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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 25. September 2023
Wichtigste Ergebnisse
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Designs
Die Ministerinnen und Minister legten allgemeine Ausrichtungen zum Paket der Kommission zur Aktualisierung der europäischen Rechtsvorschriften zum Designschutz fest: eine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und eine zur Verordnung über das Unionsgeschmacksmuster. Mit diesen Rechtstexten sollen die 20 Jahre alten europäischen Vorschriften über Designs modernisiert und angepasst werden, damit sie für die digitale Welt und den 3D-Druck geeignet sind (auch indem die Eintragung und der Schutz von Designs im Binnenmarkt schneller, sicherer und erschwinglicher gestaltet werden).
Ein guter Designschutz ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie von entscheidender Bedeutung. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Kreativität unserer Designer und unserer Unternehmen entsprechend den Herausforderungen des digitalen Zeitalters schneller und auf verlässlichere Art und Weise zu fördern und somit gegen Fälschungen vorzugehen.
Héctor Gómez Hernández, amtierender spanischer Minister für Industrie, Handel und Tourismus
Mit den allgemeinen Ausrichtungen des Rates werden die allgemeinen Ziele der Überarbeitung der Rechtsvorschriften unterstützt, aber auch eine Reihe von Verbesserungen eingeführt, um den Schutz von Designs zu erleichtern (z. B. durch Beibehaltung des Anmeldetags und der Darstellung der Designs, auch wenn Dokumente fehlen). Den Mitgliedstaaten wird ferner die Möglichkeit eingeräumt, für den Fall, dass Rechte an Designs für nichtig erklärt werden, Verwaltungsverfahren für Beschwerden vorzusehen. Mit ihnen wird sichergestellt, dass Eintragungsgebühren auf nationaler Ebene billiger sind als auf europäischer Ebene, sowie die Kumulation von Rechten an Designs und Urheberrechten ermöglicht. In den Standpunkten des Rates wird auch die „Reparaturklausel“ beibehalten, mit der der Designschutz für Bauelemente harmonisiert wird, die zur Reparatur komplexer Erzeugnisse verwendet werden (z. B. Karosserieteile).
Der Rat hat ferner seinen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zur Euro-7-Verordnung festgelegt, die Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren, aber auch von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien enthält. Mit der neuen Verordnung werden die Emissionsgrenzwerte für Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Busse und Lastkraftwagen in einem einzigen Rechtsakt geregelt.
Europa ist weltweit für die Herstellung emissionsarmer und hochwertiger Autos bekannt. Wir wollen an dem Ziel festhalten, die Luftqualität weiter zu verbessern. Wir sind entschlossen, unserer führenden Rolle bei der Mobilität der Zukunft weiter gerecht zu werden und realistische Emissionswerte für die Fahrzeuge des nächsten Jahrzehnts festzulegen. Gleichzeitig wollen wir unserer Industrie dabei helfen, bis 2035 den endgültigen Sprung zu sauberen Fahrzeugen zu machen. Der spanische Vorsitz hat den unterschiedlichen Forderungen und Anliegen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Vorschlag breite Unterstützung und ein gutes Gleichgewicht in Bezug auf die Investitionskosten der Hersteller gefunden haben. Gleichzeitig sorgen wir auch dafür, dass die Umwelt stärker von der Verordnung profitiert.
Héctor Gómez Hernández, amtierender spanischer Minister für Industrie, Handel und Tourismus
In einer Zeit, in der die europäischen Automobilhersteller auf die Produktion emissionsfreier Fahrzeuge umstellen, hat die Ministerrunde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen strengen Emissionsanforderungen für Fahrzeuge und zusätzlichen Investitionen der Industrie geschaffen.
In der allgemeinen Ausrichtung werden die bestehenden Emissionsgrenzwerte und Testbedingungen für leichte Nutzfahrzeuge beibehalten, aber für schwere Nutzfahrzeuge wurden die Emissionsgrenzwerte gesenkt und die Testbedingungen geringfügig geändert. Euro 7 enthält auch eine spezielle Bestimmung für Stadtbusse, um die Kohärenz mit dem für diese Fahrzeuge neu vorgeschlagenen Ziel der Emissionsfreiheit bis 2030 sicherzustellen.
„Fit für 55“: Warum verschärft die EU die CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge? (Infografik)
Langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität – Check-up der Wettbewerbsfähigkeit bei Gesetzgebungsvorschlägen
Die Ministerinnen und Minister hielten ferner eine Orientierungsaussprache über die Rolle der Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit bei der Ausarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen. Die Aussprache stützte sich auf einen Vermerk des spanischen Vorsitzes, in dem der allgemeine Kontext dargelegt und die Delegationen ersucht werden, sich zu vier Fragen zu äußern:
Welche Elemente sollten bei der Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich sein?
Was könnte getan werden, um die Umsetzung sicherzustellen?
Sollte die Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit nur für Gesetzgebungsvorschläge oder auch für Strategie- und Aktionspläne gelten?
Wie könnte der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ zur Bewertung der Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit beitragen?
Die heutige Aussprache war eine Folgemaßnahme zu früheren Aussprachen über die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die künftige Rolle des Binnenmarkts, die auf den Tagungen des Europäischen Rates im März und Juni 2023 sowie auf der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ im Mai geführt wurden. Insbesondere rief der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 23. März dazu auf, die Arbeiten an einem wachstumsfördernden Regelungsumfeld voranzubringen, indem der Verwaltungsaufwand verringert und die Wettbewerbsfähigkeit neuer Gesetzgebungsvorschläge geprüft wird.
Die Ministerinnen und Minister verwiesen auf die im März vorgelegten Mitteilungen der Kommission mit den Titeln „30 Jahre Binnenmarkt“ und „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU“ sowie auf das KMU-Entlastungspaket, das die Kommission vor zehn Tagen angenommen hat.
Kurz vor der politischen Aussprache kamen die Ministerinnen und Minister zu einem Mittagessen mit Enrico Letta zusammen, dem Präsidenten des Jacques-Delors-Instituts und ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten, der derzeit auf Ersuchen des Europäischen Rates einen unabhängigen Bericht über die Zukunft des Binnenmarkts ausarbeitet. Herr Letta unterrichtete die Ministerrunde über die Fortschritte bei diesem Dokument, das den Staats- und Regierungschefs der EU auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2024 vorgestellt werden soll.
30-jähriges Bestehen des EU-Binnenmarkts (Infografik)
Sonstiges
Bericht vom Iberoamerikanischen Forum Staatlicher Verbraucherschutzagenturen
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerrunde über die Ergebnisse des Iberoamerikanischen Forums Staatlicher Verbraucherschutzagenturen (FIAGC), das vom 13. bis 14. September 2023 in Madrid stattfand.
Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerrunde über die vorläufige Einigung, die nach dem Trilog vom 19. September im Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt wurde. Der am vergangenen Mittwoch vereinbarte Vorschlag zielt darauf ab, unlautere Geschäftspraktiken (z. B. Grünfärberei) zu bekämpfen, die die Verbraucher daran hindern, sich für umweltfreundlichere oder stärker an der Kreislaufwirtschaft orientierte Produkte und Dienstleistungen zu entscheiden.
Arzneimittelrecht der EU unter dem Gesichtspunkt der Industrie und der Wettbewerbsfähigkeit
Die österreichische und die deutsche Delegation erläuterten das Arzneimittelrecht der EU unter dem Gesichtspunkt der Industrie und der Wettbewerbsfähigkeit.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.