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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 14. Dezember 2020 10:30

Vorläufige Einigung über die Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

Die EU wird bald über bessere finanzielle und rechtliche Instrumente verfügen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovationsfähigkeit ihrer verteidigungspolitischen, technologischen und industriellen Basis zu fördern.

Damit wird sowohl ein Beitrag zur Handlungsfähigkeit der EU als auch zu ihrer Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Partnern geleistet.

Der deutsche Ratsvorsitz hat heute mit Delegierten des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 erzielt.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns auf ein solides, zukunftsorientiertes Instrument verständigt haben, mit dem die Forschung zu und Entwicklung von gemeinsamen Fähigkeiten in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung intensiviert werden soll. Der neue Europäische Verteidigungsfonds wird die Fähigkeit der EU verbessern, ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und sie zu einem stärkeren globalen Akteur machen. Annegret Kramp-Karrenbauer, deutsche Bundesministerin der Verteidigung und Präsidentin des Rates

Mit dem neuen Europäischen Verteidigungsfonds werden Kooperationsmaßnahmen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der gesamten EU in jeder Phase des industriellen Zyklus von Verteidigungsgütern und ‑technologien unterstützt. Die Programmgestaltung wird die Teilnahme von der Verteidigungsindustrie angehörenden Unternehmen aller Größenordnungen – einschließlich KMU und Midcap-Unternehmen – aus der gesamten EU sicherstellen und so die Liefer- und Wertschöpfungsketten im Verteidigungsbereich stärken und verbessern.

Erstmals werden ethische Erwägungen berücksichtigt, da die im Rahmen des Fonds durchgeführten Maßnahmen einer Ethikbewertung durch die Kommission unterzogen werden.

Vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung im Rahmen der Verhandlungen über das MFR-Paket und die damit zusammenhängenden Programme wird der Fonds mit einem Finanzrahmen von 7 953 000 000 € zu jeweiligen Preisen ausgestattet. Im Rahmen dieser Mittelausstattung werden 2 651 000 000 € für Forschung bereitgestellt und 5 302 000 000 € für Entwicklungsmaßnahmen. Der Europäische Verteidigungsfonds zielt insbesondere auf bahnbrechende Innovationen ab, wobei mindestens 4 % und bis zu 8 % der Mittelausstattung für disruptive Technologien und innovative Ausrüstung bereitgestellt werden.

Um die Kohärenz mit dem MFR und den damit zusammenhängenden Programmen zu wahren, wurde beschlossen, die Laufzeit des Europäischen Verteidigungsfonds an jene des MFR anzugleichen, d. h. vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.

Mit den neuen Vorschriften wird auch ein klarer Rahmen für die Beteiligung von Drittstaaten und dort ansässigen Rechtsträgern festgelegt.

Grundsätzlich bietet der Europäische Verteidigungsfonds finanzielle Anreize für in der Union oder in einem assoziierten Land (EWR-Mitglieder) ansässige Rechtsträger, die nicht von einem nicht assoziierten Drittstaat oder einem Rechtsträger eines nicht assoziierten Drittstaates kontrolliert werden.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun von den Botschafterinnen und Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt werden. Anschließend werden das Europäische Parlament und der Rat die vorgeschlagene Verordnung im Wege einer frühzeitigen Einigung in zweiter Lesung annehmen.

Hintergrund

Der Europäische Verteidigungsfonds geht aus dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich und der Vorbereitenden Maßnahme der Union im Bereich Verteidigungsforschung, die 2017 als vorbereitende Maßnahme für den Europäischen Verteidigungsfonds eingerichtet wurde, hervor.

Am 13. Juni 2018 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Verteidigungsfonds als Teil des nächsten MFR vor.

Der Rat nahm seinen Standpunkt im November 2018 an; seither fanden fünf Verhandlungssitzungen (Triloge) statt.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024