- Europäischer Rat
- Erklärungen und Bemerkungen
- 10. März 2020 20:00
Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates im Anschluss an die Videokonferenz zu COVID-19
Die Staats- und Regierungschefs haben die Initiative, diese Videokonferenz zu COVID-19 abzuhalten, begrüßt.
Die Mitgliedstaaten haben ihr Mitgefühl mit Italien und anderen stark betroffenen Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht.
Auf der Videokonferenz am 10. März 2020 haben wir betont, dass wir zusammenarbeiten, alle erforderlichen Schritte unternehmen und rasch handeln müssen. Wir haben die Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Ansatzes und einer engen Abstimmung mit der Europäischen Kommission unterstrichen. Die Ministerinnen und Minister für Gesundheit und für Inneres sollten sich täglich ins Benehmen setzen, um eine angemessene Koordinierung zu gewährleisten und gemeinsame europäische Leitlinien herauszuarbeiten.
Auf der Tagung wurden Informationen und Verfahren ausgetauscht und vier Prioritäten herausgestellt.
1) Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat und dass die Maßnahmen auf wissenschaftlicher und medizinischer Grundlage erfolgen sollten. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, sodass unangemessene Folgen für unsere Gesellschaft als Ganzes vermieden werden. Die Führungsspitzen kamen ferner überein, in diesem Punkt alle einschlägigen Informationen im Rahmen der bestehenden Koordinierungsmechanismen auszutauschen.<>[1]>
2) Bereitstellung medizinischer Ausrüstung. Es wurde vereinbart, die Kommission damit zu beauftragen, den Bedarf zu analysieren und Initiativen zur Vermeidung von Engpässen vorzuschlagen. Die Kommission teilte mit, sie werde ihre Zusammenarbeit mit der Industrie und die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge fortsetzen. Ferner beabsichtigt die Kommission, im Rahmen des Katastrophenmanagements (RescEU) persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen. Es muss sichergestellt werden, dass der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert und ungerechtfertigte Hindernisse vermieden werden. Besondere Aufmerksamkeit muss Schutzmasken und Atemschutzgeräten gewidmet werden.
3) Förderung der Forschung, auch im Hinblick auf einen Impfstoff. Die Mitgliedstaaten unterstrichen die Notwendigkeit, die Forschungsanstrengungen zu intensivieren. Im Hinblick darauf hat die Kommission bereits 140 Mio. € mobilisiert und 17 Projekte ausgewählt.
4) Bewältigung der sozioökonomischen Folgen. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, alle erforderlichen Instrumente zu nutzen. Wir werden uns insbesondere mit etwaigen Auswirkungen auf die Liquidität, auf die Unterstützung von KMU und spezifischen betroffenen Sektoren sowie auf deren Beschäftigte befassen. Die EU-Vorschriften müssen flexibel angewandt werden, insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen und den Stabilitäts- und Wachstumspakt.
Die Kommission wird die wirtschaftliche Entwicklung in der Union genau beobachten und alle erforderlichen Initiativen ergreifen. Die Mitgliedstaaten und die Organe werden dies aufmerksam verfolgen und unverzüglich reagieren.
Die Mitgliedstaaten und die Organe werden unverzüglich auf allen Ebenen Folgemaßnahmen ergreifen. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung am 26./27. März auf dieses Thema zurückkommen, um etwaige weitere erforderliche Beschlüsse zu fassen.
<>[1]> Die IPCR (Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen) wurde auf Initiative des kroatischen Vorsitzes aktiviert. Das ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) wird die Mitgliedstaaten unterstützen und Leitlinien vorgeben.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024