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Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) Gewährleistung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa: Rat legt Standpunkt fest
Der Aufbau eines zuverlässigen, nahtlosen und hochwertigen transeuropäisches Verkehrsnetzes (TEN-V) wird eine nachhaltige Konnektivität in der gesamten Europäischen Union ohne physische Lücken, Engpässe oder fehlende Verbindungen gewährleisten. Der Rat hat heute seinen gemeinsamen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes festgelegt.
Der Aufbau eines guten Verkehrsnetzes in ganz Europa ist von entscheidender Bedeutung. Nicht nur, damit sich unsere Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig fortbewegen können, sondern auch, damit unsere Unternehmen das Potenzial des Binnenmarkts weiterentwickeln und voll ausschöpfen können.
Martin Kupka, tschechischer Verkehrsminister
Dieses Netz wird zur Verwirklichung der Unionsziele im Bereich der nachhaltigen Mobilität, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU beitragen. Es wird schrittweise gemäß den vorgeschlagenen Etappenzielen für die Jahre 2030, 2040 und 2050 aufgebaut werden. Der Vorschlag sieht daher klare Fristen für die Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vor: das Kernnetz sollte bis 2030 fertiggestellt sein, das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050.
In dem überarbeiteten Gesetz wird einer neuen Steuerungsstruktur für die TEN-V-Politik und der Multimodalität besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, insbesondere für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Als Reaktion auf die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nahm die Kommission im Juli dieses Jahres einen geänderten Vorschlag an, mit dem mehrere Änderungen am ursprünglichen Text vorgenommen wurden. In dem überarbeiteten Vorschlag wird die Vereinheitlichung des TEN-V-Netzes unter Verwendung der europäischen Standardspurweite gefordert. Darüber hinaus wird mit der Überarbeitung eine bessere Anbindung der Ukraine und der Republik Moldau an die EU über die europäischen Verkehrskorridore angestrebt, die für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa von größter strategischer Bedeutung sind.
Trotz der erheblichen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Verkehrsinfrastruktur wird in der allgemeinen Ausrichtung des Rates ein angemessenes, ausreichend hohes und realistisches Maß an Ehrgeiz beibehalten. Im Text des Rates wird auch den verfügbaren Finanzmitteln der Mitgliedstaaten sowie dem Investitionsbedarf für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes Rechnung getragen