Skip to content
  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat (Wirtschaft und Finanzen), 09.12.2014, 9. Dezember 2014

Investitionsplan für Europa findet Unterstützung des Rates

Auf ihrer Tagung vom 9. Dezember in Brüssel brachten die EU-Finanzminister ihre weitgehende Zustimmung zu dem von der Kommission unlängst angekündigten Investitionsplan im Umfang von 315 Mrd. EUR zum Ausdruck. Sie billigten ferner zwei Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung und einigten sich auf die Methode für die Berechnung der an den einheitlichen Abwicklungsfonds abzuführenden Beiträge.

Investitionsplan für Europa

Der Rat hörte Ausführungen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Arbeit einer Task Force, die im Herbst mit dem Auftrag eingesetzt wurde, mögliche Investitionsprojekte zu ermitteln.

Der im November vorgestellte Investitionsplan der Kommission im Umfang von 315 Mrd. EUR wird die im Frühjahr 2015 erfolgende Einrichtung eines neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen innerhalb der EIB-Gruppe umfassen. Stützen wird sich der Fonds auf eine Garantie in Höhe von 16 Mrd. EUR im Rahmen des EU-Haushalts und von 5 Mrd. EUR im Rahmen der EIB.

Der Fonds hat zum Ziel, für Risikotragfähigkeit zu sorgen, wodurch Investitionen angezogen werden können, und die Ausstattung von KMU mit Risikokapital zu unterstützen.

Nach einem ersten Gedankenaustausch brachten die Finanzminister ihre breite Zustimmung zu dem Investitionsplan zum Ausdruck. Der Rat sieht nun einem Gesetzgebungsvorschlag erwartungsvoll entgegen, mit dem diesem Plan Substanz verliehen würde.

Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung am 18./19. Dezember hierzu um Billigung ersucht.

Nächste Schritte

Der italienische Vorsitz des Rates wird dem Präsidenten des Europäischen Rates eine Zusammenfassung der einschlägigen Beratungen übermitteln.

Die Kommission dürfte im Januar 2015 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Ziel ist es, den betreffenden Gesetzgebungsakt bis Juni 2015 zu verabschieden.

Verhütung von Steuerbetrug und Steuerumgehung

Der Rat erzielte eine politische Einigung darüber, dass eine Missbrauchsbekämpfungsklausel in die Mutter-Tochter-Richtlinie aufgenommen wird. Danach werden die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sein, die Vorteile der Richtlinie nicht für Unternehmensgestaltungen zu gewähren, die zur Erlangung eines Steuervorteils errichtet werden und nicht die wirtschaftliche Realität widerspiegeln. Die Änderungsrichtlinie wird dann auf der nächsten Ratstagung ohne weitere Aussprache angenommen.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Änderung bis zum 31. Dezember 2015 in nationales Recht umsetzen.  

Der Rat erließ ferner – im Hinblick auf die Verhütung von Steuerumgehung durch private Sparer – eine Richtlinie zur Ausweitung der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen zwischen nationalen Steuerbehörden.

Mit dieser Richtlinie soll Abhilfe für Fälle geschaffen werden, in denen ein Steuerpflichtiger versucht, Kapital oder Vermögen – zwecks Umgehung der darauf fälligen Steuer – im Ausland zu verstecken. Damit wird ein von der OECD entwickelter und von der G20 gebilligter globaler Standard umgesetzt.

Die Mitgliedstaaten werden mit dem automatischen Informationsaustausch im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie bis Ende September 2017 beginnen. 

Bankenunion: einheitlicher Bankenabwicklungsfonds

Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Berechnung der von den Banken an den einheitlichen Bankenabwicklungsfonds der EU abzuführenden Beiträge. Der Fonds wird im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtet, der zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abwicklung von insolvenzbedrohten Banken geschaffen wurde. 

Die Beiträge der Banken werden auf jährlicher Basis erhoben und auf der Grundlage der Verbindlichkeiten der Banken ohne Eigenmittel und gedeckte Einlagen berechnet und an das Risikoprofil der Banken angepasst. 

Sonstige wichtige Tagesordnungspunkte 

Finanztransaktionssteuer

Der Rat befasste sich mit dem Stand der Beratungen über einen Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 Mitgliedstaaten im Rahmen des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit. Der Vorsitz berichtete über die während seiner Amtszeit erzielten Fortschritte und legte dabei seine Ansichten über das mögliche weitere Vorgehen bei diesem Dossier im Rahmen des nächsten Vorsitzes dar.  

Wirtschaftspolitische Steuerung 

Der Rat leitete seinen jährlichen Prozess der wirtschaftspolitischen Koordinierung ein. Die Kommission stellte den Jahreswachstumsbericht für 2015 vor, in dem vorgeschlagen wird, welche vorrangigen Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um dafür zu sorgen, dass sie über wirksame – einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum förderliche – Strategien verfügen.  

Sie stellte außerdem den Warnmechanismus-Bericht vor, aus dem hervorgeht, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage eine weitere Prüfung ("eingehende Überprüfung") in 16 Mitgliedstaaten gerechtfertigt ist. Belgien, Bulgarien, Kroatien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.  

Der Rat beriet ferner über eine Überprüfung der in den Jahren 2011 und 2014 durchgeführten Reformen des Rahmens der EU zur wirtschaftspolitischen Steuerung, einschließlich des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Dossiers

Ergebnisdokumente

Abstimmungsergebnisse

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025