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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 21.02.2017, 21. Februar 2017

Wichtigste Ergebnisse

Steuervermeidung durch Unternehmen – Hybride Gestaltungen

Der Rat hat seinen Standpunkt zu Vorschriften festgelegt, mit denen das Ziel verfolgt wird, "hybride Gestaltungen" mit den Steuersystemen von Drittländern zu unterbinden.

Der betreffende Richtlinienentwurf ist die jüngste von mehreren Maßnahmen, mit denen der Steuervermeidung durch Unternehmen ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Die Richtlinie wird verhindern, dass Unternehmen Inkongruenzen zwischen zwei oder mehr Steuergebieten nutzen, um ihre Gesamtsteuerschuld zu senken.

Zudem ist sie ein Beitrag zur Umsetzung der OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

“Die EU steht bei der Bekämpfung der Steuervermeidung an vorderster Front”, erklärte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna, dessen Land derzeit den Ratsvorsitz führt. "Wir wollen eine kohärente Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD in EU-Recht sicherstellen."

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie werden nun hybride Gestaltungen mit Drittländern ins Visier genommen, da Diskrepanzen innerhalb der EU bereits von der im Juli 2016 verabschiedeten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung erfasst werden.

EU-Liste nicht kooperierender Länder und Gebiete

Der Rat hat geprüft, wie weit die Arbeit an einer EU-Liste der in Steuerangelegenheiten nicht kooperierenden Drittländer und Drittlandsgebiete gediehen ist.

Diese Initiative geht auf die externe Strategie der EU für Besteuerung zurück und wird zu den laufenden Anstrengungen zur Verhinderung des Steuerbetrugs beitragen.

"Mit der EU-Liste wollen wir erreichen, dass sich die guten Standards, die in der EU bereits gelten, durchsetzen", erklärte Minister Scicluna. "Die Länder und Gebiete werden einem Screening unterzogen. Stellt sich heraus, dass ihre Steuerpolitik unsere Mindeststandards nicht erfüllt, werden sie in die Liste aufgenommen."

Der Rat wird die Arbeiten an der Liste nicht kooperierender Länder und Gebiete voraussichtlich vor Ende 2017 abschließen.

Sie finden parallel zu den Beratungen des Globalen Forums der OECD für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken statt.

EU-Haushalt

Der Rat hat seine Prioritäten für den EU-Haushalt 2018 festgelegt und einen realistischen Haushaltsplan angemahnt; erforderlich sei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Haushaltskonsolidierung und neuen wachstums- und beschäftigungsfördernden Investitionen.

Die Minister forderten außerdem, dass im Haushaltsplan 2018 ausreichende Mittel vorgesehen werden müssen, damit die traditionellen und neuen Prioritäten innerhalb der EU – Förderung des Wirtschaftsaufschwungs, Bewältigung humanitärer und sicherheitspolitischer Herausforderungen und Erfüllung bereits eingegangener Verpflichtungen – weiter unterstützt werden können.

Der Rat hat ferner dem Europäischen Parlament empfohlen, der Kommission Entlastung zur Ausführung des EU-Haushaltsplans 2015 zu erteilen.

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