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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 08.11.2016, 8. November 2016

Wichtigste Ergebnisse

EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete

Der Rat hat sich auf die Kriterien und das Verfahren für die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke geeinigt.

Die Evaluierung nicht kooperativer Länder und Gebiete soll bis September 2017 abschlossen werden, sodass der Rat die Liste bis Ende 2017 billigen kann. Es soll ein kontinuierliches und regelmäßiges Verfahren sein.

Die Initiative ist eine Reaktion auf ein Paket von Vorschlägen der Kommission vom Januar 2016 zur Verhinderung der Steuervermeidung durch Unternehmen sowie auf die "Panama Papers"-Enthüllungen vom April 2016.

"Die heutige Einigung zwischen allen Mitgliedstaaten ist ein wesentlicher Teil unserer gemeinsamen EU-Strategie zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Sie beweist, dass wir bei unserem Bestreben, ein Vorreiter in diesem Bereich zu sein, erfolgreich sind. Dies ist ein erster entscheidender Schritt in dem Verfahren, welches das ganze Jahr 2017 hindurch stattfinden wird. Es wird ein Dialog eingeleitet mit den Ländern und Gebieten, die nicht die von uns festgelegten Kriterien erfüllen, und nur diejenigen Länder und Gebiete, die eine Zusammenarbeit und eine rechtzeitige Erfüllung der Kriterien verweigern, werden auf die sogenannte schwarze Liste gesetzt. Unser oberstes Ziel ist nicht eine Bestrafung, sondern das Schaffen von Anreizen."

Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Ratspräsident.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Der Rat hat über ein Paket von Vorschlägen beraten, die auf eine Reform der Art und Weise, wie Unternehmen in der EU besteuert werden, abstellen.

Zu diesem Paket gehören neue Vorschläge für eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Die Kommission schlägt eine einheitliche Regelung für die Berechnung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne in der ganzen EU vor, die Bestimmungen zur Unterbindung der Möglichkeiten für die Steuerhinterziehung durch Unternehmen enthält. Zum Paket gehören auch ein neues System für die Beilegung von Streitigkeiten über Doppelbesteuerung und Maßnahmen, mit denen hybriden Gestaltungen zwischen den Systemen der Mitgliedstaaten und der Drittländer ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Die Arbeit über die Vorschläge hat auf fachlicher Ebene begonnen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf dem Vorschlag zu hybriden Gestaltungen liegt.

Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Der Rat hat sich auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem Steuerbehörden Zugang zu Informationen erhalten sollen, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden aufbewahrt werden.

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zu ermöglichen. Sie wird ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Der Vorschlag ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die "Panama Papers"-Enthüllungen vom April 2016 vorgelegt hat.

Der Rat wird die Richtlinie annehmen, nachdem das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.

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