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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Entwicklung), 26. Mai 2025
Wichtigste Ergebnisse
Entwicklungsfinanzierung
Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Entwicklung), dessen Tagung zum ersten Mal von der Hohen Vertreterin Kaja Kallas geleitet wurde, hat im Vorfeld der vierten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 30. Juni bis zum 3. Juli 2025 in Sevilla (Spanien) stattfindet, einen Gedankenaustausch über die Entwicklungsfinanzierung geführt.
Die Ministerinnen und Minister forderten eine Reform der internationalen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und betonten, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung dringend vollständig umgesetzt werden müssen.
Im Mittelpunkt dieser Konferenz stehen neue und aufkommende Themen vor dem Hintergrund eines sich rasch ändernden globalen Umfelds, das von zunehmenden geopolitischen Spannungen geprägt ist und sich durch die Einschnitte bei der US‑Auslandshilfe, durch die die globale Entwicklungsfinanzierung erheblich belastet wird, verschlechtert.
Die EU setzt sich dafür ein, ein verlässlicher Partner in der internationalen Entwicklung zu bleiben, wobei sie ein besonderes Augenmerk darauf legt, dass im Zuge des weltweiten Strebens nach nachhaltigem Wohlstand niemand zurückgelassen wird. In den heute gebilligten Schlussfolgerungen wird die Rolle der EU bei der Ausgestaltung eines gerechteren und inklusiveren globalen Finanzsystems bekräftigt.
Im Anschluss an die erfolgreiche dritte Ministertagung EU-Afrikanische Union vom 21. Mai 2025 führte der Rat einen Gedankenaustausch über die Beziehungen zwischen der EU und Afrika.
Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft der EU mit Afrika und erörterten, ob im Vorfeld des siebten AU-EU-Gipfels Ende dieses Jahres konkrete Ergebnisse festgelegt werden müssen. Dabei betonten sie, wie wichtig es ist, die Sichtbarkeit von EU-Investitionen in Afrika – insbesondere der Global-Gateway-Projekte – zu erhöhen, Wege für eine engere Abstimmung zwischen Europa und Afrika in multilateralen Foren auszuloten und gemeinsame Maßnahmen in Bezug auf globale Herausforderungen zu verstärken.
Unter „Laufende Angelegenheiten“ prüften die Ministerinnen und Minister die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ukraine und dem Ukraine-Plan und tauschten sich darüber aus, wie eine koordinierte Unterstützung durch „Team Europa“ sichergestellt werden kann.
Die Hohe Vertreterin Kallas hob den nach wie vor enormen Bedarf an humanitärer Hilfe, u. a. in Bezug auf Wohnraum und Energie, hervor. Der April 2025 war einer der tödlichsten Monate für die Zivilbevölkerung seit der groß angelegten russischen Invasion im Februar 2022.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben der Ukraine seit 2022 insgesamt 4,2 Mrd. € an humanitärer Hilfe bereitgestellt, wobei sich der Beitrag der Kommission auf 1,1 Mrd. € beläuft. Über 155 000 Tonnen an Hilfsgütern wurden von Logistikzentren des Katastrophenschutzverfahrens der Union aus in die Ukraine geliefert.
Auswärtiges Handeln nach 2027
Bei einem informellen Mittagessen führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über das auswärtige Handeln nach 2027. Im Mittelpunkt standen verschiedene Aspekte wie die Gewährleistung, dass die EU ein verlässlicher und glaubwürdiger Partner bleibt, das Austarieren des richtigen Gleichgewichts zwischen Vorhersehbarkeit und Flexibilität, die Gewährleistung eines kohärenten auswärtigen Handelns der EU im Sinne der politischen Prioritäten und strategischen Interessen der Ukraine und ihre weitere Unterstützung.
Sonstiges
Unter „Sonstiges“ wurden die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse des Gipfels „Ernährung für Wachstum“ informiert, der am 27./28. März 2025 in Paris stattfand und zum Ziel hatte, Maßnahmen zur Beendigung der Unterernährung zu koordinieren. Ferner wurden sie über ein Schreiben einiger ihrer Kolleginnen und Kollegen zur Stärkung der Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung der Global-Gateway-Strategie unterrichtet.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.