der Vorschlag richtet sich vor allem an große Online-Plattformen, sogenannte „Gatekeeper“, die zentrale Plattformdienste wie Marktplätze, App-Stores und Online-Suchmaschinen kontrollieren.
Weiteres Vorgehen
Die zu den Rechtsakten erzielte allgemeine Ausrichtung vervollständigt die Verhandlungsposition des Rates und gibt dem Ratsvorsitz ein Mandat für weitere Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den Kommissionsvorschlag, die 2022 stattfinden sollen.
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Letzte Überprüfung: 11. Januar 2024