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Netto-Null-Industrie-Verordnung: ein Richtwert für die Fertigungskapazitäten von strategischen Netto-Null-Technologieprodukten

Die EU wird die Fertigung sauberer Technologien in der EU ausbauen.

Im Mai 2024 nahm der Rat die Netto-Null-Industrie-Verordnung an.

Damit werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU für 2030 und beim Übergang zur Klimaneutralität beschleunigt und gleichzeitig

  • die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU gestärkt,
  • hochwertige Arbeitsplätze geschaffen und
  • die Bemühungen der EU unterstützt, Energieunabhängigkeit zu erreichen.
Die Infografik zeigt die Netto-Null-Industrie-Verordnung.

Netto-Null-Industrie-Verordnung: ein Richtwert für die Fertigungskapazitäten von strategischen Netto-Null-Technologieprodukten

Ziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung:

  • Förderung von Investitionen in die Produktionskapazität von Schlüsselprodukten, die die Klimaneutralitätsziele der EU gewährleisten
  • Schaffung eines einfachen Rechtsrahmens für in der EU angesiedelte Netto-Null-Industrien
  • Deckung von 40 % des Bedarfs innerhalb der EU mit in der EU produzierten sauberen Technologien bis 2030

Diese Ziele sollen dazu beitragen, das Ziel der Klimaneutralität durch die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.

Der Liste der strategischen Netto-Null-Technologien liegen drei Kriterien zugrunde:

  1. ausgereifte Netto-Null-Technologien
  2. Beitrag zur Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
  3. Bestehen von Risiken für die Versorgungssicherheit

Beispiele von strategischen Netto-Null-Technologien

  • Photovoltaik (solar) und thermische Sonnenenergie
    • Ziele von über 320 GW neu installierter Photovoltaik-Kapazitäten bis 2025 und 600 GW bis 2030
    • Mögliche Wirkung: BIP in Höhe von 60 Mrd. € pro Jahr in Europa und 400 000 neue Arbeitsplätze
  • Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie
    • Kapazitätswachstum von 204 GW im Jahr 2022 auf mehr als 500 GW im Jahr 2030
    • Anteil von mindestens 42,5 % der erneuerbaren Energiequellen bis 2030
  • Batterien

Sammelziele:

    • Der Zielwert für Gerätebatterien liegt für das Jahr 2027 bei 63 % und bei 73 % bis 2030.
    • Der Zielwert für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln liegt für das Jahr 2028 bei 51 % und bei 61 % bis 2030.
    • Der Zielwert für die stoffliche Verwertung von Lithium wird bis 2027 50 % erreichen und 80 % bis 2030.
  • Wärmepumpen
    • 2021: bestehende Gebäude mit Wärmepumpen = 2 Mio. Stück
    • 2025: bestehende Gebäude mit Wärmepumpen = 3 Mio. Stück + 1,2 Mio. neue Gebäude
    • 2030: bestehende Gebäude mit Wärmepumpen = 5 Mio. Stück + 1,5 Mio. neue Gebäude
    • Bis 2030 werden Wärmepumpen den Prognosen zufolge den Gasbedarf Europas für die Gebäudeheizung um mindestens 21 Mrd. Kubikmeter senken.
  • Erneuerbarer Wasserstoff
    • Der Anteil von Wasserstoff am Energiemix der EU beläuft sich auf in etwa 2 %.
    • Bis 2050 könnte Wasserstoff einen Anteil am Energiemix der Europas von etwa 20 % ausmachen; 20-50 % dieses Energiebedarfs würden im Bereich Transport anfallen und 5-20 % in der Industrie.
  • Biomethan und Biogas
    • Im Jahr 2021 entsprach die Herstellung von Biogas und Biomethan dem Erdgasverbrauch Belgiens (196 TWh).
    • Bis 2030 muss die Biomethanherstellung in der EU 35 Mrd. Kubikmeter pro Jahr erreichen.
  • CO₂-Abscheidung und ‑speicherung (CCS)
    • CCS wird im Jahr 2030 voraussichtlich auf 80 Mio. Tonnen CO₂ ansteigen und 2040 mindestens 300 Mio. Tonnen erreichen.
    • Es besteht eine Einspeicherleistung von mindestens 50 Mio. Tonnen CO₂ in Speicherstätten in der EU, in ihren ausschließlichen Wirtschaftszonen oder auf ihrem Festlandsockel.
  • Netztechnologien
    • Bis 2024 werden 77 % der Verbraucher in Europa intelligente Stromzähler haben und 44 % intelligente Gaszähler.

UND ZWAR DURCH:

  • beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Bau, die Ausweitung, die Änderung und den Betrieb von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien
    • 12 Monate für Projekte mit einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als 1 GW
    • 18 Monate für größere Projekte
    • Unterstützung durch eine zentrale Kontaktstelle
  • einen einfachen Rechtsrahmen für in der EU angesiedelte Netto-Null-Industrien
  • Förderung von Innovation: die Mitgliedstaaten werden Innovation durch die Einrichtung von Reallaboren für Netto-Null-Technologien fördern können, um Innovation bereits in der Anfangsphase zu unterstützen
  • Zugang zu Märkten durch die Stimulierung der Nachfrage und der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • eine „Net-Zero Europe“-Plattform als Koordinationsmechanismus für die Beratungen, den Informationsaustausch und den Austausch über bewährte Verfahren zu mit dieser Verordnung zusammenhängenden Themen
  • Verbesserung der Kompetenzen(Kompetenzakademien): Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte und hochwertiger Arbeitsplätze, die für eine Netto-Null-Industrie in Europa benötigt werden

Weltweiter Markt

Der weltweite Markt für Netto-Null-Technologien wird bis 2030 einen Wert von in etwa 600 Mrd. € haben.

Quelle: Europäische Kommission, Edelman Global Advisory, Carbon Gap

Letzte Überprüfung: 3. Februar 2025