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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 27.01.2015, 27. Januar 2015

Wichtigste Ergebnisse

Investitionsplan für Europa  

Der Rat befasste sich mit einem Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen, mit dem mindestens 315 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Mitteln mobilisiert werden sollen.  

Der Vorsitz bestätigte, dass im März 2015 eine Einigung über den Vorschlag erzielt werden soll, damit bereits Mitte 2015 mit neuen Investitionen gerechnet werden kann.  

Dieser Vorschlag ist der Grundpfeiler des Investionsplans für Europa und hat hohe Priorität für den lettischen Vorsitz. Jānis Reirs, lettischer Finanzminister

"Dieser Vorschlag ist der Grundpfeiler des Investionsplans für Europa und hat hohe Priorität für den lettischen Vorsitz", sagte der lettische Finanzminister und Präsident des Rates, Jānis Reirs. "Die vom Europäischen Rat gesetzte Frist ist ehrgeizig, aber wir sind zuversichtlich, dass wir es schaffen, sie einzuhalten."  

Makro-Finanzhilfe für die Ukraine  

Die Minister erörterten einen Vorschlag der Kommission, wonach der Ukraine eine Makro-Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1,8 Mrd. EUR gewährt werden soll. Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass schnell ein Beschluss gefasst werden müsse.  

"Die politischen Entwicklungen verlangen, dass die EU in der Lage ist, Unterstützung zu gewähren", sagte Minister Reirs.  

Die Hilfe würde in Form mittelfristiger Kredite gewährt und in drei Tranchen ausgezahlt. Sie würde dazu beitragen, den ausstehenden Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine in den Jahren 2015-2016 zu decken.  

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  

Der Rat billigte eine mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über neue Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.  

Der Vorsitz hatte sich im Dezember 2014 mit dem Parlament geeinigt. Die Billigung des Ergebnisses ermöglicht die Annahme des Pakets in zweiter Lesung.  

Nach den jüngsten Terroranschlägen in Paris betonten der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung, dass entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung getroffen werden müssten.  

Um die Wirkung der neuen Vorschriften zu erhöhen, gelte es 

  •  die Umsetzung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu beschleunigen;
  •  die Zusammenarbeit zwischen den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der Mitgliedstaaten zu verstärken;
  •  der Gefahr der Terrorismusfinanzierung durch die supranationale Risikobewertung der EU zu begegnen.  

Unterbindung der Steuerumgehung durch Unternehmen  

Der Rat hat die Mutter- und Tochtergesellschaftsrichtlinie der EU geändert und eine Missbrauchsbekämpfungsklausel hinzugefügt, um Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch Unternehmensgruppen zu verhindern.  

Ziel ist es, dem Missbrauch der Richtlinie ein Ende zu setzen und für mehr Kohärenz bei der Anwendung der Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu sorgen. Die Missbrauchsbekämpfungsklausel wird Mitgliedstaaten daran hindern, die Vorteile der Richtlinie für Unternehmensgestaltungen zu gewähren, die nicht "echt" sind, d.h. die dazu dienen, Steuervorteile zu erzielen, und nicht die wirtschaftliche Realität widerspiegeln.  

"Dies ist die zweite wichtige Änderung der Mutter- und Tochtergesellschaftsrichtlinie, die wir vorgenommen haben", erklärte Minister Reirs. "Die Bekämpfung der Steuerumgehung durch multinationale Unternehmen hat sowohl auf EU-Ebene als auch international hohe Priorität."

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