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EU-Handelsverhandlungen

EU-Handelsverhandlungen: Symbole repräsentieren die vier Hauptakteure dieser Handelsverhandlungen: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Partnerland. Symbole für Dokumente und Pfeile zeigen den Prozessverlauf.

EU-Handelsverhandlungen

Diese Infografik beschreibt

  • die Aufgaben der zentralen EU-Institutionen bei den Handelsverhandlungen
  • und die Etappen, die durchlaufen werden müssen.

Folgende Etappen werden in diesem Prozess durchlaufen:

  1. Rat ermächtigt Europäische Kommission, Handelsverhandlungen mit dem Partnerland aufzunehmen, und gibt Verhandlungsrichtlinien vor
  2. Europäische Kommission unterrichtet Rat und Europäisches Parlament
  3. Europäische Kommission konsultiert Rat
  4. Erzielung eines Einvernehmens über den Text, der den Handelsverhandlungen zugrunde liegen wird
  5. Text wird bereinigt und in alle Amtssprachen übersetzt
  6. Europäische Kommission legt dem Rat einen förmlichen Vorschlag für Unterzeichnung und Abschluss (und ggf. vorläufige Anwendung) vor
  7. Rat verabschiedet den Beschluss über die Unterzeichnung (und ggf. vorläufige Anwendung)
  8. Überprüfung durch die Sprachjuristen
  9. Rat übermittelt den Entwurf des Beschlusses über den Abschluss
  10. Europäisches Parlament schließt den Entwurf des Beschlusses ab
  11. Europäische Union und Partnerland unterzeichnen das Abkommen
  12. Partnerland ratifiziert
  13. Bei gemischten Abkommen: Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten
  14. Abschluss und Inkrafttreten

Letzte Überprüfung: 17. Januar 2025