Skip to content
  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 7. Oktober 2019 17:22

Grenzmanagement: EU und Montenegro unterzeichnen Vereinbarung über Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache

Die Europäische Union und Montenegro haben heute eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Montenegro und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) beim Grenzmanagement unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde im Namen der EU von der finnischen Innenministerin und Präsidentin des Rates, Maria Ohisalo, und dem Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, sowie im Namen Montenegros von Innenminister Mevludin Nuhodžić unterzeichnet.

Diese Vereinbarung soll Frontex ermöglichen, die operative Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Montenegro beim Management der Grenzen zwischen der Europäischen Union und Montenegro zu koordinieren. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist ein weiterer Beleg für die Vertiefung und Ausweitung der Zusammenarbeit mit Montenegro. Sie wird beiden Parteien Vorteile bringen, insbesondere bei der Verbesserung ihrer Grenzmanagementtätigkeiten. Maria Ohisalo, finnische Innenministerin
Heute verstärken wir unsere Zusammenarbeit an den Grenzen mit Montenegro weiter und unternehmen damit noch einen Schritt zur Heranführung des Westbalkans an die EU. Wir stehen vor gemeinsamen migrations- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, auf die wir auch gemeinsam reagieren müssen. Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft

Die Vereinbarung ermöglicht Frontex, Montenegro beim Grenzmanagement zu unterstützen, gemeinsame Aktionen durchzuführen und – vorbehaltlich der Zustimmung Montenegros – Teams in die Regionen Montenegros zu entsenden, die an die EU angrenzen.

Diese Tätigkeiten dienen dazu, gegen illegale Einwanderung, insbesondere bei plötzlichen Veränderungen der Migrationsströme, sowie gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, und können auch eine verstärkte technische und operative Unterstützung an der Grenze umfassen.

Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen vorrangigen Drittländern und Frontex wird dazu beitragen, die illegale Einwanderung zu bekämpfen und die Sicherheit an den Außengrenzen der EU weiter zu erhöhen.

Die nächsten Schritte

Der Entwurf des Beschlusses über den Abschluss der Vereinbarung wurde dem Europäischen Parlament übermittelt, das seine Zustimmung erteilen muss, damit die Vereinbarung geschlossen werden kann.

Die EU hat mit Drittländern Abkommen über das Grenzmanagement ausgehandelt oder verhandelt diese derzeit. Details können der Infografik entnommen werden.
Grenzmanagement: Abkommen mit Drittländern (Infografik)

Grenzmanagement: Abkommen mit Drittländern (Infografik)

Hintergrund

Die heutige Statusvereinbarung ist die zweite derartige Vereinbarung, die mit einem Partnerland geschlossen werden soll, nachdem im Oktober 2018 eine ähnliche Vereinbarung mit Albanien unterzeichnet wurde. Die Verhandlungen mit Montenegro wurden am 5. Juli 2018 abgeschlossen, und der Entwurf der Statusvereinbarung wurde im Februar 2019 von Kommissar Avramopoulos und Innenminister Mevludin Nuhodžić paraphiert. Daraufhin genehmigte der Rat am 19. März 2019 die Unterzeichnung der Vereinbarung.

Ähnliche Statusvereinbarungen mit Nordmazedonien (Juli 2018), Serbien (September 2018) und Bosnien und Herzegowina (Januar 2019) wurden bereits paraphiert und dürften demnächst fertiggestellt werden.

Frontex hat am 22. Mai dieses Jahres in Albanien die allererste gemeinsame Aktion auf dem Hoheitsgebiet eines benachbarten Nicht-EU-Landes eingeleitet.

Frontex kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet benachbarter Nicht-EU-Länder durchführen, sofern zuvor eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen wurde.

Anfang dieses Jahres haben das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen, die Europäische Grenz- und Küstenwache zu verstärken. Damit können gemeinsame Aktionen und Einsätze in Ländern außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU stattfinden.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern ist ein wichtiger Bestandteil des Konzepts eines integrierten europäischen Grenzmanagements. Dieses Konzept wird mittels eines vierstufigen Zugangsmodells angewandt, das Folgendes umfasst: Maßnahmen in Drittländern, Maßnahmen mit benachbarten Drittländern, Grenzkontrollmaßnahmen und Maßnahmen im Schengen-Raum.

Weiter zur Tagungs- bzw. Sitzungsseite

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 5. Februar 2025