- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 21. Juni 2017 15:15
Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten – Rat und Parlament haben Einigung erzielt
Am 21. Juni 2017 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erzielt. Die Einigung muss noch von den Ständigen Vertretern (AStV) bestätigt werden, die am Freitag, den 23. Juni, tagen.
Mit der neuen Richtlinie soll der Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-2) überarbeitet werden. Sie enthält Änderungen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der unter die Richtlinie fallenden Produkte; ferner soll ein bestimmtes Produkt, nämlich Pfeifenorgeln, aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden. Insbesondere zielt der neue Vorschlag auf die Probleme im Zusammenhang mit der quelloffenen Produktgruppe ab.
"Wir haben uns mit dem Europäischen Parlament darauf geeinigt, gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren. Mit dieser neuen Richtlinie werden Abfallvermeidung und -bewirtschaftung verbessert sowie die Wiederverwendung und das Recycling dieser Produkte und Werkstoffe in der EU gefördert. Der maltesische Vorsitz ist entschlossen, die EU damit einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft näherzubringen."
José Herrera, Minister für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und den Klimawandel
Das wichtigste Ziel des geänderten Textes ist es, verschiedene Probleme zu lösen, die im Rahmen einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Bewertung hinsichtlich des Geltungsbereichs der Richtlinie festgestellt wurden. Insbesondere werden Sekundärmarkttätigkeiten (z. B. Weiterverkauf, Gebrauchtwarenhandel) für neu unter die RoHS-2-Richtlinie fallende Elektro- und Elektronikgeräte und die Verwendung von Ersatzteilen für diese Geräte ermöglicht, wenn sie vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden.
Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament haben sich für den Ansatz der Kommission ausgesprochen, den Geltungsbereich der überarbeiteten Fassung nicht zu erweitern und erst im Jahr 2021, wie geplant, eine generelle Überprüfung der Richtlinie durchzuführen. Im vereinbarten Text ist festgelegt, dass die Kommission diese generelle Überprüfung der RoHS-2-Richtlinie bis zum 22. Juli 2021 durchführen muss.
Hinsichtlich der Anträge auf Erneuerung einer gemäß der Richtlinie gewährten Ausnahme wird die Kommission die Antragsteller über den voraussichtlichen Zeitplan für den Entscheidungsprozess informieren müssen.
Nächste Schritte
Sobald die Einigung durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates gebilligt wurde, muss die neue Richtlinie noch vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden.
Der Gesetzgebungsakt wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Hintergrundinformationen
Die Kommission hat am 26. Januar 2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-2) unterbreitet. Der Rat hat am 14. Juni das Verhandlungsmandat angenommen. Am selben Tag hat das Europäische Parlament die Genehmigung zur unverzüglichen Aufnahme der Verhandlungen erteilt.
Die Richtlinien RoHS-1 und -2 enthalten Maßnahmen, mit denen die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird. Die geltende Richtlinie RoHS-2 hat den Geltungsbereich maßgeblich erweitert, da sie nun für alle Elektro- und Elektronikgeräte gilt, die auf dem EU-Markt in verkehr gebracht werden.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024