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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 7. Dezember 2023
Wichtigste Ergebnisse
Netto-Null-Industrie-Verordnung
Die Ministerinnen und Minister haben sich auf eine allgemeine Ausrichtung (Standpunkt des Rates) zur Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten, besser bekannt als Netto-Null-Industrie-Verordnung, geeinigt.
Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung strebt die Europäische Union eine weltweite Führungsrolle beim grünen Wandel an. Durch Nutzung der Technologien der Zukunft können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie steigern, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und unsere offene strategische Souveränität stärken.
Jordi Hereu Bohm, spanischer Minister für Industrie und Tourismus
Mit der allgemeinen Ausrichtung werden Kernbrennstoffe und alternative Kraftstoffe in die Liste der strategischen Netto-Null-Technologien aufgenommen und wird die Liste der Technologien, die nicht als strategisch ausgewiesen sind, um biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen, andere Nukleartechnologien und transformative industrielle Technologien für energieintensive Industrien erweitert. Der Anwendungsbereich der Bestimmungen über die CO2-Einspeicherleistung deckt auch die Transportinfrastrukturen für CO2 ab. In der allgemeinen Ausrichtung werden die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge präzisiert, um sichere, transparente, umsetzbare und harmonisierte Anforderungen an Netto-Null-Technologien sowie eine Diversifizierung bei der Versorgung der EU mit strategischen Technologien sicherzustellen. Im Hinblick auf Auktionen gestattet der Vorschlag des Rates den Mitgliedstaaten, sowohl Vorqualifikationskriterien als auch Zuschlagskriterien anzuwenden. Die Kommission wird diese Kriterien in einem Durchführungsrechtsakt festlegen. In der allgemeinen Ausrichtung des Rates wird den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Reallabore einzurichten. Start-ups sollten auch von den besonderen Maßnahmen für die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an diesen Reallaboren profitieren.
Netto-Null-Industrie-Verordnung: ein Richtwert für die Fertigungskapazitäten von strategischen Netto-Null-Technologieprodukten (Infografik)
Zwangsarbeit
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt. Alle Mitgliedstaaten befürworten das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen Verordnung, Zwangsarbeit zu bekämpfen. Sie betonten, dass die Bemühungen der EU in diesem Bereich gestrafft werden müssen, indem die vorgeschlagene Verordnung sowohl an internationale Standards als auch an EU-Rechtsvorschriften angeglichen wird. Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch, bei dem sie sich auf einen Vermerk des spanischen Vorsitzes stützten und sich vor allem damit befassten, in welchem Ausmaß die Kommission in die verschiedenen Phasen der Untersuchung und des Nachweises des Einsatzes von Zwangsarbeit (Sammlung von Informationen, Stellungnahmen, Voruntersuchungen, Untersuchungen, Entscheidungsfindung, Umsetzung und Verhängung von Sanktionen) einbezogen wird.
Unter „Sonstiges“ wurde die Ministerrunde über acht Themen informiert:
Informationen des Vorsitzes über den Stand der verschiedenen Gesetzgebungsinitiativen, die derzeit erörtert werden
Informationen der Kommission über die Mitteilung „Den europäischen Verwaltungsraum stärken (ComPAct)“, die das Kollegium am 23. Oktober 2023 angenommen hat
Informationen der Kommission über den Stand der Umsetzung des einheitlichen digitalen Zugangstors
Informationen über die Vorbereitung auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste
Informationen der dänischen, der deutschen und der französischen Delegation zur Frage, wie der Verwaltungsaufwand für Unternehmen in einer beispiellosen Zeit verringert werden kann
Informationen der belgischen, der bulgarischen, dänischen, der deutschen, der estnischen, der finnischen, der französischen, der italienischen, der lettischen, der litauischen, der luxemburgischen, der maltesischen, der österreichischen, der portugiesischen, der schwedischen und der slowenischen Delegation über die Aufnahme der Tätigkeit des Einheitlichen Patentgerichts
Informationen der Europäischen Kommission über den Bericht 2023 des Netzes der KMU-Beauftragten
Informationen der belgischen Delegation über das Arbeitsprogramm des kommenden belgischen Vorsitzes im Bereich Binnenmarkt und Industrie
Ferner hat der Rat die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.