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Die Euro-Gruppe hat über makroökonomische Entwicklungen und politische Herausforderungen im Euro-Währungsgebiet im derzeitigen globalen Kontext beraten. Dazu gab es einen Beitrag des IWF, in dem die Ergebnisse seines Zwischenbesuchs im Rahmen der Artikel-IV-Konsultationen des Euro-Währungsgebiets vorgestellt wurden.
Bei der Artikel IV-Überprüfung des Euro-Währungsgebiets durch den IWF handelt es sich um ein regelmäßiges Verfahren, bei dem der IWF die wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft, die politischen Entscheidungsträger des Euro-Währungsgebiets konsultiert und gezielte politische Empfehlungen abgibt.
Die Beratungen in der Euro-Gruppe boten die Gelegenheit, einen Gedankenaustausch über aktuelle Entwicklungen und sich abzeichnende Herausforderungen zu führen. Dieser Austausch und die globale Perspektive des IWF sind zu einem Zeitpunkt, zu dem internationale Entwicklungen Unsicherheit und politische Herausforderungen mit sich bringen, besonders wertvoll.
Haushaltslage im Euro-Raum und haushaltspolitische Leitlinien für 2023
Im Anschluss an die Erklärung der Euro-Gruppe vom März zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2023 erörterten die Ministerinnen und Minister die Haushaltslage im Euro-Währungsgebiet und die haushaltspolitischen Leitlinien für 2023.
Im Hinblick auf die Ausarbeitung der nationalen Haushaltspläne für das kommende Jahr gab die Euro-Gruppe eine Erklärung zu den haushaltspolitischen Leitlinien ab.
Es ist uns gelungen, einen gemeinsamen Standpunkt zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2023 zu finden. Insbesondere sind wir uns einig, dass eine Unterstützung der Gesamtnachfrage nicht angezeigt ist und der Schwerpunkt darauf liegen sollte, die Schwächsten zu schützen. Wir werden uns bemühen, die Schuldendienstfähigkeit und die langfristigen Wachstumsaussichten zu erhalten und zusätzlichen Inflationsdruck zu vermeiden, der die geldpolitische Transmission erschweren würde. Es gibt viele Regelungen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern, aber wir können uns nicht gemeinsam aus den hohen Energiepreisen herauskaufen. Deshalb betonen wir in unserer Erklärung, wie wichtig die gezielte Unterstützung der Schwächsten und Investitionen in dauerhafte Lösungen im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind. Vor allem zeugt die Erklärung vom anhaltenden Willen der Euro-Finanzministerinnen und -minister, ihre Haushaltspolitik eng zu koordinieren, um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten, mit dem auf unterschiedliche Situationen in den Mitgliedstaaten reagiert werden kann und der im Laufe der Zeit an Veränderungen angepasst werden kann.
Paschal Donohoe, Präsident der Euro-Gruppe
Auf der Grundlage von Beiträgen der EZB und der Kommission erörterten die Ministerinnen und Minister die potenziellen Auswirkungen eines digitalen Euro auf das Finanzsystem und die Verwendung von Bargeld. Diese Beratungen folgten dem Arbeitsplan für den digitalen Euro, der von der Euro-Gruppe am 12. Juli 2021 vereinbart worden war.
In diesem Zusammenhang äußerten sich die Ministerinnen und Minister zu möglichen Auswirkungen des digitalen Euro auf die Finanzstabilität sowie zu der Frage, wie sich die Attraktivität des digitalen Euro als Zahlungsmittel sicherstellen lässt.
Die Mitglieder der Euro-Gruppe waren sich einig, dass die Ausgabe eines digitalen Euro weder die Fähigkeit der EZB, ihr Mandat zu erfüllen, noch die Finanzstabilität beeinträchtigen sollte. Zugleich müssen wir dafür sorgen, dass der digitale Euro ein attraktives Zahlungsmittel sein und Innovation in einer digitalisierten Wirtschaft unterstützen kann. Ein klares Ergebnis der Diskussion war, dass ein digitaler Euro Bargeld nur ergänzen, aber nicht ersetzen würde.
Paschal Donohoe, Präsident der Euro-Gruppe
Die Euro-Gruppe erörterte den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Umrechnungskurs zwischen der Kuna und dem Euro und bereitete damit den für den 12. Juli erwarteten Beschluss des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.