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Euro-Gruppe, 23.11.2015, 23. November 2015

Wichtigste Ergebnisse

Haushaltsplanentwürfe der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets

Die Euro-Gruppe erörterte die Haushaltsplanentwürfe der Mitgliedstaaten des Euro-Raums für 2016. Diese Pläne müssen jedes Jahr bis zum 15. Oktober vorliegen; die Europäische Kommission prüft dann, ob sie mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) im Einklang stehen. 

Den am 17. November 2015 veröffentlichten Stellungnahmen der Europäischen Kommissionkonnte sich die Euro-Gruppe weitgehend anschließen.

Der Kommission zufolge haben vier Länder – Österreich, Italien, Litauen und SpanienPläne vorgelegt, mit denen sie Gefahr laufen, die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht einzuhalten

Die Euro-Gruppe begrüßte die Zusagen Österreichs, Italiens und Litauens, die Einhaltung der Regeln sicherzustellen. Ferner erklärte sie, der Vorlage eines überarbeiteten Haushaltsplanentwurfs für Spanien erwartungsvoll entgegenzusehen und erhielt von Portugal die Zusicherung, sein Haushaltsplanentwurf werde so bald wie möglich vorgelegt.

Die Euro-Gruppe nahm die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, der weitgehend neutrale haushaltspolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet sei angesichts der nach wie vor zurückhaltenden Konjunkturbelebung angemessen. Zudem machte sie deutlich, es sei wichtig, das von niedrigen Zinssätzen geprägte Umfeld umsichtig zu nutzen und die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, indem wachstumsfördernde Maßnahmen Vorrang erhalten.

Einig waren sich die Minister und die Kommission auch darin, dass die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausreichend Flexibilität bieten , um den Auswirkungen länderspezifischer Entwicklungen auf den Haushalt, etwa dem Zustrom von Flüchtlingen in einigen Mitgliedstaaten, Rechnung zu tragen.

Griechenland: Sachstand

Die Euro-Gruppe begrüßte die Einschätzung der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, dass die griechische Regierung die ersten wichtigen Etappenziele umgesetzt und die für eine erfolgreiche Rekapitalisierung des griechischen Bankensektors erforderlichen Maßnahmen im Finanzsektor eingeleitet hat.

Nach dieser positiven Bewertung hat der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wie im Programm vorgesehen die Auszahlung von 2 Mrd. € an finanzieller Unterstützung für Griechenland förmlich genehmigt

Darüber hinaus können nun auch Mittel in Höhe von bis zu 10 Mrd. € für die Rekapitalisierung der griechischen Banken zur Verfügung gestellt werden. Sie werden nach Bedarf auf Einzelfallbasis an den Hellenischen Finanzstabilitätsfonds (HFSF) überwiesen, wenn der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dies im Anschluss an Entscheidungen der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen beschließt. 

Die Euro-Gruppe appellierte an die griechischen Behörden, ihre Bemühungen zu verstärken und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, der EZB und dem IWF auf eine zweite und endgültige Reihe von Etappenzielen im Rahmen der ersten Phase hinzuarbeiten (wodurch die Auszahlung einer weiteren Milliarde Euro freigegeben würde) und die Maßnahmen weiterzuverfolgen, die Gegenstand der ersten Überprüfung waren.

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