EU-Handelsverhandlungen
EU-Handelsverhandlungen
Diese Infografik beschreibt
- die Aufgaben der zentralen EU-Institutionen bei den Handelsverhandlungen
- und die Etappen, die durchlaufen werden müssen.
Folgende Etappen werden in diesem Prozess durchlaufen:
- Rat ermächtigt Europäische Kommission, Handelsverhandlungen mit dem Partnerland aufzunehmen, und gibt Verhandlungsrichtlinien vor
- Europäische Kommission unterrichtet Rat und Europäisches Parlament
- Europäische Kommission konsultiert Rat
- Erzielung eines Einvernehmens über den Text, der den Handelsverhandlungen zugrunde liegen wird
- Text wird bereinigt und in alle Amtssprachen übersetzt
- Europäische Kommission legt dem Rat einen förmlichen Vorschlag für Unterzeichnung und Abschluss (und ggf. vorläufige Anwendung) vor
- Rat verabschiedet den Beschluss über die Unterzeichnung (und ggf. vorläufige Anwendung)
- Überprüfung durch die Sprachjuristen
- Rat übermittelt den Entwurf des Beschlusses über den Abschluss
- Europäisches Parlament schließt den Entwurf des Beschlusses ab
- Europäische Union und Partnerland unterzeichnen das Abkommen
- Partnerland ratifiziert
- Bei gemischten Abkommen: Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten
- Abschluss und Inkrafttreten
Letzte Überprüfung: 17. Januar 2025