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  • Rat (Justiz und Inneres)

Videokonferenz auf Ministerebene „Inneres“, 5. Juni 2020

Wichtigste Ergebnisse

Die Innenministerinnen und ‑minister haben die Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie im Bereich der Kontrollen an den Binnengrenzen und des freien Personenverkehrs erörtert.

Da eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitslage festzustellen ist, haben alle Mitgliedstaaten einen Lockerungsprozess eingeleitet und beenden jetzt schrittweise einige der Maßnahmen, die auf nationaler oder regionaler Ebene angewandt wurden. Dazu gehört die schrittweise Aufhebung der Grenzkontrollen und die vollständige Wiederherstellung des freien Personenverkehrs, der aufgrund der Pandemie eingeschränkt worden war.

Davor Božinović, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Kroatiens
Die Mitgliedstaaten der EU und die Institutionen haben eng zusammengearbeitet, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Jetzt da sich die Lage verbessert, ist eine Koordinierung weiterhin unerlässlich. Wir müssen dafür sorgen, dass die Aufhebung der Kontrollen verhältnismäßig ist, und müssen eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vermeiden. Nur wenn wir zusammenarbeiten, können wir den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit geben, die sie benötigen, um sich wieder frei zu bewegen.
Davor Božinović, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Kroatiens
Davor Božinović, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Kroatiens

Die meisten Mitgliedstaaten werden die Kontrollen an ihren Binnengrenzen und die damit verbundenen Reisebeschränkungen bis zum 15. Juni aufgehoben haben, andere werden bis Ende des Monats folgen. Die Ministerinnen und Minister kamen überein, dass noch verbleibende Beschränkungen auf objektive gesundheitsbezogene Kriterien gestützt, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein werden. Sie werden sich weiterhin eng unter Federführung der Kommission abstimmen.

Die Ministerrunde hat außerdem darüber beraten, wie lange die EU‑Reisebeschränkungen bezüglich der Einreise von Drittstaatsangehörigen aufrechterhalten werden sollten, und welche Kriterien und Maßnahmen angewandt werden könnten, sobald mit der Aufhebung der Beschränkungen begonnen wird.

Sie verständigte sich auf einen einheitlichen Ansatz für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für Reisen, die nicht unbedingt erforderlich sind; diese Aufhebung wird voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli stattfinden. Sie betonte ferner, dass es für die nächsten Schritte klarer Kriterien bedarf. Die Kommission wird ausgehend von den Beratungen vorschlagen, wie bei der Aufhebung der Kontrollen an den Außengrenzen koordiniert vorgegangen werden kann.

Zu Beginn der Videokonferenz unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die operativen Ergebnisse des EU-Politikzyklus 2019 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EMPACT).

Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wurden die Ministerinnen und Minister über den Stand laufender Gesetzgebungsvorschläge unterrichtet.

Malta unterrichtete die Ministerrunde außerdem über die Migrationslage im zentralen Mittelmeerraum und über die Herausforderungen, die sich dem Land stellen. Der Vorsitz hat zudem über die Videokonferenz auf Ministerebene zwischen der EU und den USA im Bereich Justiz und Inneres berichtet, die am 28. Mai stattfand. Der künftige deutsche Vorsitz hat sein Arbeitsprogramm vorgestellt; er wird sich auf die Stärkung der Katastrophenschutzmechanismen der EU, Fortschritte bei der Reform der Migrations- und Asylpolitik der EU sowie die Stärkung der inneren Sicherheit der EU und die Bekämpfung des Terrorismus konzentrieren.

Die Kommission hat die Ministerinnen und Minister schriftlich über die laufende Umsetzung der Interoperabilitätsverordnungen unterrichtet.

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