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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 19. Juni 2023
Wichtigste Ergebnisse
Gestaltung des Strommarkts
Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) festgelegt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den europäischen Energiegroßhandelsmärkten zu fördern, indem der Handel auf der Grundlage von Insider-Informationen verboten und Marktmanipulation verhindert wird.
Ich freue mich, dass wir eine Einigung über die REMIT-Verordnung erzielt haben. Es handelt sich um einen wichtigen Teil der Strommarktreform, der für Transparenz und Integrität auf dem EU-Energiemarkt sorgen wird.
Ebba Busch, schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie
Der REMIT-Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform der Gestaltung des EU-Strommarkts. Die übrigen Teile der Reform, die darauf abzielen, die Abhängigkeit der Strompreise von den volatilen Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern, die Verbraucher vor Preisspitzen zu schützen, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und den Verbraucherschutz zu verbessern, werden zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart.
Unter „Sonstiges“ gab die Kommission einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen bei den Außenbeziehungen im Energiebereich in diesem Halbjahr und informierte die Ministerinnen und Minister über künftige Initiativen auf diesem Gebiet.
Ferner erläuterte sie den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den Winter 2023/2024.
Litauen unterrichtete die Ministerrunde über nukleare Sicherheit und fortbestehende Transparenzfragen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des zweiten Blocks des belarussischen Kernkraftwerks Ostrovets.
Zypern berichtete über die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit im Hinblick auf den Bau und Betrieb des Kernkraftwerks Akkuyu an der Südküste der Türkei.
Der künftige spanische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm vor.
Der Rat nahm die nachstehende Liste der A-Punkte an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.