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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. März 2017 15:10

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU zur Krim

Dieses Dokument ist in Nicht-EU-Sprachen verfügbar. :

Auch drei Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.

Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt und ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar, mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.

Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen. Die Europäische Union erkennt weder die durch die Russische Föderation auf der Halbinsel Krim durchgeführten Wahlen noch die gewählten lokalen oder nationalen Vertreter an.

Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich die fortwährende Militarisierung der Halbinsel weiterhin negativ auf die Sicherheitslage im Schwarzmeerraum ausgewirkt, und die Menschenrechtslage auf der Krim hat sich weiter verschlechtert. Die Rechte der Krimtataren wurden durch die Schließung krimtatarischer Medienunternehmen, das Verbot der Tätigkeiten des Medschlis, ihrer Selbstverwaltungskörperschaft, und die Verfolgung ihrer Führungsspitzen schwer verletzt. Rechtsanwälte wie Emil Kurbedinow und Mykola Polosow, die sich für die Rechte der Krimtataren und derjenigen einsetzen, die die illegale Annexion der Halbinsel nicht anerkennen, wurden ihrerseits unter Strafanzeige gestellt.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Freilassung des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden Achtem Tschijgos und die Aufhebung der Anklage gegen den Stellvertretenden Vorsitzenden Ilmi Umerow sowie die uneingeschränkte Achtung des Rechts auf Rechtsbeistand. Darüber hinaus wiederholt die EU ihre Forderung nach der unverzüglichen Freilassung von Oleh Senzow, Olexandr Koltschenko und all denjenigen, die unter Missachtung des Völkerrechts festgenommen und verurteilt wurden.

Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen sollten gründlich untersucht werden. Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass internationale Menschenrechtsakteure uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, erhalten. In diesem Zusammenhang verweist die EU auf die Resolution 71/205 der VN-Generalversammlung vom 19. Dezember 2016 und fordert deren vollständige Umsetzung.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Diese Erklärung wird anlässlich des 3. Jahrestags der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation (18. März 2017) abgegeben.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024