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Leitlinien des Rates für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung

Infografik zu den Leitlinien des Rates für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung

Leitlinien des Rates für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung

  • Die im Vertrag festgelegten Referenzwerte von 3 % des BIP für das staatliche Defizit und von 60 % des BIP für die Staatsverschuldung bleiben unverändert.
  • Die Mitgliedstaaten sollten nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Pläne vorlegen, die sich auf die jeweilige Haushaltspolitik und auf Reformen und Investitionen erstrecken. In den Plänen sollte ein nationaler haushaltspolitischer Pfad bezogen auf die Nettoprimärausgaben als einziger operativer Indikator festgelegt werden.
  • Die nationalen Pläne sollten mit dem auf einer gemeinsamen Methodik beruhenden technischen Kurs der Kommission übereinstimmen.
  • Mit dem technischen Kurs der Kommission sollte eine Konsolidierungsanstrengung sichergestellt werden, mit der eine hinreichend rückläufige Entwicklung des Schuldenstands auf den Weg gebracht oder der Schuldenstand auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten werden soll, wobei zugleich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt und Reformen und öffentliche Investitionen gefördert werden sollten.
  • Die nationalen Pläne sollten im Rat auf der Grundlage einer transparenten Bewertung durch die Kommission in einem multilateralen Kontext erörtert werden.
  • Die Laufzeit des jeweiligen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans könnte verlängert werden, wenn sich ein Mitgliedstaat zu förderfähigen Reformen und Investitionen verpflichtet.
  • Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aufgrund eines Verstoßes gegen das Defizitkriterium von 3 % sollte unverändert bleiben.
  • Es sollte für eine wirksamere Durchsetzung gesorgt werden, da davon ausgegangen wird, dass mehr nationale Eigenverantwortung die Beschlussfassung in Bezug auf Sanktionen erleichtern wird.
  • Die allgemeine Ausweichklausel bei größeren Schocks sollte präzisiert werden, um Klarheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten. Über eine länderspezifische Ausweichklausel können unter klar festgelegten Bedingungen vorübergehende Abweichungen vom haushaltspolitischen Anpassungspfad erlaubt werden.
  • Das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für die Erkennung, Vermeidung und Korrektur von Ungleichgewichten. Es sollte vorausschauender gestaltet werden, stärker auf neu entstehende Ungleichgewichte abstellen und sich stärker auf Prognosen stützen.